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Risiko- und Sicherheitsforschung

Gemäß § 102 GTG idgF ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Risikoforschung verpflichtet: "Die gemäß § 100 zuständigen Bundesminister haben nach Maßgabe des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes unter Bedachtnahme auf den Stand der Wissenschaft die Forschung auf dem Gebiet der Sicherheit der Anwendungen der Gentechnik (interdisziplinäre Risiko- und Sicherheitsforschung) zu fördern."

Bislang wurden seit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Jahr 1995 ca. 50 derartige Studien finanziert.

Anträge von Forschungsprojekten sind mittels nachstehenden Offertformulars an das Bundesministerium für Arbeitm Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Abteilung IX/B/14 Lebensmittelsicherheit, VerbraucherInnenschutz: stoffliche und technologische Risiken und Gentechnik, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, zu richten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass ab sofort nur mehr dieses Formular verwendet werden darf.


Offertformular (Stand: Dezember 2016)

Rechnungslegung

Hinweis: Seit 1. Jänner 2014 werden ausschließlich e-Rechnungen akzeptiert.


Anleitung: Einreichung der e-Rechnung