Archiv von Publikationen des Kontrollausschusses gem. § 5 EU-QuaDG

Inhaltsverzeichnis

Nationale kontrollrelevante Klarstellungen zur VO (EU) 2018/848

Eingriffe an Tieren Bio

Informationsaustausch

Mitgeltende Dokumente

OFIS-Formulare gültig bis 31.12.2021

  • Notification (PDF, 168 KB)- AT notifiziert einen MS.
    Unregelmäßigkeit tritt in AT auf.
    (F_10616) Version 1
  • Standard Reply (PDF, 120 KB) - AT erhält einen Reply von einem MS.
    Unregelmäßigkeit tritt in MS auf und betrifft AT.
    (F_10617) Version 1
  • Irregularities TC (PDF, 115 KB) - AT notifiziert einen Drittstaat.
    In AT wird festgestellt, dass ein Produkt aus einem TC eine Unregelmäßigkeit aufweist.
    (F_10619) Version 1
     

Jährliche Kontrollplanung

Mitgeltende Dokumente

 

Katastrophenfälle Bio

Maßnahmenkataloge

Meldung von Unternehmer:innen mit geringfügigem Verkauf von unverpackten Lebensmittel - Bio

Nachweis von Rückständen

Probenahme

Mitgeltende Dokumente

Rückwirkende Anerkennung Bio

Mitgeltende Dokumente

Temporäre Anbindehaltung

Verwendung nicht-biologisches Pflanzenvermehrungsmaterial

Vorsorgemaßnahmen

Zugang nicht-biologischer Tiere

Mitgeltendes Dokument

Zulassung nicht-biologischer Eiweißfuttermittel

Verfahrensanweisung "Zulassung nicht-biologischer Eiweißfuttermittel" (PDF, 176 KB)
(VA_0016) Version 1 (gilt ab 1.1.2023)

Mitgeltendes Dokument

Zulassung von Kontrollstellen

  • Richtlinie Zulassung von Kontrollstellen (PDF, 364 KB)
    (RL_0001) Version 2 (gilt ab 23.11.2016) - ungültig ab 21.11.2022,
    da Verwaltung durch Länder: VA-A 0503.01 Veröffentlichung im QM-System der Länder
  • Richtlinie Zulassung von Kontrollstellen (Word, 192 KB)
    (RL_0001) Version 2 (gilt ab 23.11.2016)
  • Richtlinie Zulassung von Kontrollstellen (Word, 352 KB)
    (RL_0001) Version 1 (gilt ab 1.10.2016)
    In Österreich erfolgt die Kontrolle der Anforderungen in den Bereichen biologische Produktion, geschützte geografische Angaben, geschützte Ursprungsbezeichnungen, garantiert traditionelle Spezialitäten und geografische Angaben für Spirituosen durch akkreditierte und zugelassene Kontrollstellen. Gemäß § 4 Abs. 1 des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes (EU-QuaDG) ist der Landeshauptmann die zuständige Behörde für die Zulassung. Diese Richtlinie beinhaltet Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen und -bedingungen, Angaben zu den erforderlichen Unterlagen, die im Zuge des Antragsverfahrens vorzulegen sind, Erläuterungen zu den auf die Kontrollstellen übertragenen Aufgaben sowie Hinweise auf die Mitteilungspflichten der Kontrollstellen nach der Zulassung.

Zulassung nicht-biologischer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs

Mitgeltende Dokumente

Informationsaustausch QA

Jährliche Kontrollplanung QA

Mitgeltende Dokumente

Maßnahmenkatalog QA

Zulassung von Kontrollstellen

  • Richtlinie Zulassung von Kontrollstellen (Word, 192 KB)
    (RL_0001) Version 2 (gilt ab 23.11.2016) - ungültig ab 21.11.2022,
    da Verwaltung durch Länder: VA-A 0503.01 Veröffentlichung im QM-System der Länder
  • Richtlinie Zulassung von Kontrollstellen (Word, 192 KB)
    (RL_0001) Version 2 (gilt ab 23.11.2016)
  • Richtlinie Zulassung von Kontrollstellen (Word, 352 KB)
    (RL_0001) Version 1 (gilt ab 1.10.2016)
    In Österreich erfolgt die Kontrolle der Anforderungen in den Bereichen biologische Produktion, geschützte geografische Angaben, geschützte Ursprungsbezeichnungen, garantiert traditionelle Spezialitäten und geografische Angaben für Spirituosen durch akkreditierte und zugelassene Kontrollstellen. Gemäß § 4 Abs. 1 des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes (EU-QuaDG) ist der Landeshauptmann die zuständige Behörde für die Zulassung. Diese Richtlinie beinhaltet Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen und -bedingungen, Angaben zu den erforderlichen Unterlagen, die im Zuge des Antragsverfahrens vorzulegen sind, Erläuterungen zu den auf die Kontrollstellen übertragenen Aufgaben sowie Hinweise auf die Mitteilungspflichten der Kontrollstellen nach der Zulassung.

 

Letzte Aktualisierung: 09.12.2025