Mit der Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zur Reichweitenmessung zu.

Mehr Informationen

Angabepflichtige Allergie- und Unverträglichkeitsauslöser

1. Glutenhaltiges Getreide

namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen:
a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose
b) Maltodextrine auf Weizenbasis
c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis
d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs


2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse


3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse


4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse

außer: 
a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoid-Zubereitungen verwendet wird
b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird


5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse


6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse

außer: 
a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett
b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen
d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen


7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)

 außer:
a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
b) Lactit


8. Schalenfrüchte

  • Mandeln ( Amygdalus communis L.)
  • Haselnüsse (Corylus avellana)
  • Walnüsse (Juglans regia)
  • Kaschunüsse (Anacardium occidentale)
  • Pekannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch)
  • Paranüsse (Bertholletia excelsa)
  • Pistazien (Pistacia vera)
  • Macadamia- oder Queensland-Nüsse (Macadamia ternifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprung


9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse


10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse


11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse


12. Schwefeldioxid und Sulphite

in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO 2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurück geführte Erzeugnisse zu berechnen sind


13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse


14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sowie Verordnung (EU) Nr. 78/2014)