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Allgemeine Informationen epidemiologisches Meldesystem (EMS)

Meldemöglichkeiten für Arzt/Ärztin

Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten um eine Arztmeldung abgeben zu können: 

  1. eine elektronische Arztmeldung
  2. eine schriftliche/analoge Übertragungsmöglichkeit

Elektronische Arztmeldung mittels HL7 Schnittstelle

Eine Arztmeldung kann automatisiert aus der Ordinationssoftware an das EMS (Epidemiologisches Meldesystem) abgegeben werden sofern die HL7 Schnittstelle vom Softwarehersteller bereits implementiert wurde.
Die Einbindung der HL7 Schnittstelle kann sowohl in die Arztsoftware (niedergelassene Ärzte) oder in die Krankenanstalteninformationssysteme (KIS) erfolgen. Für die Verwendung der Schnittstelle ist die Authentifizierung mittels Clientzertifikat (ident zur Laborschnittstelle) erforderlich. 
Alle benötigten Pflichtfelder (Vor-, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht) sind bereits in der Ordinationssoftware abgebildet, weshalb bei der Ärztin/ dem Arzt kein Mehraufwand entsteht. Um eine umfassende Arztmeldung zu einem epidemiologischen Fall abgeben zu können, müssen vom Ordinationssoftwarehersteller weitere Datenfelder ergänzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMSGPK sowie in den FAQs.

Die Ausstellung des Zertifikats für Arzt- oder Krankenanstaltensoftwarehersteller wird durch das BMSGPK durchgeführt. Für den Erhalt eines Zertifikats füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an S6@gesundheitsministerium.gv.at.

Meldung mittels analogem Formular

Neben der elektronischen Arztmeldung besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Ärztinnen/ Ärzte Ihre Arztmeldungen über folgendes analoges Formular einbringen. Dieses steht auf der Homepage des BMSGPK zur Verfügung. Dieses ausgefüllte analoge Formular muss an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden. Anhand des Formulars erstellt die Behörde händisch eine Arztmeldung im EMS (Epidemiologisches Meldesystem).

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