Ergebnisse der amtlichen Betriebskontrollen Amtliche Revisionen und Amtliche Überprüfung der Eigenkontrolle 2024
Ergebnisse der amtlichen Betriebskontrollen
Amtliche Revisionen
2024 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 40.246 Betriebskontrollen in 35.512 Betrieben durchgeführt. 2.835 Betriebe (8,7% der kontrollierten Betriebe) wiesen Verstöße auf. Damit war der Anteil an Betrieben mit Verstößen vergleichbar mit den letzten beiden Jahren. Von den Landesveterinärbehörden wurden 8.146 Betriebskontrollen in 3.822 Fleischbetrieben durchgeführt, wobei bei 1.132 (29,6%) Betrieben Mängel festgestellt wurden. Dies entspricht einem leichten Rückgang beim Anteil der beanstandeten Fleischbetriebe in den letzten Jahren.
Bei Betrieben, die Rohmilch oder Kolostrum erzeugen, wurden risikobasierte Hygienekontrollen durch die Landesveterinärbehörden durchgeführt. Die Umsetzung erfolgte mit dem Kontrollplan 2024 das erste Mal österreichweit mit einheitlichen Checklisten. Bei 1.018 kontrollierten Betrieben wurden 37 Hygienemängel bei Milchproben dokumentiert und bei 26 Betrieben wurde eine Liefersperre wegen Überschreitung der Keim- und somatischen Zellzahl ausgesprochen.
Amtliche Überprüfung der Eigenkontrolle
Betriebe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs zulassungspflichtig sind, werden im Rahmen der Schwerpunktaktion A-600 seit 2014 einer vertieften Kontrolle unterzogen. Bei diesen Betrieben, die Milch-, Fisch- und Fleischerzeugnisse be- und verarbeiten, werden allgemeine und spezifische Hygieneanforderungen sowie die Durchführung der Eigenkontrollen überprüft. Basierend auf den Erfahrungen im Zusammenhang mit einem Listerioseausbruch im Jahre 2010 wird dabei ein besonderes Augenmerk auf Listerien und die Hygiene in den Betriebsabläufen gelegt. Die Ergebnisse werden jedes Jahr sowohl auf der Website der AGES wie auch unter https://shiny-sta-pub.ages.at/spa_overview/ veröffentlicht.
Die Kontrolle der Betriebe wird mit einem Fragebogen dokumentiert und die Antworten durch eine mehrstufige Berechnung des Operational Hygiene Inspection Scores (OHIS) ausgewertet. Dazu sind die Fragen in verschiedene Module (z. B. Betriebsrundgang, Gute Hygienepraxis (Prerequisites), HACCP, Mikrobiologische Kriterien und Isolatenübermittlung) gruppiert, die je nach Betriebstyp unterschiedlich gewichtet werden. Mit einem Punktesystem wird die Erfüllung der geforderten Vorgangsweisen im Betrieb bewertet. Je höher der OHIS ist, desto besser erfüllen die Betriebe die Hygieneanforderungen (Maximum: 100 Punkte).
Weiters wird die Hygiene auch durch Umfeldproben überprüft. Diese Proben werden an Stellen, die als Indikator für die Betriebshygiene geeignet sind oder ein besonders hohes Risiko für eine Keimbelastung aufweisen, entnommen und dienen den Behörden als zusätzliche Information zur Bewertung des Hygienezustandes. Regelmäßig zeigt sich dabei, dass Lebensmittelproben von Betrieben, bei denen Listerien auch in den Umfeldproben gefunden werden, deutlich öfter zu beanstanden sind. 2024 waren bei 37,8% der Betriebe Listerien in den Umfeldproben. Bei 12,5% dieser Betriebe waren auch Lebensmittelproben mit Listerien belastet. Dagegen waren nur bei 2,2% der Betriebe ohne Listerien in den Umfeldproben Lebensmittel mit Listerien belastet.
Als Infektionsquelle für Erkrankungen durch Listerien wurden bisher meist tierische Lebensmittel identifiziert. In letzter Zeit häufen sich jedoch Meldungen über Listeriosen, die durch Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs ausgelöst wurden. Daher wurde 2024 erstmals ein Monitoring durchgeführt, bei dem Umfeldproben aus Betrieben, die Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs erzeugen, auf Listerien überprüft wurden. Im Fokus standen Produktionsbetriebe von verzehrfertigen („ready to eat“) Lebensmitteln, die eine Vermehrung von Listerien begünstigen können, wie gewaschene (vorgeschnittene) verpackte Salate, gewaschenes bzw. zerkleinertes verpacktes Obst sowie Tiefkühlobst bzw. - gemüse. In 13 von 33 Betrieben waren Listerien in Umfeldproben nachweisbar. Dies unterstreicht die Bedeutung von Listerien als Risikokeim auch bei der Erzeugung von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs, der bei den Eigenkontrollen der Betriebe berücksichtigt werden muss.
Ergebnisse der amtlichen Probenziehung
Amtliche Plan- und Verdachtsproben
Von der AGES und den Untersuchungsstellen der Länder Kärnten und Vorarlberg wurden 24.746 Proben überprüft. Darunter sind auch 2.159 Umfeldproben, die üblicherweise nicht begutachtet werden und daher bei der Berechnung der Beanstandungsquoten nicht berücksichtigt werden. Der Anteil an beanstandeten Proben lag bei 16,9%. Damit war die Beanstandungsquote geringfügig höher als in den vergangenen Jahren. Dies ist vorwiegend auf einen Anstieg bei den Kategorien „Kennzeichnung / Irreführung“ und „andere“ zurückzuführen.
Beanstandungsquoten (in Prozent) bei den Gesamtproben der letzten fünf Jahre (Quelle AGES)
| Jahr | gesamt | gesundheits-schädlich | ungeeignet | Zusammensetzung | Kennzeichnung/ Irreführung |
andere | ||||||
| 2020 | 15,2 | 0,3 | 2,9 | 1,5 | 9,2 | 3,0 | ||||||
| 2021 | 16,6 | 0,4 | 2,9 | 2,1 | 10,1 | 3,1 | ||||||
| 2022 | 15,1 | 0,5 | 2,4 | 1,6 | 9,0 | 3,4 | ||||||
| 2023 | 15,4 | 0,5 | 2,9 | 1,8 | 8,9 | 3,0 | ||||||
| 2024 | 16,9 | 0,5 | 2,6 | 1,5 | 10,5 | 3,6 | ||||||
Die Untersuchung und Begutachtung ergaben bei 18.884 Proben (83,1% der begutachteten Proben) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 123 Proben (0,5%) beurteilt, 587 Proben (2,6%) wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet/für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet bewertet. Die häufigsten Beanstandungsgründe waren Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen bei 2.375 Proben (10,5%). Bei 338 Proben (1,5%) entsprach die Zusammensetzung nicht und 816 Proben (3,6%) wurden aus diversen anderen Gründen (z. B. Wertminderung gemäß § 5 Abs. 5 Z 4 LMSVG, Hygiene VO, fehlende/mangelhafte Konformitätserklärungen, Novel Food VO) beanstandet. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 16,9%.
Eine differenzierte Betrachtung der als gesundheitsschädlich beurteilten Proben zeigt, dass die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1,3% lag, während nur 0,4% der Planproben gesundheitsschädlich waren. Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben fand sich mit 33 von 972 Proben (3,4%) bei den Gebrauchsgegenständen, gefolgt von Kakao und Zuckerwaren mit 2,3% (neun von 385 Proben), Fleisch und Fleischzubereitungen (20 von 2.373 Proben; 0,8%), verzehrfertigen Lebensmitteln mit 0,6% (22 von 3.518 Proben), Getreide und Getreideprodukten (vier von 641 Proben; 0,6%) sowie Eiern und Eiprodukten (drei von 482 Proben; 0,6%). Davon wurden gezielt auf Verdacht fünf der 33 Gebrauchsgegenstände, alle neun Proben Kakao und Zuckerwaren, vier der 20 Proben Fleisch und Fleischzubereitungen, 15 der 22 verzehrfertigen Lebensmittel, keine der vier Proben Getreide und Getreideprodukte sowie zwei der drei Proben Eier und Eiprodukte entnommen.
38 der 123 gesundheitsschädlichen Proben (30,9%) wurden wegen mikrobieller Kontaminationen, vor allem verzehrfertige Lebensmittel mit Bacillus cereus, Eier sowie Produkte aus Kernen und Samen mit Salmonellen und Fleischerzeugnisse mit diversen pathogenen Keimen beanstandet. 29 Proben (23,6%; alle Spielzeug) wiesen Sicherheitsmängel auf. 21 Proben (17,1%) wurden aufgrund ihrer Inhaltsstoffe bzw. ihrer Zusammensetzung (insbesondere diverse Lebensmittel wie Fruchtgummies mit Muscimol, einem Nervengift und Halluzinogen, sowie Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel mit gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen) als gesundheitsschädlich beurteilt. 20 Beanstandungen (16,3%) wegen Kontaminanten waren vorwiegend auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Fleischerzeugnissen zurückzuführen. Gesundheitsschädliche Fremdkörper und Verunreinigungen befanden sich in zwölf Proben (9,8%; vorwiegend in verzehrfertigen Lebensmitteln sowie in Brot und Backwaren). Drei Proben (2,4%; 2x Gemüse, 1x Gewürz) waren wegen ihres Pestizidgehaltes gesundheitsschädlich.
|
Fremdkörper, Verun- reinigungen |
Inhaltsstoffe, Zusammen- setzung |
Kontaminanten |
Mikrobiologie, Hygiene |
Pestizide |
Sicherheits- mängel |
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| Fleisch, -zubereitungen | 2 | 14 | 4 | |||||
| Fische und Erzeugnisse | 2 | |||||||
| Milch, -produkte | 1 | 4 | ||||||
| Getreide, -erzeugnisse | 1 | 3 | ||||||
| Brot, Backwaren | 4 | 2 | ||||||
| Zucker und Honig | 1 | |||||||
| Kakao, Zuckerwaren | 9 | |||||||
| Obst und Gemüse | 1 | 1 | 6 | 2 | ||||
| Gewürze, Würzmittel | 1 | |||||||
| Fruchtsäfte, nicht-alkoholische Getränke | 2 | |||||||
| Nahrungsmittel für spezielle Zielgruppen | 2 | 1 | ||||||
| Kosmetische Mittel | 2 | |||||||
| Gebrauchsgegenstände | 3 | 1 | 29 | |||||
| Verzehrfertige Lebensmittel | 4 | 1 | 1 | 16 | ||||
| Eier und Eiprodukte | 3 | |||||||
| Summe | 12 | 21 | 20 | 38 | 3 | 29 | ||
Quelle: BMASGPK
Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse mit verschiedenen individuellen Auswertemöglichkeiten ist im interaktiven Lebensmittelsicherheitsbericht auf der Homepage der AGES
Schwerpunktaktionen
Jährlich werden im Rahmen der amtlichen Kontrolle auch Schwerpunktaktionen (SPA) durchgeführt. Sie beruhen zum einen auf EU-Vorgaben und sind Teil von europaweiten Programmen (z. B. das EU-weite Pestizidkontrollprogramm, Monitoring von antibiotikaresistenten Keimen in Schweine-, Rind-, Hühner- und Putenfleisch, Rückstandskontrollprogramm für Milch, Eier und Honig). Zum anderen werden aufgrund nationaler bzw. internationaler Diskussionen und/oder von Erkenntnissen aus Kontrollergebnissen der Vorjahre spezifische Kontrollprogramme definiert. Fallweise werden aufgrund aktueller Anlassfälle SPA kurzfristig geplant. Die Durchführung erfolgt in einem definierten Zeitrahmen mit einem exakt vorgegebenen Untersuchungsumfang. Der Fokus ist risikobasiert und liegt bei Themen, die sich wegen z. B. komplexer Probenahmevorschriften oder nicht flächendeckend und ganzjährig verfügbaren Proben sowie aus Effizienzüberlegungen der untersuchenden Labors für eine Kontrolle im Rahmen der Routineprobenziehung nicht zielgerichtet überprüfen lassen.
2024 wurden auf diesem Wege u. a. folgende Themen überprüft: Verkehrsfähigkeit von Kindernährmitteln, Mykotoxine in Backwaren, Getreide-Snacks und Frühstückcerealien, Kontaminanten in Fischereierzeugnissen und Meeresfrüchten, Listerien in Blauschimmelkäse, Mikrobiologie in aufgeschnittenem Obst, Obstmischungen und Beeren, Bacillus cereus in geschnittenen Salaten, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Proteinriegeln, Herkunft von Marillen, Sicherheit von Babypuppen sowie von Magnetspielzeug, kosmetische Mittel auf Messen und Märkten, Schwermetalle und UV-aktive Stoffe in Kinderkosmetik. Die Ergebnisse von SPA werden sowohl auf der Website der AGES wie auch unter https://shiny-sta-pub.ages.at/spa_overview/ veröffentlicht.
9.143 Proben wurden 2024 im Rahmen von 71 SPA überprüft. Die Gesamtbeanstandungsquote lag bei 7,2% (557 von 7.695 begutachteten Proben). 22 Proben waren gesundheitsschädlich und 55 Proben waren für den menschlichen Verzehr/bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Wegen ihrer Zusammensetzung wurden 99 Proben und wegen Kennzeichnungsmängeln und/oder irreführender Informationen 263 Proben beanstandet. 187 Proben entsprachen wegen diverser anderer Mängel (z. B. Wertminderung, Hygienemängel, mangelhafte Dokumente, Einstufung als Arzneimittel, Gebrauchsgegenstände, die Lebensmittel nachteilig beeinflussen) nicht den entsprechenden Rechtsvorschriften.