Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zur Reichweitenmessung zu.

Mehr Informationen

Türkei

Veterinärzertifikate für den Export von Rindfleisch, Zuchtrindern sowie Nutzrindern aus Österreich in die Türkische Republik

Flagge Türkei

Die ausgehandelten Versionen stehen nur in den Sprachen Englisch und Türkisch zur Verfügung. Zur Unterstützung der die Zeugnisse ausstellenden Kolleginnen und Kollegen wird für das Rindfleischzeugnis eine deutsche Übersetzung zur Verfügung gestellt. Diese stellt allerdings kein gültiges Zeugnismuster dar und ist nicht als Zertifikat auszustellen.



Zertifikate für Lebendtiere

Die Zertifikate sind auf der türkischen Webseite veröffentlicht: 

https://www.tarimorman.gov.tr/Konular/Veteriner-Hizmetleri/Ihracat-Ithalat/Ithalat?Ziyarerci=Ihracat-Ithalat

Sämtliche Impfbestätigungen und Untersuchungsbefunde, wie in den Zertifikaten gefordert, sind den Zertifikaten vollständig anzuschließen. 

Zuchtrinder:

Exportzertifikat für Zuchtrinder (gültig ab 1.3.2020)

Nutzrinder NEU:

Schreiben der türkischen Regierung 

Exportzertifikat für Nutzrinder (gültig ab 04.10.2022)

Zusatzzertifikat für Nutzrinder (gültig ab 04.10.2022)

Derzeit gültiges Zertifikat für den Export von Hummeln:

Exportzertifikat für Hummeln in die Türkei gültig ab 1.3.2014

Zertifikat für den Export von Pferden:

Exportzertifikat Pferde 07/2019


Zertifikate für Rindfleisch:

Exportzertifikat für Rindfleisch in die Türkei 

deutsche Übersetzung zur Unterstützung, nicht ausstellbar!

Länderliste

Beilage 1- Liste der neuen Bezirkskennzahlen

Beilage 2 - Österreichkarte mit neuen Kennzahlen


Exporte von Produkten in Gelatinekapseln in die Türkei

Bei Export von Produkten pflanzlicher oder tierischer Herkunft in Gelatinekapseln, die aus Wiederkäuern hergestellt werden (aus Geweben außer Haut/Fell oder aus Knochen) in die Türkei ist ab 15.06.2019 folgender Zusatz in den Exportzertifikaten notwendig:  

„Die in dem das Gesundheitszertifikat mit der Nummer … begleitende Produkt enthaltene Gelatine entspricht der EU Verordnung mit der Nr. 999/2011.“ 

Des weiteren sind folgende Anhänge zu beachten::

Anhang 1: Declaration of Competent Authority - (Nur für Länder, deren BSE Status von der OIE als „kontrollierbar“ oder „unbestimmt“ eingestuft wird - auszufüllen von der kontrollierenden Behörde.)

Anhang 2: Manufacturer Declaration für Gelatinekapseln - (Unabhängig vom BSE-Status - auszufüllen vom Produzenten der Gelatinekapseln)


Zertifikat für Milcherzeugnisse:

Exportzertifikat Milcherzeugnisse (Stand: 1.1.2017)

Informationen zur Türkei beim Österreichischen Außenministerium
Informationen zur Türkei auf Wikipedia
Türkisches Landwirtschaftsministerium

(21.09.2016)