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Geflügelpest / Vogelgrippe

Was ist die Geflügelpest (Vogelgrippe)?

Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza oder Vogelgrippe. Sie kann alle Geflügelarten befallen, am schwersten erkranken Hühner und Puten. Die Krankheit verläuft meist sehr rasant mit deutlichen Krankheitszeichen und führt innerhalb weniger Tage zum Tod der Tiere.

Erreger der Geflügelpest sind hoch pathogene, d. h. stark krankmachende, aviäre (=Vogel-) Influenzaviren, die zum Subtyp H5 oder H7 gehören. Aviäre Influenzaviren anderer Subtypen (es gibt insgesamt 16) sind gering pathogen und verursachen nur leichte grippeähnliche Erkrankungen beim Geflügel. Sie gelten nicht als Geflügelpest.

Die Geflügelpest ist sehr ansteckend. Kranke Tiere scheiden mit Kot, Speichel, Tränenflüssigkeit und Nasensekret, also allen Körperausscheidungen, massenhaft Virus aus. Die Ansteckung von Geflügel erfolgt durch direkten Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen oder durch Kontakt mit infiziertem Material wie Dung, Transportkisten, Eierkartons, Gerätschaften, Fahrzeuge.

Bei starker Staubentwicklung ist auch eine indirekte Ansteckung über die Luft möglich. Häufig verschleppt der Mensch mit seiner Stallkleidung, dem Schuhwerk o.ä. den Erreger. Auch Wildvögel können sich anstecken und den Erreger weiter tragen, dabei müssen sie nicht unbedingt selbst erkranken. 

Was bedeutet "Stallpflicht"?

Stallpflicht bedeutet, dass Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen – die zumindest oben abgedeckt sind – zu halten sind. Damit soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot bestmöglich verhindert werden und der Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln völlig ausgeschlossen werden.

Brieftauben dürfen in der Umgebung der Schläge zu Übungs- und Trainingszwecken ausgelassen werden, vorausgesetzt die Tiere werden im Schlag gefüttert und getränkt.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hatte mit 10. Jänner 2017 das gesamte Österreichische Staatsgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko" definiert, und die Stallpflicht verordnet. Seit Anfang März 2017 war sowohl in Österreich wie auch international eine wesentliche Verbesserung der Lage zu beobachten. Daher wurde am 25. März 2017 die Stallpflicht aufgehoben. Am 30. Mai 2017 wurden auch die Biosicherheitsmaßnahmen, die aufgrund der Vogelgrippe von Geflügelhaltern auch nach der Aufhebung der Stallpflicht einzuhalten waren, aufgehoben. 

Was mache ich bei Stallpflicht mit meinem Geflügel, wenn ich keinen Stall bauen kann?

Es können Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel für die Haltung von Straußen oder Gänsen, in Anspruch genommen werden. Diese sind jedoch von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde per Bescheid zu genehmigen. Diese Tiere sind danach einmal im Monat von einer Amtstierärztin bzw. einem Amtstierarzt einer klinischen Untersuchung zu unterziehen.

Die Fütterung und Tränkung der dieser Tiere darf jedenfalls nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert. Ebenso sind Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abzuzäunen.

In gemischten Haltungen von Geflügel hat eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel derart zu erfolgen, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.

Wann muss ich den Tod eines Tieres der Behörde melden?

Wenn TierbesitzerInnen, TierärztInnen oder andere fachkundige Personen einen Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche wie z. B. Geflügelpest haben, so müssen sie das der Behörde melden. Zur Behörde zählen der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin, die Polizei oder der Amtstierarzt bzw. die Amtstierärztin. Diese Meldung kann persönlich oder per Telefon erfolgen

Neben der Anzeigepflicht sind auch folgende Anzeichen bzw. auffällige Veränderungen bei den Tieren den Behörden zu melden:

  • Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
  • Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
  • Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche

Können Haustiere wie Hunde und Katzen die Geflügelpest übertragen bzw. diese verbreiten?

Nein, nach dem bisherigen Wissensstand nicht. Mit dem Virustyp H5N8 sind bislang nur wildlebende Vögel und Nutzgeflügel infiziert worden. Auch wenn Hunde oder Katzen tot aufgefundene Wildvögel fressen, kann nach derzeitigem Wissensstand eine Erkrankung der Tiere ausgeschlossen werden. Eine indirekte Übertragung des Erregers durch Haussäugetiere (z.B. Kot kranker Vögel auf Pfoten/Fell) kann jedoch eine Rolle bei der Infektion von Geflügelbeständen spielen.

Können Tauben und Singvögel an Geflügelpest erkranken bzw. diese verbreiten?

Tauben und Singvögel sind kaum empfänglich für Geflügelpest. Eine experimentelle Infektion kann etwa aber auch bei Tauben zu Erkrankungen und Todesfällen führen. Infizierte Tauben und Singvögel scheiden den Erreger jedoch nur in sehr geringen Mengen aus. Das Verbreitungsrisiko wird deshalb als gering eingeschätzt.   

Was soll ich tun, wenn ich einen toten Vogel finde?

Jeder Fund von toten Wasservögeln oder toten Greifvögeln ist unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Die amtliche Tierärztin bzw. der amtliche Tierarzt wird dann gegebenenfalls die Bergung verendeter Wasser- oder Greifvögel veranlassen und diese an das nationale Referenzlabor, die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) einsenden.

Ist das Virus hitze- oder kälteempfindlich?

Influenzaviren sind - wie fast alle Viren - empfindlich gegenüber hohen Umgebungstemperaturen.

UV-Licht hat dabei eine oberflächliche Wirkung, kann aber z.B. durch Kot geschützte Viren nicht abtöten.

Tiefe Temperaturen wirken sogar stabilisierend auf Viren. Auch Einfrieren auf minus 60 Grad tötet Viren nicht ab.

Wie lange überlebt das Virus auf Gegenständen (Werkzeug, Schuhsohlen, Reifen), Einstreu, Kot etc.?

Außerhalb eines Wirtes, also auf Gegenständen etc., ist das Virus bei 20 Grad eine Woche lang lebensfähig. Bei 4 Grad überlebt das Virus bereits bis zu einen Monat. 

Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?

Nein. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass die Vogelgrippe vom Subtyp H5N8 auf Menschen übertragen wird.

Ist es gefährlich, wenn ich Geflügelfleisch esse?

Nein. Tierische Produkte sind unbedenklich, sollte das Virus in einem Hausgeflügelbestand festgestellt werden, müssen alle Tiere und Produkte vernichtet werden. Aus einer Schutzzone heraus dürfen Produkte erst verkauft werden, nachdem amtlich (Amtstierärztin bzw. Amtstierarzt) festgestellt worden ist, dass kein Geflügelpestverdacht vorliegt.