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Über das BvZert 

BvZert

Das Büro für veterinärbehördliche Zertifizierung (BvZert) unterstützt Behörden und österreichische Unternehmen, den ständig steigenden Exportanforderungen der Drittstaaten an Erzeugnisse tierischen Ursprungs und lebende Tiere gerecht zu werden.

Durch eine Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG) wurde gemäß §6b Abs. 1 GESG das Büro für veterinärbehördliche Zertifizierung als gemeinsame Einrichtung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK), des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eingerichtet (BGBl. I. Nr. 144/2015).

Zuständigkeiten des BvZert

Für folgende Exportbereiche sind wir Ihr Ansprechpartner:

  • Lebende Tiere, Embryonen, Samen und Bruteier
  • Fleisch, Fleischerzeugnisse, Schlachtnebenprodukte (SNP) und tierische Nebenprodukte (TNP)
  • Milch, Milcherzeugnisse und Säuglingsnahrung
  • Futtermittel tierischen Ursprungs und Heimtierfutter
  • Sonstiges (z.B. Eier und Eiprodukte, Honig)


 

Eine allfällig notwendige Ausfuhrberechtigung für den Export in bestimmte Drittstaaten ist beim Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) zu beantragen.


Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den einzelnen Drittstaaten sowie den Durchführungserlass 10 betreffend die Exportabfertigung/Zertifizierung. 


Sollte sich das gesuchte Exportland nicht auf dieser Liste befinden, so kontaktieren Sie für weitere Informationen bitte das zuständige AußenwirtschaftsCenter der WKÖ.