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FAQs HundetrainerIn

Inhaltsverzeichnis

Was sind die Grundsätze der Hundeausbildung?

Die Hundeausbildungsverordnung regelt die Grundsätze der Hundeausbildung, sowie die Vergabe des Gütesiegels "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin und tierschutzqualifizierter Hundetrainer". Die Verordnung ist seit 1. April 2012 in Kraft.

Die Ausbildung des Hundes muss tierschutzkonform erfolgen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass keine Maßnahmen zur Anwendung kommen, die gemäß § 5 Tierschutzgesetz vom Verbot der Tierquälerei erfasst sind.

Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf Wert zu legen, dass

  1. ein gutes Sozialverhalten der Hunde gegenüber Menschen und anderen Hunden und eine geeignete Gewöhnung an ihre Lebens- und Trainingsumgebung gefördert werden
  2. die Ausbildung altersgemäß ist und den körperlichen Möglichkeiten und Lernvoraussetzungen des Hundes entspricht
  3. auf rassespezifische Eigenschaften und individuelle Eigenschaften des Hundes angemessen eingegangen wird

Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf zu achten, dass sie auf den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbaut und Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor Methoden gegeben wird, die hauptsächlich auf negativer Verstärkung und Bestrafung basieren (aversive Methoden).

Wer muss sich an die Grundsätze der Hundeausbildung gemäß § 2 der Verordnung zur tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden halten?

Die Grundsätze gelten für jede Person, die Hunde ausbildet, unabhängig vom Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin und tierschutzqualifizierter Hundetrainer". Ausgenommen ist die Ausbildung von Diensthunden. Diese ist in der Diensthunde-Ausbildungsverordnung geregelt.

Dürfen alle, die bisher als HundetrainerInnen tätig waren, auch weiterhin als HundetrainerInnen arbeiten?

Ja, das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin und tierschutzqualifizierter Hundetrainer" ist eine freiwillige Zusatzprüfung. Das Siegel wird auf Antrag des jeweiligen Trainers/der Trainerin zuerkannt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Ist das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin und tierschutzqualifizierter Hundetrainer" Voraussetzung, um als HundetrainerIn arbeiten zu dürfen?

Nein, Tiertraining ist ein freies Gewerbe, das sich nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 richtet. Die Gewerbeordnung fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).

Welchen Sinn hat das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. "Tierschutzqualifizierter Hundetrainer"?

Alle Menschen, die sich an einen Hundetrainer oder eine Hundetrainerin wenden sollen in Zukunft sicher sein, dass alle mit dem Gütesiegel ausgezeichneten AnbieterInnen geprüfte Qualität anbieten. Das bringt den Hundehaltern und Hundehalterinnen Sicherheit. Es ist ein Qualitätsschub in der Hundeausbildung zu erwarten.

Wer vergibt das Gütesiegel?

Mit der Vergabe des Gütesiegels "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. "Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" wird von der Bundesministerin bzw. vom Bundesminister eine Koordinierungsstelle beauftragt.

Die Koordinierungsstelle verfügt über einschlägige wissenschaftliche Erfahrung und Fachleute aus folgenden Bereichen:

  1. Recht (insbesondere Tierschutzrecht)
  2. Verhaltensbiologie
  3. Lernbiologie und Kognitionsforschung
  4. Veterinärmedizin

Mit der Vergabe des Gütesiegels wird vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die Veterinärmedizinische Universität Wien beauftragt, die die Koordinierungsstelle im Wege ihres Messerli Forschungsinstituts eingerichtet hat.

Wo erhalte ich nähere Informationen zu Anmeldung, Lernunterlagen, Prüfungsort und Prüfungsdauer etc.?

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle

Wie lange gilt das Gütesiegel?

Das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. "Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" darf weitergeführt werden, wenn:

  1. der Nachweis der Fortbildung gemäß Verordnung erbracht wird
  2. kein Aberkennungsgrund vorliegt
  3. die Verleihung nicht länger als vier Jahre zurückliegt oder innerhalb von drei Monaten vor Ablauf dieser Frist ein Antrag auf Weiterführung des Gütesiegels gestellt wird

Was ist ein Aberkennungsgrund?

Aberkennungsgründe sind: Verstoß gegen die Grundsätze der Hundeausbildung gemäß § 2 -§4 der Verordnung.

Welche Anforderungen müssen für das Erlangen des Gütesiegels erfüllt werden?

  • mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden nach den Grundsätzen der Hundeausbildung (§ 2 der Verordnung)
  • Ablegen einer kommissionellen Prüfung, welche die Ausbildungsinhalte gemäß § 7 zum Inhalt hat, aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und die von einer Prüfungskommission gemäß Abs. 3 gemeinsam abgenommen wird. Im praktischen Teil sind Lösungsansätze in mindestens vier unterschiedlichen Trainings-Situationen vorzusehen.

Wie ist der Ablauf der Prüfung?

Die kommissionelle Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sie wird von einer Prüfungskommission abgenommen.

Welche Inhalte hat die theoretische Prüfung?

  1. tierschutzgerechte Erziehungsmethoden und tierschutzrelevante Fragen der Hundeausbildung, Kenntnis und Anwendung tierschutzgerechter Ausbildungsmethoden, Tierschutzrelevanz verschiedener Erziehungsmethoden und –hilfsmittel
  2. Lernverhalten von Hunden und Lernmethodik, lerntheoretische Grundlagen von klassischer Konditionierung und operanter Konditionierung sowie von kognitivem und sozialem Lernen bei Hunden
  3. Ausdrucksverhalten von Hunden, Kommunikationsverhalten von Hunden gegenüber Artgenossen sowie Menschen nach bestimmten Stimmungslagen (v.a. Angst, Stress, Beschwichtigung, Abwehr) und rassespezifische Unterschiede
  4. Wesen und Verhalten von Hunden, Sozialverhalten, artgemäßes Verhalten von Hunden in Normalsituationen versus Konfliktsituationen, Wesens- und Temperamenteinschätzung, Sozialordnung und Ressourcenkontrolle bei Hunden
  5. Angst- und Aggressionsverhalten Ursachen und Entstehung von Meideverhalten und Abwehrverhalten sowie Angst- und Aggressionsvermeidung im Alltag und der Hundeausbildung
  6. Stress bei Hunden, Neurophysiologie des Stressgeschehens, Maßnahmen zur Stressvermeidung und Stressmanagement, Auswirkungen von Stress im Alltag und in der Hundeausbildung
  7. Rassekunde und rassespezifisches Verhalten: Entstehungsgeschichte der einzelnen Rassen und ihre Eignungen, individuelle und rassespezifische Unterschiede im Verhalten
  8. Artgerechte Haltung und Zusammenleben mit dem Hund: artgemäße und rassespezifische Anforderungen an Haltung, Fütterung, Pflege und Auslastung des Hundes, Fragen des Zusammenlebens von Hund und Mensch im Alltag
  9. Zucht und Aufzucht von Hunden, Grundlagen der Hundezucht, Welpenentwicklung und Sozialisationsphasen, welpengerechtes Lernen und Anforderungen an „Welpenschulen“
  10. Ethologie des Hundes, Evolution und Geschichte des Hundes, Evolution von Verhaltensweisen; motorische, sensorische und kognitive Fähigkeiten des Hundes
  11. Recht, Tierschutzrecht, rechtliche Fragen der Hundehaltung
  12. Veterinärmedizinische Grundlagen, Krankheiten des Bewegungsapparates, Impfungen, häufige Krankheiten und Erbkrankheiten, Genetik und Anatomie, Erste Hilfe beim Hund
  13. Kommunikation und Didaktik, Grundlagen der Kommunikation und Rhetorik, Vermittlung von Lerninhalten und Aufbau von Trainingsaufgaben; ethische Fragen der Hundeausbildung
  14. Mensch-Tier-Beziehung, Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung im Allgemeinen und der Mensch-Hund-Beziehung im Besonderen, Kommunikation Mensch-Hund, Gefahrenquellen und –vermeidung
  15. Hundesport, Sparten des Hundesports und anderer Beschäftigungsformen von Hunden inklusive ihrer Trainingsanforderungen, tierschutzrelevante Fragen in den verschiedenen Sparten/Trainingsprozessen

Welche Inhalte hat die praktische Prüfung?

Im praktischen Teil sind Lösungsansätze in mindestens vier unterschiedlichen Trainings-Situationen vorzusehen.

Wie ist die Prüfungskommission zusammengesetzt?

Die Prüfungskommission besteht aus drei Sachverständigen:

  1. einer Wissenschafterin bzw. einem Wissenschafter, die bzw. der auf einem oder mehreren Gebieten gemäß § 7 Abs. 1 Z 10 sowie 14 tätig ist
  2. einer Hundetrainerin bzw. einem Hundetrainer mit Tierschutzkompetenz und Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung von Hundetrainerinnen bzw. Hundetrainern
  3. einer Person mit fachlich fundiertem Tierschutzwissen und veterinärmedizinischen oder verhaltensbiologischen Kenntnissen

Wer bestellt die Prüfungskommission?

Die Prüfungskommission wird von der Koordinierungsstelle zusammengestellt.

Wie hoch sind die Kosten für die Prüfung?

Die Kosten für die Prüfung belaufen sich auf 340€. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle.

Haben TrainerInnen aus organisierten Verbänden/Vereinen Vorteile?

Nein, die Prüfung ist von allen Trainern und Trainerin zu absolvieren, die das Gütesiegel erwerben möchten. Hilfreich könnte der Verein unter Umständen bei der Abwicklung und Vorbereitung der Prüfung und hinsichtlich der Organisation von Fortbildungsangeboten sein.

Bekommen bestimmte Personen (VerbandstrainerInnen, Absolventen und Absolventinnen des Kynologielehrganges etc.) das Gütesiegel automatisch zuerkannt?

Nein, es erfolgt keine Pauschalzertifizierung. Jeder einzelne Trainer und jede einzelne Trainerin muss die Prüfung absolvieren, wenn er/sie das Gütesiegel führen möchte.

Ist eine Fortbildung vorgeschrieben?

Ja, es ist eine verpflichtende Fortbildung im Ausmaß von zumindest 40 Stunden innerhalb von zwei Kalenderjahren vorgeschrieben.

Was wird als Fortbildung anerkannt?

Als Fortbildung gelten alle Kurse (Vorträge, Seminare etc.), die den Inhalten der Verordnung entsprechen. Die Koordinierungsstelle entscheidet letztlich über Qualität und Rechtmäßigkeit der Fortbildungsnachweise.

Wer bietet Fortbildungen an?

Die Fortbildungen können von Vereinen, Universitäten, Privatpersonen, etc. angeboten werden. Die Vortragenden müssen nicht unbedingt das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin und tierschutzqualifizierter Hundetrainer" führen. Die Koordinierungsstelle entscheidet letztlich über Qualität und Rechtmäßigkeit der Fortbildungsnachweise.

Wer ist die Koordinierungsstelle?

Die Koordinierungsstelle wurde an der veterinärmedizinischen Universität Wien und zwar im Wege ihres Messerli-Forschungsinstitutes eingerichtet. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) und die Veterinärmedizinische Universität Wien stellen alle notwendigen Voraussetzungen zur Verfügung.

Was sind die Aufgaben der Koordinierungsstelle?

  • Der Koordinierungsstelle obliegt:
  1. Festlegung der Prüfungsmodalitäten
  2. Festlegung der administrativen Agenden
  3. Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung gemäß § 6 sowie die Durchführung der Prüfung
  4. Überprüfung der Fortbildung
  5. Vergabe des Gütesiegels, dessen Weiterführung und Aberkennung
  6. Führung eines Registers der zuerkannten und aberkannten Gütesiegel und die Veröffentlichung der Zuerkennung und Aberkennung des Gütesiegels auf der Homepage der Koordinierungsstelle
  7. die Eintragung der Marke "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. "Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" in das Markenregister gemäß den Bestimmungen des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260/1970, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2009.
  • Die Koordinierungsstelle erarbeitet Richtlinien hinsichtlich:
  1. Details zur Ausgestaltung des Gütesiegels "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. "Tierschutzqualifizierter Hundetrainer"
  2. Details zum Ablauf der Prüfung
  3. Details einer Vor-Ort-Kontrolle
  4. Kostentragung
  5. Weiterführung und Aberkennung des Gütesiegels

Werden die von der Koordinierungsstelle erarbeiteten Richtlinien veröffentlicht?

Ja, die erarbeiteten Richtlinien, sowie alle Änderungen werden auf der Homepage der Koordinierungsstelle veröffentlicht.

Gibt es ein Verzeichnis jener HundetrainerInnen, die das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw.  "Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" führen?

Die Koordinierungsstelle wird ein Register führen und auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Wann werden die Prüfungen zum Erlangen des Gütesiegels "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin" bzw. "Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" stattfinden?

Termine werden auf der Homepage der Koordinierungsstelle veröffentlicht.

11.03.2013