Geflügel

Nachfolgend alle derzeit gültiger Kund- und Bekanntmachungen zum Thema Geflügel. Rechtsverbindlich ist allerdings nur die in den jeweiligen AVN veröffentlichte Fassung.

Kundmachung des QGV-Salmonellenbekämpfungsprogramms nach dem Prinzip der Competitive Exclusion (2009)

Kundmachung vom 19. April 2006 zur Veröffentlichung des Geflügelgesundheitsdienst-Programms Teil I Salmonellenbekämpfung in der österreichischen Geflügelhaltung und -schlachtung sowie zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Geflügelbestände einschließlich der Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Produkte (Eier und Geflügelfleisch, Stand: 19.04.2006) (GZ 74200/13-IV/B/8/2006, veröffentlicht in den AVN Nr. 3 vom 25. April 2006, ersetzt Teile der Kundmachung GZ 74200/30-IV/B/8/05) sowie jenen der Kundmachung vom 20. Jänner 2010 betreffend "Ergänzung zum Geflügelgesundheitsprogramm Teil I Salmonellenbekämpfung - Beprobung von Putenelterntierherden" (GZ 74200/4-II/B/5/2010, veröffentlicht in den AVN Nr. 12/2009 vom 22. Jänner 2010).

 

Kundmachung des Geflügelgesundheitsdienst-Programms Salmonellen 2006 und des Ergänzungsprogramms 2009 (Putenelterntierherden)

Kundmachung des Programms zur Optimierung der Haltungsbedingungen und der Produktqualität von Masthühnern und Truthühnern (2008)

 

Kundmachung der Programme Rhinitis atrophicans und Salmonellenbekämpfung (Geflügelgesundheitsdienst) (2005)

Kundmachung vom 18. November 2005 betreffend das Programm zur Überwachung und Bekämpfung der progressiven Rhinitis atrophicans bei Zuchtschweinen (Version 2) und das Geflügelgesundheitsprogramm Teil 1 (GZ 74200/30-IV/B/8/2005, veröffentlicht in den AVN Nr. 11 vom 14. Dezember 2005). Achtung: Das Geflügelgesundheitsprogramm, Teil I Salmonellenbekämpfung in der österreichischen Geflügelhaltung und -schlachtung sowie zur Verbesserung des Gesundheitszustandes der Geflügelbestände einschließlich der Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Produkte (Eier und Geflügelfleisch, Stand: 27.10.2005) wurde inzwischen durch die Kundmachung GZ 74200/13-IV/B/8/2006 ersetzt!