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09.09.2025 Verbot von TPO in künstlichen Fingernagelsystemen ab 1. September 2025

Mit der Verabschiedung der Verordnung (EU) Nr. 2025/877 ist die Verwendung des Stoffes Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid (TPO) in kosmetischen Mitteln ab dem 1. September 2025 in der gesamten Europäischen Union verboten. 

Ursache für das Verbot ist die Einstufung von TPO als CMR-Stoff der Kategorie 1B (reproduktionstoxisch). Damit ist seine Verwendung in kosmetischen Mitteln gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (Kosmetikverordnung) untersagt. Weitere Informationen