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Freiheit von Tierseuchen

Die Sicherung der Gesundheit von lebensmittelliefernden Tieren ist die Grundvoraussetzung für die Produktion hochwertiger Produkte und wird durch gezielte Überwachungs- und Bekämpfungsprogramme erreicht. In Österreich wird die Tierseuchenüberwachung und -bekämpfung auf Basis des EU-Rechts, der Empfehlungen des Internationalen Tierseuchenamtes und der nationalen Rechtsgrundlagen geregelt. Die erfolgreiche Durchführung erfordert die Kooperation des Bundes mit den Ländern sowie die Unterstützung der veterinärmedizinischen Untersuchungsstellen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungs-sicherheit (AGES).

Durch statistisch gesicherte Probenauswahl wird eine flächendeckende jährliche Überprüfung des Tiergesundheitsstatus mittels Überwachungsprogrammen garantiert.

Österreich ist frei von folgenden hochkontagiösen Tierseuchen:

  • Maul- und Klauenseuche
  • Stomatitis vesicularis
  • Vesikuläre Virusseuche der Schweine
  • Rinderpest
  • Pest der Kleinen Wiederkäuer
  • Lungenseuche der Rinder
  • Lumpy skin disease
  • Rift Valley Fieber
  • Pockenseuche der Schafe und Ziegen
  • Afrikanische Schweinepest
  • Klassische Schweinepest  
  • Afrikanische Pferdepest

Übersicht Tierkrankheiten und -seuchen


Gesundheitsstatus „seuchenfrei“
(vormals „amtlich anerkannte Freiheiten und Zusatzgarantien“)

Die Vorschriften der Europäischen Union ermöglichen es den Mitgliedstaaten für bestimmte Tierseuchen oder Zoonosen (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten) den Gesundheitsstaus „seuchenfrei“ anerkannt zu bekommen.
Die Anerkennung des Gesundheitsstatus „seuchenfrei“ wird nur nach erfolgreicher Absolvierung eines für die jeweilige Tierseuche/Zoonose entsprechenden Überwachungsprogramms und nach dessen Prüfung durch die Europäische Kommission von dieser verliehen. Die Aufrechterhaltung des Gesundheitsstatus „seuchenfrei“ ist durch die weiterhin durchzuführenden Untersuchungsprogramme jährlich erneut zu belegen und zu rechtfertigen. Die Anerkennung des Gesundheitsstatus „seuchenfrei“ für eine bestimmte Tierseuche oder Zoonose:

  • wahrt die Kontrolle der heimischen Tiergesundheit
  • sichert die heimische Tiergesundheit durch amtliche Bestätigung beim Einbringen von Tieren nach Österreich
  • dient dem Schutz der Konsumenten:innen
  • erleichtert den Tierverkehr in Österreich und innerhalb der Europäischen Union sowie den Export von Tieren und den daraus hergestellten Produkten


Aktueller Status „seuchenfrei“ - List of disease-free areas in Austria

für das gesamte Hoheitsgebiet, Zonen oder Kompartimente Österreichs in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und Genehmigung von Tilgungsprogrammen gemäß Durchfürungsverordnung (EU) 2021/620:

template.free.areas_Austria Stand: 10.03.2022

Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen


Nähere Details unter Innergemeinschaftlicher Handel lebender Tiere

  • Rinder: Österreich hat im Mai 2012 den Status "vernachlässigbares BSE-Risiko" von der OIE zuerkannt bekommen, welcher auch von der EU übernommen worden ist (Durchführungsbeschluss der Kommission Nr. 2012/489/EU vom 24 August 2012).

  • Schafe und Ziegen: Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1148/2014 der Kommission vom 28. Oktober 2014, hat Österreich den Status "vernachlässigbares Risiko für die klassische Scrapie" erhalten.


Weitere Informationen:

Liste Krankheitserreger AGES
Internationales Tierseuchenamt/World Organisation of Animal Health (OIE)

(08.03.2022)