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Biologische Produktion

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Gesetzliche Grundlagen

Die biologische/ökologische Produktion wird durch die Verordnung (EU) 2018/848 vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und diverse Berichtigungen sowie Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen in der Europäischen Union einheitlich geregelt.

Die Grundlage für die Durchführung der Unionsvorschriften in Österreich bildet das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG).


Der Werdegang von Bio in Österreich Festschrift "Biologische Landwirtschaft – 35 Jahre Bio-Regelungen in Österreich" (Erscheinungsjahr 2017, Neuauflage 2020)


Achtung

W I C H T I G

  • Vorsorgemaßnahmen: nationale Durchführung
    Die EU-Bio-Verordnung schreibt seit 1.1.2022 verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen vor, um eine Kontamination durch Erzeugnisse und Stoffe zu vermeiden, die nicht für die Verwendung in der Bio-Produktion zugelassen sind (Artikel 28 der Verordnung (EU) 2018/848).
    Jede:r Unternehmer:in muss daher die Risiken, die im eigenen Einflussbereich liegen, identifizieren und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen.

    Zur praxisnahen und österreichweit einheitlichen Spezifizierung dieser EU-Bestimmung wurde die Richtlinie „Verhältnismäßige und angemessene Vorsorgemaßnahmen“ (RL_0007) erlassen. Dieses Dokument listet jene Vorsorgemaßnahmen auf, die für die Umsetzung, sowohl auf Betriebs- als auch auf Kontrollebene, als verhältnismäßig und angemessen gelten. Die Richtlinie ist demnach die maßgebliche Vorgabe zur Erfüllung der Unternehmer:innenpflicht in Bezug auf Vorsorgemaßnahmen, deren Umsetzung im Zuge der Bio-Kontrolle von den Kontrollstellen zu überprüfen ist.

  • Freigelände- und Weidezugang ab 2022
    Die Mindestanforderungen zur Umsetzung der Weidevorgaben für Pflanzenfresser, die noch bis zum 31.12.2021 angewendet werden konnten (das Weiden von 50 % der RGVE bzw. 1 RGVE pro Hektar weidefähiger Fläche), sind seit 1.1.2022 nicht mehr gültig. Die ab 1.1.2022 geltende Freigelände- und Weideregelung sind im Erlass Freigelände und Weidezugang ab 2022 festgelegt.

  • Häufig gestellte Fragen zum Thema Weide ab 2022 (Weide-FAQs) für Beratung und Praxis
    Notwendige Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der biologischen Landwirtschaft in Österreich
    (Stand: 14.7.2021)


Freigelände und Weide: Rechtsgutachten

Rechtsgutachten "Freigelände- und Weidepflicht für Pflanzenfresser - Unionsrechtliche Grundlagen" von Assoz. Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für Europarecht, Johannes Keppler Universität Linz

Prof. Leidenmühler beantwortet Fragen

  • zur Auslegung der unionsrechtlichen Bestimmungen über den Zugang zu Freigelände und Weide und deren Verhältnis zueinander,
  • zu grundsätzlicher Weidepflicht und
  • zur Möglichkeit struktureller oder temporärer Ausnahmen

in der biologischen Produktion.

Rechtsgutachten, Zusammenfassung BMSGPK



„Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit.“

(Stand: 22.2.2024)

Kontrollsystem BIO

  • Kontrollsystem BIO
    Informationen über das Kontrollsystem im Bereich der biologischen Produktion

Kontrollausschuss

  • Publikationen
    Ergebnisse des Kontrollausschusses gemäß EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG)

Beirat BIO

  • Publikationen
    Ergebnisse des Beirates für die biologische Produktion

Formulare BIO

  • Formulare BIO
    für Antragstellungen bzw. für Meldungen im Bereich der biologischen Produktion