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Verbot von TPO in künstlichen Fingernagelsystemen ab 1. September 2025

Informationen für Kosmetiker:innen, Nagelstudios und den Fachhandel

Mit der Verabschiedung der Verordnung (EU) Nr. 2025/877 ist die Verwendung des Stoffes
Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid (TPO) in kosmetischen Mitteln ab dem 1. September 2025 in der gesamten Europäischen Union verboten. 

Ursache für das Verbot ist die Einstufung von TPO als CMR-Stoff der Kategorie 1B (reproduktionstoxisch). Damit ist seine Verwendung in kosmetischen Mitteln gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (Kosmetikverordnung) untersagt.

In der Folge wurde TPO in Anhang II der Kosmetikverordnung aufgenommen – das Verzeichnis der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe.

künstliche Fingernagelsysteme künstliche Fingernagelsysteme

Was bedeutet das in der Praxis?

Für Kosmetiker:innen & Nagelstudios:

  • Ab dem 1. September 2025 dürfen TPO haltige kosmetische Mittel im Rahmen der gewerblichen Verwendung nicht mehr eingesetzt werden.
  • Es gibt keine Übergangsfrist – das heißt auch bereits gekaufte oder gelagerte kosmetische Mittel mit TPO dürfen weder verwendet noch entgeltlich weitergegeben oder verschenkt werden.  
  • Achten Sie beim Einkauf auf TPO-freie kosmetische Mittel – die INCI-Angabe lautet: Trimethylbenzoyl diphenylphosphine oxide mit der CAS-Nummer: 75980-60-8.

Für Händler & Importeure

  • Ab dem 1. September 2025 dürfen keine kosmetischen Mittel mit TPO mehr verkauft beziehungsweise nicht mehr in Verkehr gebracht oder am Markt bereitgestellt werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Herstellung oder Einfuhr -  auch nicht an gewerbliche Verwender.
  • Auch Lagerbestände oder Restposten dürfen nicht mehr abgegeben oder vertrieben werden.
  • Eine Abverkaufsregelung ist hier nicht vorgesehen - es gibt keine Übergangsfristen. 

Sowohl der/die verantwortliche Unternehmer:in als auch der/die gewerbliche Verwender:in tragen Verantwortung dafür, dass nur sichere kosmetische Mittel verwendet werden. Der/die Unternehmer:in muss sicherstellen, dass die kosmetischen Mittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere hinsichtlich verbotener Stoffe. Gleichzeitig ist auch der/die gewerbliche Verwender:in verpflichtet, sich über gesetzliche Änderungen zu informieren und ausschließlich Produkte anzuwenden, deren Sicherheit gewährleistet ist.

Die Europäische Kommission hat hierzu am 7. August 2025 eine offizielle FAQ-Liste veröffentlicht, in der zentrale Fragen von Mitgliedstaaten, Unternehmen und der Branche beantwortet werden.