Kostenpflichtige Nachkontrollen

Mit der Novelle derLMSVG-Abgabenverordnung, BGBl. II Nr. 323/2007, die sich auf § 61 Abs. 1 Z 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes -LMSVG stützt, wird Art. 28 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz durchgeführt.

Kostenpflichtige Nachkontrollen werden nach Wahrnehmung von lebensmittelrechtlichen Verstößen erforderlich. Details sind dem angefügten Runderlass zu entnehmen.

Runderlass (PDF, 29 KB)

(6.02.2014)