Saudi Arabien

In das Königreich Saudi Arabien können Lebendtiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft exportiert werden

Lebendtiere

Hunde und Katzen

Die Bestimmungen für den Export von Hunden und Katzen aus Österreich nach Saudi-Arabien wurden vom dortig zuständigen Ministerium zur Verfügung gestellt.

Die Einfuhrbewilligung ist über https://anaam.mewa.gov.sa/anaam/LoginUser/Login/ zu beantragen.

Bedingungen

Erzeugnisse tierischer Herkunft

Nach Saudi-Arabien können Honig/Bienenprodukte und Milch/Milcherzeugnisse exportiert werden. 

Milch und Milcherzeugnisse 

Exportbetriebe:

Alle Exportbetriebe sind auf der SFDA Homepage unter folgendem Link abrufbar: 

SFDA

Auswählen: Country > Republic of Austria 

Für den Export in das Königreich Saudi-Arabien zugelassene Betriebe in Österreich:

SFDA Betriebsliste Milch und Milchprodukte (Stand 18.06.2025)

SFDA Betriebsliste Honig/Bienenprodukte (Stand 23.07.2026)

Zeugnisse:

Veterinärzertifikat für Milch und Milchprodukte (Stand November 2024)

Zertifikatserläuterung - Ausfüllhilfe (Veterinärzertifikat für Milch und Milchprodukte) Stand: Dezember 2024

Links

Informationen zu Saudi Arabien beim Österreichischen Außenministerium