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Biologische Produktion Rechtsvorschriften in Österreich

EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG)

BGBl. I Nr. 130/2015 (englische Fassung
geändert durch BGBl. I Nr. 78/2017
geändert durch BGBl. I Nr. 257/2021

Mit 1. Jänner 2016 trat in Österreich das Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, EU-QuaDG; BGBl. I 130/2015) in Kraft. Das auf dem Gebiet der biologischen Produktion noch geltende Lebensmittelgesetz 1975 wurde aufgehoben. 

Das Gesetz dient unter anderem der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Im Wesentlichen sind im EU-QuaDG Kontroll- und Antragsverfahren und die zu verhängenden Sanktionen festgelegt. Die Kontrolle wird entsprechend bewährter Praxis privaten Kontrollstellen übertragen. 

Weitere Rechtsvorschriften finden Sie unter Rechtsvorschriften in der EU - Biologische Produktion


Erlässe im Bereich der biologischen Produktion

Bezugnahmen in den Erlässen auf die durch die Verordnung (EU) 2018/848 aufgehobene Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sind als Bezugnahmen auf die entsprechende Bestimmung der Verordnung (EU) 2018/848 samt delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu lesen (siehe dazu auch Art. 56 der Verordnung (EU) 2018/848). Verweise auf weitere aufgehobene Regelwerke gelten ebenso als Verweise auf den jeweiligen Gegenstand regelnde Vorschriften.


Pflanzenproduktion

Sammelerlass zum Themenbereich "Pflanzenproduktion"  
2022-0.077.380 vom 7.9.2022
Beilage 1 (Inhalte) zum Sammelerlass "Pflanzenproduktion" (2022-0.077.380 vom 7.9.2022)
Beilage 2 (Bereinigung) zum Sammelerlass "Pflanzenproduktion" (2022-0.077.380 vom 7.9.2022)


Tierproduktion

Durchführung von Eingriffen an Tieren
BMASGK-75340/0013-IX/B/13/2019 vom 19.12.2019
abgeändert durch Erlass 2020-0.811.628 vom 28.12.2020
abgeändert durch Erlass 2021-0.318.342 vom 10.5.2021

Hinweis zum Punkt 2.1. Betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung dieses Erlasses: für das Zerstören der Hornanlage bei Kälbern kann ab 1.1.2023 bis zu einem Alter von 8 Wochen über diesen Antragstyp angesucht werden. Eine fallbezogene Ausnahmegenehmigung (Punkt 2.2.) ist somit für die Enthornung bei über 8 Wochen alten Kälbern erforderlich. Der Erlass ist derzeit in Überarbeitung.

Das Einbringen von nachstehenden Anträgen erfolgt mit 1.1.2021 über das VIS. Weitere Informationen finden Sie dazu hier


Freigelände- und Weidezugang ab 2022
2021-0.151.159 vom 17.03.2021


Überdachung von Freigelände
2020-0.796.343 vom 29.12.2020


Temporäre Anbindehaltung von Rindern gemäß Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008
2020-0.799.635 vom 28.12.2020
(Die Anlage und der letzte Satz im zweiten Absatz zu Punkt 2.1 ‚Nationale Regelungen‘, „Diese Regelung gilt bis 31.12.2021“, sind obsolet)


Geflügel-Elterntierhaltung "nur in Bezug auf Wasserzugang"
 020-0.003.524 vom 21.01.2020


Gewährung von Auslauf und nationale Festlegung der Ruhezeit für den Auslauf in der Geflügelhaltung
BMGF-75340/0033-II/B/16a/2017 vom 21.12.2017
abgeändert durch BMASGK-75340/0009-IX/B/16a/2018 vom 4.6.2018 in Bezug auf Punkt 2


Einstreu- und Beschäftigungsmaterial für Schweine
BMGF-75340/0013-II/B/16a/2017 vom 12.4.2017


Teilnahme von Tieren an Versteigerungen und Zuchtschauen
BMGF-75340/0008-II/B/16a/2017 vom 3.4.2017


Sammelerlass 2013  
BMG-75340/0013-II/B/13/2013 vom 6.8.2013
4. Anwendung von Fütterungsarzneimitteln bei Biofischen im Süßwasser
5. Langsamwachsende Rassen


Sammel- und Bereinigungserlass
BMG-75340/0008-II/B/7/2009 vom 18.2.2009
1. Geflügel – langsam wachsende Rassen gemäß Artikel 12 Abs. 5
abgeändert durch BMG-75340/0043-II/B/13/2011 vom 16.12.2011, "Geflügelhaltung II"
8. Vitamine gemäß Anhang VI Punkt 1.1. a) dritter Anführungsstrich


Geflügelhaltung II   
BMG-75340/0043-II/B/13/2011 vom 16.12.2011


Geflügelhaltung "in Bezug auf Kotgrube" (Punkt 2)
BMG-75340/0039-II/B/13/2011 vom 20.11.2011


Sammelerlass 2011  
BMG-75340/0007-II/B/13/2011 vom 15.3.2011
1. Umstellungszeiten Rinder


Berichtigungserlass
BMG-75340/0021-II/B/7/2009 vom 27.5.2009


Kälber in Bezug auf Gruppenhaltung (Regelung für Ersatzkälber ungültig)
BMGFJ-75340/0038-IV/B/7/2007 vom 6.12.2007 
Art. 11 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008


Verarbeitung, Vermarktung, Kennzeichnung und Lagerung

Sammelerlass zum Themenbereich "Verarbeitung, Kennzeichnung, Lagerung und Vermarktung"
2022-0.199.149 vom 19.12.2022
Beilage 1 zum Sammelerlass „Verarbeitung, Kennzeichnung, Lagerung und Vermarktung“ (2022-0.199.149) vom 19.12.2022
Beilage 2 zum Sammelerlass „Verarbeitung, Kennzeichnung, Lagerung und Vermarktung" (2022-0.199.149) vom 19.12.2022


HINWEIS: Informationen zu den Reinigungs- und Desinfektionsmittel finden Sie im Sammelerlass zum Themenbereich "Pflanzenproduktion"


Archiv der Erlässe im Bereich der biologischen Produktion


(Stand: 9.1.2023)