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18.03.2021 Amtliche Freiheiten und Zusatzgarantien 11. Kalenderwoche 2021

!!!! ACHTUNG Änderungen!!!!
Amtliche Freiheiten und Zusatzgarantien Stand 11. Kalenderwoche 2021 mit Änderungen:

Der letzte Durchführungsbeschluss (EU) 2021/385 ist fehlerhaft hinsichtlich der Entscheidung (EU) 2003/467.
!!!! Die Änderungen sind bis zur öffentlichen Korrektur und Veröffentlichung anzunehmen!!!!

1. Die Autonome Gemeinschaft Extremadura, Provinz Badajoz und die Autonome Gemeinschaft Castilla y Léon, Provinz Salamanca von Spanien werden zu den amtlich anerkannt brucellosefreien Regionen aufgenommen.
2. Ungarn und Rumänien wurden fälschlicherweise in die Liste der Rinderleukosefreien MGS aufgenommen. Stattdessen werden Spanien und Italien in die Liste der Rinderleukosefreien MGS aufgenommen.
3. Das genehmigte Tilgungsprogramm für Aujeszky durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/385 betrifft nur das portugiesische Festland, nicht das gesamte Gebiet Portugals. 

Amtliche Freiheiten und Zusatzgarantien, Stand 11. Kalenderwoche 2021 sind im öffentlichen Bereich dieser Seite sowie im internen Bereich unter ENet Vet/IGH/Amtliche Freiheiten und Zusatzgarantien, veröffentlicht. Das Schreiben der Europäischen Kommission finden Sie ebenfalls im internen Bereich.