Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Inhalte

Überblick

Gemäß § 5b der Trinkwasserverordnung (TWV) hat das BMASGPK ein Projekt zur Erhebung der verfügbaren Daten in Zusammenhang mit der Erstellung der Risikobewertung und des Risikomanagements der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch gestartet. Dieses Projekt wird unter Mitwirkung des BMLUK sowie unter Einbeziehung der Landeshauptleute durchgeführt. Durch die gewonnenen Infromatonen des Projekts können bestehende Risiken besser eingeschätzt, mögliche Gefahren frühzeitig erkannt und die Trinkwasserressourcen bestmöglich und vor allem vorbeugend vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Darauf aufbauend können Maßnahmen zur Verhinderung oder Beherrschung der gefundenen Risiken gesetzt werden. Für die Umsetzung wird auf Informationen aus den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen (NGP) zurückgegriffen. Diese werden durch zusätzliche Daten- und Informationsgrundlagen ergänzt, welche die Risikobewertung der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch erlauben. Dadurch entstehen Synergien: Vorhandenes Wissen wird effizient genutzt und bestehende Daten werden zusammengeführt.

Leitlinie

Das BMASGPK hat die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und die Umweltbundesamt GmbH (UBA) beauftragt, bis Juni 2027 eine Risikobewertung und Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für Wasser für den menschlichen Gebrauch zu erstellen. Die vorliegende Leitlinie stellt die Vorgangsweise zur Bestimmung und Charakterisierung der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch, zur Gefährdungsanalyse und Risikobewertung, zum Risikomanagement und zur Informationsbereitstellung gemäß § 5b TWV dar.

Leitlinie (PDF, 1 MB)

Einzugsgebiet von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Grundwasserkörper Österreichkarte

Das Einzugsgebiet von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch (kurz: Trinkwassereinzugsgebiet, TW-EZG) ist grundsätzlich der Grundwasserkörper (GWK) entsprechend Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG). Es kann - wie die GWK auch - bundesland- und landesgrenzüberschreitend vorliegen. TW-EZG können sowohl oberflächennahe als auch Tiefen-GWK sowie Einzel-GWK bzw. Gruppen von GWK sein. Die Entnahmestellen einer WVA können in mehreren TW-EZG liegen.

Die Grundwasservorkommen Österreichs werden durch 142 Grundwasserkörper sowie Gruppen von Grundwasserkörpern erfasst. In vertikaler Hinsicht erfolgt eine Unterscheidung zwischen oberflächennahen und tiefen Grundwasserkörpern. 

Informationsgrundlagen für die Charakterisierung der Trinkwassereinzugsgebiete stellen die Grundwasserkörper Stammdatenblätter dar:

H2O Fachdatenbank - Grundwasserkörperabfrage

Informationsgrundlagen für die Identifizierung von Gefährdungen

Die Gefährdungsanalyse bildet die Grundlage für die Bewertung von Risiken in den Einzugsgebieten von Entnahmestellen für Wasser für den menschlichen Gebrauch. Ziel ist es, potenzielle Gefährdungsquellen zu identifizieren. Dazu zählen sowohl punktuelle als auch diffuse Einträge sowie aktuelle oder frühere Nutzungen, Tätigkeiten und Anlagen, von denen nachteilige Auswirkungen auf die Wasserqualität ausgehen können. Die Grundlage für die Identifizierung potenzieller Gefährdungen bilden unter anderem die Bestandsaufnahmen der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne.

Öffentlich verfügbaren Informationsgrundlagen zur Identifizierung und Bewertung potenzieller Gefährdungen im Trinkwassereinzugsgebiet werden in diesem Beitrag laufend ergänzt.

Rohwasserdaten

Rohwasserdaten, die im Einzugsgebiet von Entnahmestellen zur Trendanalyse oder zur Feststellung erhöhter Parameterkonzentrationen erhoben werden, sind in die Risikobewertung einzubeziehen. Hinweise auf zu berücksichtigende Parameter ergeben sich insbesondere aus:

  • Parameterwerten und Parameterwerten mit Indikatorfunktion der TWV (Anhang I, Teil B & Anhang II, Teil C);
  • Indikatorparameterwerten des Österreichischen Lebensmittelbuchs, Codexkapitel B1, Anhang 3;
  • relevanten Metaboliten des Österreichischen Lebensmittelbuchs, Codexkapitel B1, Anhang 9;
  • Aktionswerten von bewerteten nicht relevanten Metaboliten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen in Wasser für den menschlichen Gebrauch;
  • Trinkwasserberichten ab 2020
  • Wassergüte-Jahresberichten 2022-2024
  • Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)
 

Informationen der Risikobewertung

Die Ergebnisse der Risikobewertung bilden die Grundlage für wirksame Maßnahmen zum Schutz der Trinkwasserversorgung. Daher stellen die zuständigen Bundesministerien bis 12. Juli 2027 sicher, dass Betreiber:innen von Wasserversorgungsanlagen und die Landeshauptleute Zugang zu den relevanten Informationen erhalten.

Verweis auf Rechtsmaterien

Trinkwasser-Richtlinie

Die Richtlinie (EU) 2020/2184 (Trinkwasser-Richtlinie) regelt Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch mit dem Ziel, die Gesundheit der menschlichen Gesundheit zu schützen und eine sichere Trinkwasserversorgung sicherzustellen.

Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (TWV) ist die Umsetzung der Trinkwasser-Richtlinie in nationales Recht und regelt die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Trinkwasserverordnung (konsolidierte Fassung aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes)

Wasserrechtsgesetz

Das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) ist die rechtliche Grundlage für den Schutz und die Bewirtschaftung der Gewässer in Österreich.

Wasserrechtsgesetz 1959 (konsolidierte Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes)

Gewässerzustandsüberwachungsverordnung 

Die Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) regelt die regelmäßige Überwachung der österreichischen Gewässer.

Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (konsolidierte Fassung aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes)

Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser 

Die Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW) konkretisiert die Vorgaben des Wasserrechtsgesetzes zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung.

Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (konsolidierte Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes)

 

Letzte Aktualisierung: 09.07.2026