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Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln

Die Arbeit des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst u.a.: 

  • Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Die Lebensmittelunternehmer:innen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinien sind eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. 

Detailinformationen zu den Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln:

Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln im Rahmen der Umverteilung von Lebensmitteln
Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Die Arbeit des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst bezüglich tierische Lebensmittel auch:

  • Schlachttier und Fleischuntersuchung/Hygienekontrollen
  • tierische Nebenprodukte

Schlachttier- und Fleischuntersuchung/ Hygienekontrollen 

Erlässe betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrollen. Weitere Informationen

Ausbildung und Prüfung für beauftragte amtliche Tierärzt:innen

Informationen zur Abwicklung der Prüfung betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrolle. Weitere Informationen

Tierische Nebenprodukte

Ziel des Systems der amtlichen Kontrolle über die gesamte Lebensmittelkette ist der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung und Täuschung. Diese Ziele sollen über die Lebensdauer der Lebensmittel hinaus, auch für die sichere Entsorgung bzw. Be- und Weiterverarbeitung von tierischen Nebenprodukten gelten. Weitere Informationen

30.01.2024

EU-Audit

EU-Audits Ablauf