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Lebensmittel für spezielle Gruppen
Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzen die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachten Fassungen.
Mit 20. Juli 2016 wurde das Konzept diätetischer Lebensmittel abgeschafft. Spezielle Regelungen für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung wird es jedoch weiterhin geben. Bis zum Geltungsbeginn der neuen Unionsvorschriften (siehe Rechtsvorschriften der EU) dürfen Lebensmittel für diese Gruppen noch als diätetische Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Die nachfolgend zitierten nationalen Umsetzungen behalten insoweit ihre Gültigkeit.
BGBl. II Nr. 112/1998 idgF
Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 324/2007
BGBl. II Nr. 133/1998 idgF
Verordnung über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (Beikostverordnung), geändert durch die Verordnungen BGBl. II Nr. 200/1999 und BGBl. II Nr. 175/2012
BGBl. II Nr. 416/2000 idgF
Verordnung über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 78/2008
BGBl. II Nr. 68/2008 idgF
Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 109/2014 (s. auch ABl. 2008 L 335 S. 25)
Merkblatt: Meldung von Lebensmitteln für spezielle Gruppen
Das Merkblatt enthält umfassende Informationen für die Meldung von Lebensmitteln für spezielle Gruppen.
(30.1.2020)