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Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist ein Teilbereich des österreichischen Gesundheitswesens und wird auch als dritte Säule bezeichnet. Die Krankenanstalten bilden im österreichischen Gesundheitswesen die erste Säule, der niedergelassene Bereich die zweite Säule.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist ein Teilbereich des österreichischen Gesundheitswesens und wird auch als dritte Säule bezeichnet. Die Krankenanstalten bilden im österreichischen Gesundheitswesen die erste Säule, der niedergelassene Bereich die zweite Säule.
Je nach Zuständigkeit werden die verschiedenen Agenden des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeebene (inklusive Städte mit eigenem Statut) wahrgenommen.
Zum Beispiel:
- Entwicklung einer gesundheitsfördernden Politik,
- Schaffung gesundheitsfördernder Lebenswelten,
- Unterstützung gesundheitsbezogener Gemeinschaftsaktionen,
- Entwicklung persönlicher Kompetenzen,
- Neuorientierung der Gesundheitsdienste.
Die wichtigsten Aufgaben des ÖGD
- Aufsicht und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und in die Gesundheit möglicherweise gefährdenden Einrichtungen,
- Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung,
- Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung,
- Gesundheitsplanung und Beratung der Politik zu gesundheitsrelevanten Entwicklungen,
- Infektionsschutz,
- Medizinisches Krisenmanagement,
- Mitwirkung bei sozialkompensatorischen Aufgaben,
- Umweltmedizin und Umwelthygiene,
- Unterstützung anderer Verwaltungsbereiche, der Exekutive und der Justiz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die wichtigsten Tätigkeiten des ÖGD
Amtssachverständige in Behördenverfahren
Die Tätigkeit als Sachverständige oder Sachverständiger für fachliche Fragen in unterschiedlichen Rechtsmaterien stellt den Großteil der alltäglichen Arbeit dar.
Diese Rolle erfordert hohe Verantwortung, Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft sowie ausgezeichnete und aktuelle Fachkenntnisse. Von wiederkehrenden sogenannten "einfachen" bis hin zu immer komplexer werdenden Verfahren leisten die Sachverständigen einen wesentlichen Beitrag zur Entscheidungsfindung der Behörde.
Amtsärztin bzw. Amtsarzt
Die Rolle der Amtsärztinnen und Amtsärzte geht über die Vollziehung behördlicher Aufgaben hinaus. Trotz des primär bevölkerungsmedizinischen Fokus kann zur Abwendung von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung im ÖGD auch unmittelbares ärztliches Handeln erforderlich sein. Z.B. Bekämpfung von ausgebrochenen ansteckenden Krankheiten.
In bestimmten Fällen werden von den Ärztinnen und Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unter einem bevölkerungsmedizinischen Gesichtspunkt auch individualmedizinische Leistungen erbracht. Z.B. Impfungen, Untersuchungen besonders gefährdeter Personengruppen etc.
Beobachtung
Durch den rasanten technischen Fortschritt sowie die gesellschaftliche Entwicklung in einer globalisierten Welt können neue Gefahren für die Gesundheit entstehen. Z.B. Naturkatastrophen oder das Entstehen neuer Seuchen. Der ÖGD beobachtet diese Entwicklungen und stellt Zusammenhänge zwischen Gesundheit und anderen relevanten Daten und Vorgängen in allen Lebensbereichen her (Umwelt, Arbeitsmarkt, Beschäftigungssituation, Einkommen, Bildung, Sozialkapital etc.). Auf diese Weise können Auswirkungen abgeschätzt und - falls erforderlich - Maßnahmen ergriffen werden.
Kontroll- und Aufsichtsorgan
Der ÖGD handelt als Kontroll- und Aufsichtsorgan aufgrund von gesetzlichen Pauschalverpflichtungen (z.B. regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen, sanitäre Einschau etc.). Ziel ist, gesundheitsbezogene Probleme in Einrichtungen des Gesundheitssystems und in die Gesundheit möglicherweise gefährdenden Einrichtungen frühzeitig zu erkennen und diesbezügliche Verbesserungen zu erreichen (= Qualitätssicherung).
Zum Beispiel:
- Kontrolle von an Tuberkulose erkrankten Personen (Überwachung der Behandlungspflicht, Umgebungsuntersuchung),
- Aufsicht über Krankenanstalten,
- Aufsicht über die Ausbildung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe etc.
Planung & Entwicklung
Die Organisationsstrukturen des Gesundheitswesens unterliegen einer ständigen Anpassung und Weiterentwicklung. Der ÖGD hat dabei die Aufgabe, sich im Sinne des Grundsatzes Gesundheit in allen Politikfeldern Gedanken zu den notwendigen Strukturen zu machen, entsprechende Konzepte zu entwickeln bzw. zu begutachten, zu beauftragen oder zu initiieren, bei den diesbezüglichen Entscheidungsprozessen maßgeblich mitzuwirken und die daraus resultierende Umsetzung mitzutragen. Insbesondere ist dabei auf einen ethischen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen zu achten. So gilt es beispielsweise, die medizinische Grund- und Notfallversorgung für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.
Beratung
Der ÖGD berät Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker sowie Partnerinnen und Partner im Gesundheitswesen in Sachfragen, welche die Gesundheit der Bevölkerung betreffen. Das Aufgabenspektrum umfasst dabei die Bewertung von politischen Konzepten, Gesetzen, Programmen, Modellen etc. hinsichtlich deren Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden den oben genannten Personenkreisen in gut nachvollziehbarer Art und Weise zur Kenntnis gebracht und bei Bedarf erklärt, um ein Verständnis der Sachlage und eine Auswahl der geeigneten Maßnahmen zu erreichen.
In ethischen Fragestellungen im Zusammenhang mit Gesundheit ist eine klare Position zu beziehen. Die Herausforderungen an den ÖGD und die Komplexität seiner Aufgaben verlangen spezielle Fachkenntnisse. Ein zeitgemäßes Berufsbild mit einer hochwertigen ÖGD -spezifischen Aus- und Weiterbildung ist Voraussetzung dafür, dass der ÖGD als wichtige Säule im Gesundheitssystem seine Aufgaben für die Gesundheit der Bevölkerung erfüllen kann.