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Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009

TKZVO 2009

Im Bundesgesetzblatt Teil II wurde als 291. Verordnung die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden sowie die Registrierung von Tierhaltungen (Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009, TKZVO 2009) veröffentlicht. Diese Verordnung ist, mit Ausnahme der Absätze 1 und 2 des Paragraph 34, am 15. September 2009 in Kraft getreten.

Seit dem 21. April 2021 sind die Vorschriften betreffend die Kennzeichnung und Registrierung gehaltenen Landtieren und Geflügel-Bruteiern in der Verordnung (EU) 2016/429, der delegierten Verordnung 2019/2035 und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/520 festgelegt. Die Veterinärrechtsnovelle 2024,  BGBl. I Nr. 53/2024 ermöglicht die diesbezüglich bestehende nationale Rechtsgrundlage, die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (BGBl. II Nr. 291/2009) entsprechend anzuwenden. Die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 ist an die neuen Europäischen Rechtsnormen anzupassen und wird derzeit überarbeitet.

Hier finden Sie den Text der Verordnung:

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (PDF 191 KB)