Inhalt
Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln
Die Arbeit des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst u.a.:
- Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Die Lebensmittelunternehmer:innen tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinien sind eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Detailinformationen zu den Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln:
Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln im Rahmen der Umverteilung von Lebensmitteln
Leitlinie zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Die Arbeit des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) im Bereich der Lebensmittel- und Verbrauchersicherheit umfasst bezüglich tierische Lebensmittel auch:
- Schlachttier und Fleischuntersuchung/Hygienekontrollen
- tierische Nebenprodukte
Schlachttier- und Fleischuntersuchung/ Hygienekontrollen
Erlässe betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrollen. Weitere Informationen
Ausbildung und Prüfung für beauftragte amtliche Tierärzt:innen
Informationen zur Abwicklung der Prüfung betreffend Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygienekontrolle. Weitere Informationen
Tierische Nebenprodukte
Ziel des Systems der amtlichen Kontrolle über die gesamte Lebensmittelkette ist der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung und Täuschung. Diese Ziele sollen über die Lebensdauer der Lebensmittel hinaus, auch für die sichere Entsorgung bzw. Be- und Weiterverarbeitung von tierischen Nebenprodukten gelten. Weitere Informationen
30.01.2024
Zusatzinformation
EU-Audit
- Was sind EU-Audits und wie laufen diese im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ab? Schritt für Schritt: Erklärvideos zu EU-Audits und Analysen in der Praxis