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INFORMATION zur Suffix-Änderung „EG“ zu „EU“

Die Suffix-Änderung („EG“ → „EU“)
• betrifft Identitätskennzeichen von tierischen Lebensmitteln und Genusstauglichkeitskennzeichen von Fleisch
• ist eine rein administrative Anpassung an das EU-Recht
• keine Änderung der zugelassenen Produktionstätigkeiten noch der in Verkehr gebrachten Produkte selbst
• nur Suffix-Änderung bei Lebensmittelbetrieben (und z.B. nicht bei Betrieben für tierische Nebenprodukte)
• Übergangsfrist bis 31. Dezember 2028 macht die Verwendung des bisherigen Suffixes „EG“ weiterhin möglich
• Lebensmittel mit unterschiedlichen Endungen des Kennzeichens („EG“ vs. „EU“) werden daher gleichzeitig in Verkehr sein
• nach Übergangsfrist (ab 01. Jänner 2029) ist Aufbringen von Identitäts- und Genusstauglichkeitskennzeichen nur noch mit Suffix „EU“ erlaubt
• davor produzierte und gekennzeichnete Produkte dürfen noch in Verkehr bleiben
• vollständige Umstellung der Drittlandbetriebslisten wird den zuständigen Drittlandbehörden schrittweise gemeldet
• betriebsintern ist eine einheitliche und akkordierte Vorgangsweise bei der Suffix-Umstellung zu wählen
• keine gleichzeitige Verwendung von Kennzeichen mit verschiedenen Endungen im Rahmen eines Drittlandexports

DOWNLOAD:

INFORMATION zur Suffix-Änderung „EG“ zu „EU“ (PDF, 267 KB) (PDF, 260 KB) > Deutsche Fassung

Information document on the Suffix change from „EG“ to „EU“ (PDF, 289 KB) (PDF, 268 KB) > Englische Fassung

Stand: 01.09.2026