Epidemiologisches Meldesystem (EMS)
Das Epidemiologische Meldesystem (EMS) dient dazu, Infektionskrankheiten in Österreich zu überwachen und zu bekämpfen. Die Nutzung des EMS durch Gesundheitsbehörden ist in mehreren Bundesgesetzen festgelegt.
Bei Krankheitsausbrüchen ist es unbedingt notwendig, dass rasch verlässliche Daten zur Verfügung stehen. Mit diesen Daten lassen sich betroffene Personengruppen und Regionen sowie Infektionsquellen feststellen und rasch entsprechende Maßnahmen einleiten.
Qualitative Daten, die routinemäßig mittels EMS erfasst werden, lassen das zeitliche und räumliche Auftreten von Infektionskrankheiten leicht erkennen. Die Daten bieten einen Überblick über die epidemiologische Lage. Sie sind auch Voraussetzung, um Präventivmaßnahmen planen/umsetzen zu können.
Allgemeine Fragen zum Epidemiologischen Meldesystem (EMS)
Das EMS ist ein Instrument zur
- Vorbeugung bzw. zur Früherkennung und zur raschen Bekämpfung von meldepflichtigen übertragbaren Infektionskrankheiten
- Erhöhung der Sicherheit für Patient:innen
- Effizientes Krisenmanagement durch Beschleunigung der Bekämpfungsmaßnahmen
- Erhöhung von Effizienz und Effektivität des Meldewesens
- Reduktion der Informationswege und Informationsdauer infolge einer elektronischen Verarbeitung
- Validierung und Qualitätskontrolle der Information durch technische Hilfsmittel
- Erfüllung der nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben und Berichtspflichten
- Durch Vorbeugung bzw. Früherkennung und rascher Bekämpfung von Infektionskrankheiten
- durch ein effizientes Krisenmanagement und durch Beschleunigung der Bekämpfungsmaßnahmen
- durch Reduktion der Informationswege und Informationsdauer infolge einer elektronischen Verarbeitung der Meldungen und somit rasche Informationsverfügbarkeit.
Die Daten der Patient:innen werden mit dem ZMR abgeglichen und dem bPK, das als eindeutiger Identifikator fungiert, ermittelt, auf Basis derer bereits im System befindliche Fälle zu einer Person zusammengefunden werden können.
Ja, das EMS wurde an die Datenschutzkommission gemeldet und von dieser genehmigt. Im EMS sind höchste Sicherheitsstandards im Bereich des eGovernments sowie von eHealth implementiert. Sämtliche Zugriffe werden mitgeloggt, eine Zugangsmöglichkeit durch betroffene Patient:innen mittels Bürgerkarte befindet sich in Erprobung.
Der EMS-Zugriff durch Bezirksverwaltungsbehörden (BVBs: Bezirkshauptmannschaften und Magistrate) und Landessanitätsdirektionen (LSDs) erfolgt innerhalb des Portalverbundes, wodurch eine eindeutige Authentifizierung sichergestellt ist. Alle Datenzugriffe werden protokolliert. Welche Daten in welchem Ausmaß von wem eingesehen werden dürfen ist festgelegt. Ärzt:innen und Labore müssen sich für die Meldung an das EMS als berechtigte:r Benutzer:in authentifizieren (Zertifikatsvergabe). Durch sie erfolgt jedoch nur eine Meldung an das EMS, aber kein Zugriff auf die dort gespeicherten Daten (d.h. es erfolgt kein direkter Zugriff auf das EMS).
An das EMS gemeldete Daten sind nur von den rechtlich befugten Behörden einsehbar. Darüber hinaus handelt es sich bei dem EMS um ein Meldesystem, d.h. Krankheiten/Erreger werden an das EMS gemeldet und von den zuständigen Behörden zur Erhebung und Krankheitsbekämpfung (BVBs) bzw. zur Auswertung, Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten (LSDs bzw. BMASGPK ) verwendet. Es werden jedoch keine personenbezogenen Daten elektronisch mit anderen Behörden oder Gesundheitsdienstanbietern (GDAs) ausgetauscht.
Ein Zugriff auf die EMS-Daten kann nur durch die lt. Gesetz befugten Stellen erfolgen (Epidemiegesetz).
An das EMS gemeldete Daten werden nur solange als notwendig mit inklusive der Personenstammdaten gespeichert. Danach werden die Daten zwecks statistischer Auswertung anonymisiert/pseudonymisiert aufbewahrt.
Ja, soweit für das EMS relevante Vorgaben bereits bestehen, wurden diese berücksichtigt. Eine HL7 Schnittstelle für die elektronische Labormeldung sowie für die elektronische Arztmeldung, basierend auf den aktuellsten Entwicklungen im Rahmen ELGA und den damit verbundenen Standards wie HL7, existiert bereits und die aktuelle Version kann auf der Website der HL7 Austria heruntergeladen werden.
Nein, beim EMS handelt es sich um ein Meldesystem. Die gemeldeten Fälle über meldepflichtige Krankheiten/Erreger werden von den zuständigen Behörden zur Erhebung und Krankheitsbekämpfung (BVBs) bzw. zur Auswertung, Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten (LSDs bzw. BMASGPK) verwendet.
Kontaktinformationen der verfügbaren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Labore und Ärztinnen bzw. Ärzte.
Auch der Helpdesk des BMASGPK steht Ihnen bei Fragen unter it-support@bmg.gv.at zur Verfügung.