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Empfehlungen, Handbuch und Fotoreihe der Schweinegesundheitskommission (SGK)


Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in Österreich inkl. Verlinkungen zur Fotoreihe (Stand: 25.03.2024)

Das Handbuch soll Schweinehalterinnen/ Schweinehaltern, Betreuungs- und Amtstierärztinnen/ Betreuungs- und Amtstierärzten als Leitfaden für die Umsetzung der Schweinegesundheitsverordnung dienen. Neben der Beschreibung der Anforderungen an verschiedene Betriebsformen in der Schweinehaltung, finden sich im Handbuch Erläuterungen zur Kontrolle der jeweiligen Punkte. Der Bereich „Erfüllt wenn“ beschreibt Möglichkeiten zur Erfüllung der Anforderung. Es können aber auch andere, nicht angeführte, ebenfalls zielführende Maßnahmen getroffen werden.
Außerdem beinhaltet das Handbuch zahlreiche ergänzende Empfehlungen über die genannten Mindestmaßnahmen hinaus.

Handbuch zur Umsetzung und Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Schweinen in AT inkl. Verlinkungen zur Fotoreihe - Stand: 25.03.2024


Fotoreihe zur Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Schweinehaltung in Österreich gemäß den Vorgaben der Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II Nr. 406/2016 (Stand: 25.03.2024)

Die Fotoreihe soll Schweinehalterinnen/ Schweinehaltern als Ratgeber bzw. Ideengeber für ihre Betriebe dienen und stellt grafisch die Standards der Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II Nr. 406/2016 sowie Empfehlungen der Schweinegesundheitskommission dar. Die gezeigten Bilder geben die zu erfüllenden Maßnahmen der Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II Nr. 406/2016 wieder und zeigen Möglichkeiten bzw. Beispiele zur Erfüllung und Umsetzung des Mindeststandards. Außerdem soll die Fotoreihe Betreuungs- und Amtstierärztinnen/ Betreuungs- und Amtstierärzten als Vorschlag einer möglichen rechtskonformen Umsetzung der Schweinegesundheitsver-ordnung BGBl. II Nr. 406/2016 dienen. Neben der Beschreibung der Anforderungen an verschiedene Betriebsformen in der Schweinehaltung gemäß Anhang 1 bis 4 Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II Nr. 406/2016, finden sich im Handbuch Abbildungen mit Erläuterungen bzgl. der verschiedenen Haltungsformen.

Fotoreihe zur Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen bei der Schweinehaltung in Österreich gemäß den Vorgaben der Schweinegesundheitsverordnung BGBl. II Nr. 406/2016 (Stand: 25.03.2024)


Empfehlungen zur Umfriedung von Stallungen, Ausläufen, stationären Verladeeinrichtungen, Mistlagerstätten und wildschweinesicheren Ein- und Ausfahrten 16.12.2020


Empfehlungen zur Umfriedung von Stallungen, Ausläufen, stationären Verladeeinrichtungen und Mistlagerstätten

Bei Auslaufhaltungen und Offenstallhaltungen kann ein Kontakt zwischen Haus- und Wildschwein durch eine Umfriedung der jeweiligen Außenbereiche der Stallungen analog der Empfehlung der SGK zum Außenzaun der doppelten Umzäunung einer Freilandhaltung verhindert werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Einfriedung der gesamten Anlage (sämtliche in die täglichen Routinearbeiten einbezogenen Gebäude, sowie Mistlagerstätten) der Umfriedung einzelner Gebäude vorzuziehen ist. Bei der gesonderten Umfriedung einzelner Gebäude ist besonderes Augenmerk auf die Sicherung von Ein- und Ausgängen zu legen. 

Beispiele 1–7; Legende: Mauer und geschlossene Holzwand (blau/braun), Zaun (orange)

Beispiele 1–4; Legende: Mauer und geschlossene Holzwand (blau/braun), Zaun (orange) Bild vergrößern

Beispiele 5–7; Legende: Mauer und geschlossene Holzwand (blau/braun), Zaun (orange) Bild vergrößern


























Quelle:Sonja Wlcek/Bioschwein Austria


Empfehlungen zu wildschweinesicheren Ein- und Ausfahrten 

Neben der bevorzugten Lösung mittels eines Tors analog der Empfehlung der Schweinegesundheitskommission betreffend die doppelte Umzäunung einer Freilandhaltung, stellen sogenannte Viehgitter wildschweinesichere Ein- und Ausfahrten dar.
Überfahrbare Ein- und Ausfahrten müssen wie folgt gestaltet sein, um von Wildschweinen nicht überwunden werden zu können:

  1. Die zu überfahrende Länge des „Viehgitters“ (Abb.1) ist mindestens 1,5 Meter
  2. Auftritte: Zumindest an der Oberseite abgerundete, glatte (Metall)Streben, beispielsweise Eisenbahnschienen oder Rohre. Begründung: Die Wildschweine müssen an der Oberfläche mit ihren Klauen abrutschen, um dadurch verunsichert zu werden.
  3. Zwischenräume zwischen den Streben: An jeder Stelle mindestens 9 cm breit
  4. Es dürfen keine von Wildschweinen betretbare Querverbindungen der Streben vorhanden sein, also keine „Brücken“ für die Wildschweine entstehen.
  5. Tiefe der darunterliegenden Grube: Mindestens 50 Zentimeter. Die Grube muss regelmäßig gereinigt werden und einen Wasserabfluss haben, sodass sie auch nach längeren Regenfällen leer erscheint.
  6. Die weiterführende Umfriedung muss das „Viehgitter“ an beiden Seiten bündig abschließen.

Viehgitter Bild vergrößern




   

  



Abb. 1: Viehgitter (Foto: Sonja Wlcek/privat)


Ergänzende Maßnahmen:

Dringend wird ein zusätzliches Verschließen der Überfahrt zumindest während der Nacht entweder mittels eines Tores oder eines Elektrozauns empfohlen. Die Abschreckung der Wildschweine bei den Überfahrten kann durch Verstinken (z. B. „Hukinol“) verstärkt werden.

Empfehlungen zur Umfriedung von Stallungen, Ausläufen, stationären Verladeeinrichtungen, Mistlagerstätten und wildschweinesicheren Ein- und Ausfahrten 16.12.2020


Empfehlungen der SGK zur Freilandhaltung von Schweinen 16.11.2017

Prinzip der Empfehlung

Diese Empfehlung der Schweinegesundheitskommission soll sowohl für den Schweinehalter als auch für den Amtstierarzt eine Leitlinie für die Ausgestaltung einer bewilligungsfähigen Freilandhaltung darstellen. Die Leitlinie ersetzt nicht die konkrete Begutachtung im Einzelfall und ermöglicht es, auch andere gleichwertige Lösungen zu genehmigen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Anforderungen des Tierschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Vorgaben (z.B. Tiermaterialiengesetz) unbedingt einzuhalten sind.

Das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich hat die Broschüre „Biosicherheit Schwein“ herausgegeben. Diese Broschüre ist sehr anschaulich und wird von der Schweinegesundheitskommission als Grundlage für die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen empfohlen. 

Ziel der Empfehlungen

Die in Anhang 3 der Schweinegesundheitsverordnung, BGBl II 2016/406, angeführten Vorgaben werden hiermit in Beispielen präzisiert.

Entsorgung von Schweinekadavern und anderen tierischen Nebenprodukten in der Freilandhaltung

Grundlage: Anhang 3 der Schweinegesundheits-Verordnung, BGBl Ii2016/406: Allgemeine Anforderungen an Freilandhaltungen, Abschnitt I: Bauliche Voraussetzungen/Betriebsorganisation

  • Ein Behälter für Kadaver muss wildschweinesicher sein (gesichert gegen Umwerfen und Öffnen).
  • Die Lagerung soll außerhalb des Freilandgeländes erfolgen.
  • Über jeden Kadaver sollte gelöschter Kalk (Desinfektion, Vermeidung von Geruchsentwicklung) gegeben werden.
  • Die Desinfektion des Behältnisses mit Löschkalk ist möglich.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Behälter kann entweder auf dem Hofgelände oder auf einem befestigten Platz (kann auch durch Bruchschotter befestigt sein) erfolgen. Dieser Platz ist sauber zu halten.
  • Eine Auflistung von Desinfektionsmitteln sowie Vorschläge zur seuchensicheren Entsorgung von Kadavern finden sich in der LFI-Broschüre „Biosicherheit Schwein“.

Umkleidemöglichkeit

Grundlage: Anhang 3 der Schweinegesundheits-Verordnung, BGBl II 2016/406: Allgemeine Anforderungen an Freilandhaltungen, Abschnitt I: Bauliche Voraussetzungen/Betriebsorganisation

Die Umkleidemöglichkeit hat sich im Eingangsbereich der Freilandhaltung zu befinden, kann aber auch im landwirtschaftlichen Betrieb oder im Wohnhaus gegeben sein, wenn diese in unmittelbarer Nähe der Freilandhaltung gelegen sind.

Containerlösungen haben sich in der Praxis bewährt. Zusätzlich zu den in der Verordnung festgelegten Anforderungen wird die Anschaffung einer Stromquelle (Notstromaggregat, Photovoltaik, starke Batterie) empfohlen, um ggf. Beleuchtung bzw. Aufwärmen von Wasser bzw. den Betrieb des Elektrozaunes sicher gewährleisten zu können. Solche Container können je nach Bauordnung genehmigungspflichtig sein.

Reinigung und Desinfektion

Grundlage: Anhang 3 der Schweinegesundheits-Verordnung, BGBl Ii2016/406: Allgemeine Anforderungen an Freilandhaltungen, Abschnitt III: Reinigung und Desinfektion

Die im Kapitel 8 „Reinigung und Desinfektion“ der Broschüre „Biosicherheit Schwein“ beschriebene Vorgangsweise wird von der Schweinegesundheitskommission empfohlen.

Wildschweinsichere Lagerung von Futter und Einstreu

Grundlage: Anhang 3 der Schweinegesundheits-Verordnung, BGBl II 2016/406: Allgemeine Anforderungen an Freilandhaltungen, Abschnitt II: Betriebsablauf

  •  Für die wildschweinsichere Lagerung sämtlicher Futtermittel (auch Silagen) sowie von Einstreu gibt es mehrere Möglichkeiten. Neben einer ohnehin wildschweinesicheren Lagerung z.B. im Hochsilo kann das Futtermittel- und Einstreulager auch eingezäunt werden. Die Umzäunung muss baugleich mit dem Außenzaun der Freilandhaltung – gestaltet werden. Der Abstand von Zaun zu Futtermitteln bzw. Einstreu muss ebenfalls mindestens einen Meter betragen.
  • Der Futterlagerplatz ist sauber zu halten. Futterreste im ungeschützten Bereich (außerhalb der Umzäunung) sind unverzüglich zu entfernen, damit keine Wildschweine angelockt werden. 

Empfehlungen der SGK  Empfehlung als Download


Empfehlungen der SGK - Doppelte Umzäunung - 26.07.2017

Prinzip der Empfehlung

Diese Empfehlung der Schweinegesundheitskommission soll sowohl für den Schweinehalter als auch für den Amtstierarzt eine Leitlinie für die Ausgestaltung einer bewilligungsfähigen Freilandhaltung darstellen. Die Leitlinie ersetzt nicht die konkrete Begutachtung im Einzelfall und ermöglicht auch andere gleichwertige Lösungen zu genehmigen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Anforderungen des Tierschutzes unbedingt einzuhalten sind. 

Ziel der Empfehlungen

Ein direkter Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen soll jedenfalls verhindert werden. Die in Anhang 3, Abschnitt 1 der Schweinegesundheitsverordnung, BGBl II 2016/406, angeführten Vorgaben werden hiermit in Beispielen präzisiert.

Inhalt der Empfehlung

Bauweise der Umzäunung für die Freilandhaltung von Schweinen

Gemäß Anhang 3, Abschnitt I (Bauliche Voraussetzungen) der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Biosicherheitsmaßnahmen, hygienische Anforderungen und die Gesundheitsüberwachung in Schweinehaltungsbetrieben, BGBl II 2016/406 (Schweinegesundheits-Verordnung, SchwG-VO) muss bei Freilandhaltung diese doppelt eingefriedet werden, so dass sie nur durch Ein- und Ausgänge befahren oder betreten werden kann.

Beschaffenheit der äußeren Umzäunung

Zaunhöhe von mindestens 1,50 Meter über Bodenniveau

Die Umzäunung/Umfriedung muss so gewählt werden, dass ein Untergraben und/oder Ausheben von z.B. Stehern durch Wildschweine verhindert wird. 

Beispiele von geeigneter Umzäunung/Umfriedung: 

  • Dichte Wand mit Fundament (z.B. Mauer, dichte Holzwand) 
  • engmaschiger Knotengitterzaun, Zaunstärke S-Typ*) mit Untergrabungsschutz.

Beispiele von geeignetem Untergrabungsschutz:

  • Umzäunung 20 – 50 cm eingraben 
  • Bodenanker 
  • Stromführende Litze auf der Außenseite des Zauns (20 cm über dem Boden und 20 – 40 cm Abstand vom Außenzaun)

Engmaschig muss der äußere Zaun auch dann sein, wenn in der Freilandhaltung keine Ferkel gehalten werden, da auch verhindert werden muss, dass Frischlinge eindringen könnten. 

Beschaffenheit der inneren Umzäunung

Es ist jedenfalls sicher zu stellen, dass die gehaltenen Tiere nicht an den äußeren Zaun gelangen.

Eine Möglichkeit für die Gestaltung des inneren Zauns ist die Verwendung eines stromführenden Litzenzauns. Dieser ist mit mindestens zwei bzw. bei ferkelführenden Sauen drei stromführenden Litzen zu montieren. Bei drei Litzen ist die erste auf 10 cm (bei Ferkeln) anzubringen. Ansonsten reicht die Anbringungshöhe von 20 und 45 cm Höhe gemessen von Bodenniveau.

Wird die Variante Gitterzaun verwendet, ist wie beim Außenzaun ein Untergrabungsschutz erforderlich. Diesfalls ist jedoch nur eine Höhe von mindestens 110 cm erforderlich. 

Abstand zwischen den zwei Zäunen 

Mindest- Abstand: 100 cm

Der Abstand zwischen Außen- und Innenzaun muss so gewählt werden, dass ein direkter Kontakt zwischen Wild- und Hausschwein auch dann verhindert wird, wenn der Außenzaun von Wildschweinen eingedrückt wird. Die Pflege dieses Bereiches ist besonders wichtig, wenn ein stromführender Zaun verwendet wird, da sonst die einwachsende Vegetation die Stromführung kurzschließt und so die Funktion beeinträchtigt wird. Außerdem können nur so die Zäune auf Defekte kontrolliert und zeitgerecht repariert werden. 

Sonderfall: Bei einer fundamentieren Umfriedung mit Mindesthöhe 1,50 m (z.B. Mauern/dichte Wand) ist keine doppelte Umzäunung notwendig.

*) Knotengeflecht technische Empfehlung:

Wildzäune sind in unterschiedlichen Zaunhöhen und Drahtstärken erhältlich. Je nach Maschenweite kann ein Wildzaun selbst Kleinwild wie Hase und Fuchs fernhalten.

S = schwere Ausführung

  • Empfohlene Maschenweite: hasendicht in Bodennähe; nach oben hin ist eine größere Maschenweite möglich 
  • Stärke Kopf- und Fußdraht: mind. 2,45 mm Durchmesser 
  • Fülldraht: mind. 1,9 mm Durchmesser 
  • Verknotet und nicht verschweißt, verzinkt  

Knotengeflecht wird üblicherweise mit einer Rollenlänge von 50 m ausgeliefert. Eine Rolle Knotengeflecht wiegt, je nach Zaunhöhe, zwischen 20-30 kg.

Der Zaun muss stets funktionstüchtig sein, die Funktion muss regelmäßig bei jeder Kontrolle der Tiere mitkontrolliert werden.

Im Bereich der Ein- und Ausgänge ist das Prinzip der doppelten wildschweinsicheren Umzäunung ebenfalls umzusetzen. 

Skizze einer möglichen doppelten Umzäunung

Aufzucht, Mast Skizze Bild vergrößern

ferkelführende Sauen Bild vergrößern

Empfehlungen der SGK zur Freilandhaltung von Schweinen: Doppelte Umzäunung

Freilandhaltung Schweine: Skizze Doppelte Umzäunung