Lumpy Skin Disease (LSD)

Inhaltsverzeichnis

Lage in Italien

Italien meldete am 25.06.2025 einen 2. Ausbruch von Lumpy Skin Disease in der Lombardei in Norditalien. Das plötzliche Auftreten von LSD in Norditalien wurde über Tierverkehr vom ersten Ausbruchsbetrieb (offizielle Meldung erfolgte am 23.06.2025) in Sardinien verschleppt.

Aktuelle LSD Lageberichte (ADIS-Auswertungen) (neuer Link ins neue System)

 

Was ist LSD

Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine hochansteckende virale Erkrankung der Rinder, Bisons, Wasserbüffel und wildlebenden Wiederkäuer. Bei Rindern handelt es sich um eine klassische zyklische Pockenkrankheit mit generalisierendem Exanthem (Hautausschlag) am ganzen Körper.

In Afrika und im Nahen Osten kommt LSD endemisch vor. In Europa war zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 die Türkei, Griechenland, Bulgarien und Mazedonien betroffen. In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich.

LSD zählt laut Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law) zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie A, D und E, die Seuche bedingt hohe wirtschaftliche Verluste.

Übertragung

Der Übertragungsweg der Erkrankung erfolgt vorwiegend (wie bei der Blauzungenkrankheit) über blutsaugende Insekten (Fliegen) und auch über Spinnentiere (Zecken, Milben). Auch mit Produkten infizierter Tiere (Fleisch, Milch, Samen, Embryonen) kann eine Übertragung erfolgen

Symtome

Die Inkubationszeit beträgt bis zu 4 Wochen. Es treten schmerzhafte, feste Schwellungen und Hautknoten auf, die sich bis zur darunter liegenden Muskulatur erstrecken können und bis über 6 Wochen bestehen bleiben. Die Hautknoten können am Kopf, Hals, Schwanzbereich und Extremitäten auftreten. Weitere Symptome sind Fieber, stark vergrößerte Lymphknoten, erhöhter Speichel- und Tränenfluss, Mattigkeit, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust.

Aufgrund der Krankheitssymptome allein kann die Erkrankung nicht nachgewiesen werden. Für die diagnostischen Untersuchungen werden Hautveränderungen, Blut und Exkrete (Tränenflüssigkeit, Speichel) herangezogen. Die Proben werden mithilfe international anerkannter molekularbiologischer (PCR und Sequenzierung), virologischer (Isolierung mittels Zellkultur) und serologischer Verfahren (SNT, ELISA) analysiert.

Erreger

Der Erreger der Lumpy Skin Disease (LSD) ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus. Zu dieser Virusgattung gehört auch das Sheeppox virus und das Goatpox virus, die Erreger der Schaf- und Ziegenpocken. Das Lumpy skin disease virus, das Sheeppox virus und das Goatpox virus sind phylogenetisch eng verwandt.

 

Behördliche Maßnahmen bei LSD Verdacht

  • Jeder Verdacht ist von Tierhaltern bei der zuständigen Behörde (ATA) zu melden
  • Betriebe, in denen der Verdacht auf Lumpy Skin Disease vorliegt, werden amtlich gesperrt
  • Alle empfänglichen Tiere des Bestandes sind zu erfassen
  • Proben werden vom Amtstierarzt (ATA) gezogen
  • Untersuchung durch nationales Referenzlabor (AGES)
  • Empfängliche Tiere dürfen nicht vom Betrieb verbracht, oder neu eingestallt werden
  • Das Verenden von Tieren empfänglicher Arten ist dem Amtstierarzt unverzüglich zur Kenntnis zu bringen
  • Nach Vorliegen der Laborergebnisse erfolgt die Bestätigung des Ausbruches ODER Aufhebung der Betriebssperre

 

Behördliche Maßnahmen bei LSD Ausbruch

Derzeit gibt es KEINE Ausbrüche auf österreichischen Betrieben!

Im Falle eines Ausbruches sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Sperre des betroffenen Betriebes
  • Keulung aller empfänglichen Tiere im betroffenen Seuchenbetrieb
  • Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
  • Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 20 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 50 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
  • Handelsrestriktionen

 

Begriffserklärung Zonen lt. EU Recht

Welche Zonen gibt es und was bedeuten sie?

Wenn ein EU Mitgliedsstaat einen LSD Ausbruch meldet, werden lt. EU Recht (Animal Health Law) sogenannte Schutz- und Überwachungszonen sowie im Bedarfsfalle auch eine weitere Sperrzone gezogen. Diese drei Gebiete werden unter dem Begriff Sperrzone zusammengefasst, auch wenn in jeder einzelnen Zone andere Maßnahmen gelten können. Die Zonen werden in Österreich mittels Kundmachung in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS (Link zur Suchmaske) veröffentlicht.

Was ist eine Schutzzone?

Eine Schutzzone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 20 km um den Ausbruch. Hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Schutzzone bleibt mindestens 28 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht.

Vor der Aufhebung der Maßnahmen muss die vorläufige Reinigung und Desinfektion in den verseuchten Betrieben durchgeführt worden sein. Die klinische Untersuchung in allen Betrieben muss jeweils einen Negativbefund aufweisen. Nach Aufhebung der Schutzzone gelten in diesem Gebiet die Maßnahmen der Überwachungszone.

Was ist eine Überwachungszone?

Eine Überwachungszone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 50 km um den Ausbruch. Auch hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Überwachungszone bleibt mindestens 45 Tage aufrecht.

Vor der Aufhebung der Maßnahmen muss die endgültige Reinigung und Desinfektion in den verseuchten Betrieben durchgeführt worden sein. Die klinische Untersuchung in allen Betrieben muss jeweils einen Negativbefund aufweisen.

Was ist eine weitere Sperrzone?

Um das Risiko weiterer Ausbrüche zu minimieren kann es erforderlich sein, weitere Sperrzonen einzurichten. Mit dieser Sperrzone werden häufig riskante Korridore geschlossen. Die Grenzen dieser erweiterten Sperrzone folgen häufig geologischen Gegebenheiten, Bezirks- und Gemeindegrenzen, natürliche oder künstliche Barrieren (Flüsse, Straßen etc.) aber auch Gebieten mit hoher Tierdichte.

Die zuständige Behörde kann nach Durchführung einer Risikobewertung weitere Maßnahmen in den weiteren Sperrzonen anordnen.

Alle Zonen werden im Ausbruchsfall in Abstimmung mit betroffenen Bundesländern errichtet.

 

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates (AHL)

Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 (Seuchenbekämpfung)

Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 (Impfung)

Tiergesundheitsgesetz 2024

LSD-Bekämpfungsverordnung (in Begutachtung)

 

Links

FAQs zur Lumpy Skin Disease

Biosicherheit Rind (LKonline)

 

Videos zur Biosicherheit

Biosicherheitsvideos Hochformat (Playlist 9 Videos auf Youtube)

Biosicherheitsvideos Querformat (Playlist 9 Videos auf Youtube)

Biosicherheitsvideos lang (Playlist 3 Videos auf Youtube)

AGES

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