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Das Österreichische Lebensmittelbuch

Das österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätze sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG).

Das Österreichische Lebensmittelbuch ist aus rechtlicher Sicht als "objektiviertes Sachverständigengutachten" einzustufen. Es ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn.

Zur Beratung der Bundesministerin in Angelegenheiten sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Vorbereitung des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) ist eine Kommission (Codexkommission) eingerichtet.

Gemäß § 77 LMSVG setzen sich die Mitglieder neben den Mitarbeiter des BMSGPK und der AGES oder den Untersuchungsanstalten der Länder und nach § 73 LMSVG Berechtigte, aus Vertretern bestimmter Bundesministerien (BMJ, BMLFUW, BMSGPK, BMWFJ, BMF), den Ländern, der Wirtschaftskammer Österreich, der Landwirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, dem Verein für Konsumenteninformation, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, der Vereinigung Österreichischer Industrieller, der Österreichischen Tierärztekammer und Vertretern der einschlägigen Wissenschaften zusammen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Die Vertreter in der Codexkommission werden von den im Gesetz angeführten Bundesministerien und den genannten Stellen nominiert.

Die Codexkommission arbeitet nach einer vom Sozialministerium gemäß § 77 Abs. 8 erlassenen Geschäftsordnung.

Zur fachlichen Unterstützung und Vorbereitung Ihrer Beschlüsse hat die Codexkommission Unterkommissionen und Arbeitsgruppen eingesetzt, die unter Beteiligung von Fachexperten Codexrichtlinien erarbeiten. Diese werden nach Befassung des Koordinationskomitees der Plenarversammlung der Codexkommission zur Beschlussfassung vorgelegt und von der Bundesministerin erlassmäßig veröffentlicht.

Die Codexkommission wird als Forum zur Vorbereitung und sozialpartnerschaftlichen Abstimmung der österreichischen Position für EU- und internationale Gremien genutzt und wird regelmäßig durch das Präsidium der WECO mit Fragestellungen aus den Komitees des FAO/WHO Codex Alimentarius über die Vorsitzenden der jeweiligen Codex-Unterkommissionen befasst. Weiters dient die Codexkommission als Plattform zur Risikokommunikation.

Büro der Codexkommission

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Radetzkystraße 2,
1030 Wien

Susanne Salomon
Tel.: 01 / 71100 - 64 4829

E-Mail: susanne.salomon@sozialministerium.at

Linktipp

  • Leicht zugängliche Information für VerbraucherInnen und Fachleute zu einem der wichtigsten Nachschlagewerke im Lebensmittelbereich: www.lebensmittelbuch.at