Inhalt
Russische Föderation
Achtung, derzeit sind bestimmte Exporte nicht möglich! Bitte beachten Sie, dass einige Zertifikate aufgrund des Handelsembargos derzeit nicht genutzt werden können.
Inhaltsverzeichnis
- Zusatzbestimmungen für lebende Wdk. und Vermehrungsmaterialien (Stand 8.9.2022)
- Abschaffung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen für BSE beim Import von Rindern aus Österreich
- Veterinärzertifikate für den Export von Tieren und tierischen Produkten aus Österreich in die Russische Föderation
- Wichtige Rechtsnormen
- Veterinärbehördliche Zertifikate für den direkten Export aus österreichischen Betrieben
- Zertifikate für lebende Tiere
- Exportbetriebe nach Russland
- Links
Zusatzbestimmungen für lebende Wdk. und Vermehrungsmaterialien (Stand 8.9.2022)
Zusatzbestimmungen für lebende Wdk. und Vermehrungsmaterialien (Stand 8.9.2022)
Abschaffung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen für BSE beim Import von Rindern aus Österreich
"Mit 17. April 2019 hat der Bundesdienst für Veterinär- und Pflanzenschutzüberwachung der Russischen Föderation mitgeteilt, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für BSE beim Import von Rindern aus Österreich, festgelegt durch die Rosselkhoznadzor- Richtlinie vom 27. Januar 2006, Nr: FS-EN-2/573, abgeschafft werden."
Bundesdienst für Veterinär- und Pflanzenschutzüberwachung 17.04
П-8321(24219585_ФС-КС-7_8321_03_04_2019
Veterinärzertifikate für den Export von Tieren und tierischen Produkten aus Österreich in die Russische Föderation
EU-Handelsembargo: Änderungen seit 7. August 2014
Mit 7. August 2014 wurde die Exportsperre ausgedehnt, somit gilt ein Exportstopp der gesamten Europäischen Union nach Russland für:
- frisches Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch sowie deren Produkte
- Fische und Krebstiere
- Milch und Milcherzeugnisse
- lebende Mast- und Schlachtschweine
- Samen von Schweinen
Details sind folgenden Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen zu entnehmen:
Schreiben des Gesundheitsministeriums zu den Gegenmaßnahmen der Russischen Föderation
Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Rohwaren und Lebensmittel original vom 20.08.2014
Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse,Rohwaren und Lebensmittel Arbeitsübersetzung des AWC Moskau vom 20.08.2014
Trimmings für Exporte gesperrt: Arbeitsübersetzung der WAC Moskau Schreiben vom 20.10.2014
Update vom 20.11.2014 EN zur oben angeführten Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Rohwaren und Lebensmittel
Verlängerung des Embargos bis 5.8.2016 und Änderung der Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Rohwaren, und Lebensmitteln - Resolution of the governmet of the Russian Federation No. 625 of 25 June 2015 (Arbeitsübersetzung ENGLISCH)
Änderung der Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Rohwaren und Lebensmitteln - Resolution of the governemnt of the Russian Federation No. 472 of 27 May 2016 (Arbeitsübersetzung ENGLISCH)
Importverbot der Russischen Föderation im Rahmen des Ukraine-Konfliktes - Liste Stand Juli 2016
Das Handelsembargo wurde mittlerweile mehrmals verlängert - die letzte Verlängerung - Decree of the President of Russian Federation No. 293 of 30. June.2017 (Arbeitsübersetzung ENGLISCH)
Änderung der Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Rohwaren und Lebensmittel - (Decree of the governemnt of the Russian Federation No. 1292) of 25. October 2017 (Arbeitsübersetzung ENGLISCH) - Arbeitsübersetzung DEUTSCH
Zertifizierungsanforderungen beim Export von Lebendschweinen und Schweinefleischprodukten nach Russland (im Bezug auf die Regionalisierung bei der Afrikanischen Schweinepest):
Russian Certification Requirements ab 18.10.2021 GÜLTIG (Arbeitsübersetzung ENGLISCH)
Weitere Informationen:
Beilage Sonderwirtschaftsmaßnahmen der Russischen Föderation
Bei Unklarheiten können Auskünfte zu Zolltarifen eingeholt werden:
Zollamt Klagenfurt Villach
Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Ackerweg 19, 9500 Villach
Tel. +43/1/51 433-564053
Fax +43/1/51 433-5964053
E-Mail zollinfo@bmf.gv.at
Montag bis Freitag, von 6.00 bis 22.00 Uhr
Wichtige Rechtsnormen
Veterinärbehördliche Zertifikate für den direkten Export aus österreichischen Betrieben
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Bestimmungen und Zeugnisse nur für jene Tiere und Produkte gelten, die keiner Exportsperre unterliegen!
Seit 31.3.2014 ist wie folgt vorzugehen:
- Auf der Zusatzbestätigung sind Bezugsnummer (Nummer des Exportzeugnisses) sowie das Ausstellungsdatum anzugeben.
- Die jeweils zutreffende Behandlungsmethode ist vom amtlichen Tierarzt zu unterstreichen und mittels Stempel und Unterschrift zu bestätigen.
- Die nicht zutreffenden Behandlungsmethoden sind zu streichen.
Zusatzbestätigung in bestimmten Zertifikaten (Bulgarien)
Gemäß einer Mitteilung der Europäischen Kommission ist auf Grund des Auftretens der Maul- und Klauenseuche in Bulgarien bei lebenden Klauentieren sowie entsprechenden Produkten (Rindfleisch, Schweinefleisch, Lammfleisch, Milch und Milchprodukten) ab sofort eine Ergänzung des Zertifikates erforderlich.
Von den ausstellenden Amtstierärztinnen und Amtstierärzten ist bei den Bestätigungen der Freiheit von Maul- und Klauenseuche:
- die Anmerkung "excluding Bulgaria" aufzunehmen
- diese Ergänzung mit Rundsiegel und Unterschrift zu bestätigen
Nicht erforderlich ist diese Ergänzung bei Sendungen von Produkten, die länger als 20 Minuten über 70 °C erhitzt wurden.
Vorerst ist eine zentrale Änderung der von der Europäischen Kommission den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Musterzertifikaten nicht verfügbar, die Ergänzung ist also jeweils gesondert im Zertifikat einzufügen.
Zertifikate für tierische Produkte und Futtermittel
EU-CU** Rindfleisch und -zubereitungen, Nebenprodukte der Schlachtung von Rindern seit 1. März 2013 verpflichtend!
EU-RU ***Rindfleisch mit Knochen
EU-RU Schweinefleisch und -zubereitungen
EU-CU Geflügelfleisch und -zubereitungen
EU-RU Pferdefleisch und -zubereitungen
EU-RU Fleischerzeugnisse NUR für RUSSLAND-Exporte zu verwenden! (Stand Dezember 2019) Achtung: Datum und Referenznummer des Schreibens sind gemäß dem geltenden Russian Certification Requirements auszufüllen!
EU-RU Fleischerzeugnisse
EU-RU Gemischte Erzeugnisse (Fleisch mit Käse-Ei-Fisch etc.)
EU-CU Gelatine Kollagen seit 1. März 2013 verpflichtend!
EU-RU Milch und Milchprodukte
EU-RU Fischereierzeugnisse
EU-RU Tierdärme
Zusatzbestätigung Tierdärme
EU-RU Futter und -zusatzstoffe tierischen Ursprungs *
EU-CU Dosenfutter tierischer Herkunft seit 1. August 2013
EU-CU Futter tierischer Herkunft nicht in Dosen/trocken * seit 1. August 2013
EU-CU Rohstoffe tierischen Ursprungs für die Herstellung von Heim- und Pelztierfuttermitteln seit 1 März 2013 verpflichtend!
EU-RU Fischmehl
EU-RU Frisch getrocknete Häute
*Neue Zeugnisse für „Futter- und Zusatzstoffe tierischen Ursprunges“, sowie „Futter tierischer Herkunft nicht in Dosen/trocken“ in Ausarbeitung, derzeit händisch „botuline toxin“ in Punkt 4.6“ bzw. "botulinum toxin" in Punkt 4.5 streichen.
**Europäische Union - Zollunion (European Union - Custom Union)
***Europäische Union - Russische Föderation (European Union - Russian Federation)
Voranmeldung für Exporte Lebendtiere/Samen/Embryonen Liste Stand 2.4.2020
Die Liste ist vorab an notification-eu@fsvps.ru zu senden
Zertifikate für lebende Tiere
Zusatzbedingungen für Transit durch ASP betroffene Länder (Februar 2021)
Die Zusatzbestimmungen betreffend Schmallenberg-Virus sind zu beachten.
Confirmation_BT_freedom_Austria_April_2019
Nähere Auskünfte: DDr. Amely Krug, E-Mail: mailto: amely.krug@sozialministerium.at
Zucht-, und Nutz- und Sportpferde
Registrierte Pferde zur vorübergehenden Einfuhr in die RF (max. 90 Tage)
Zertifikat für Zuchtrinder_und_Nutzrinder
Anlage zum Veterinärzertifikat Zucht und Nutzrinder Siehe auch Hinweis zur Anpassung Bluetongue!
Anpassungshinweis für Zucht und Nutzrinder betreffend Bluetongue
Zusatzbestimmungen Schmallenberg Lebendrinder (16.12.2014)
Zucht- und Nutzschafe und -ziegen seit 15. August 2010
Rindersamen seit 1. April 2010, ersetzt das bilaterale veterinärbehördliche Zertifikat für österreichischen Rindersamen.
Genetisches Material (Samen, Embryonen und Eizellen), welches vor dem 1. April 2011 gewonnen wurde, kann mit den von russischer Seite vorgegebenen Zertifikaten in die Russische Föderation exportiert werden.
Zusatzzertifikat SBV Rindersamen (16.12.2014)
Veterinärbehördliche Prä-Zertifikate
Veterinärbehördliche Prä-Zertifikate für Tiere und tierische Produkte, die von Österreich aus zunächst in andere Mitgliedstaaten der EU verbracht werden, um von dort nach Schlachtung und Zerlegung beziehungsweise nach Verarbeitung oder Zwischenlagerung in die Russische Föderation exportiert zu werden:
Prä-Zertifikat / Rindfleisch und -zubereitungen
Prä-Zertifikat / Rindfleisch mit Knochen
Prä-Zertifikat / Schweinefleisch und -zubereitungen
Prä-Zertifikat / Geflügelfleisch und -zubereitungen
Prä-Zertifikat/ Pferdefleisch und -zubereitungen
Prä-Zertifikat / Fleischerzeugnisse
Prä-Zertifikat / Gemischte Erzeugnisse (Fleisch mit Käse-Ei-Fisch etc.)
Prä-Zertifikat / Milch u. Milchprodukte
Prä-Zertifikat / Fischereierzeugnisse
Prä-Zertifikat / Futter und -zusatzstoffe tierischen Ursprungs
Prä-Zertifikate / Schlachtschweine
Prä-Zertifikate / Schlachtgeflügel
Futter Prä-Zertifikate
Prä-Zertifikat / Dosenfutter tierischer Herkunft
Prä-Zertifikat / Futter tierischer Herkunft nicht in Dosen/trocken
Prä-Zertifikat / Dosenfutter tierischer Herkunft MS
Prä-Zertifikat / Futter tierischer Herkunft nicht in Dosen/trocken MS
Exportbetriebe nach Russland
Links
Ministry of Public Health Ministry of Agriculture and Food
Informationen zu Russland beim Österreichischen Außenministerium
(01.07.2016)
Zusatzinformation
Informationen betreffend Milcherzeugung
- Rechtsnormen der RF und EAC für Milch
- GOST - Normen für die Milcherzeugung
- Links