Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste de petits ruminants, PPR)

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Aktuelles

Seit 2025 werden Ausbrüche der Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR) überwiegend aus südosteuropäischen Staaten gemeldet. Auch der Nachbaarstaat Ungarn war 2025 bereits betroffen. Aktuell melden Rumänien und Albanien Fälle von PPR.

Das Virus ist in der Türkei sowie in über 70 Ländern Asiens, Afrikas und auch im Nahen Osten endemisch.

Den aktuellen Stand der Ausbreitung in Europa finden Sie hier.

Lage und Präventionsmaßnahmen in Österreich

Österreich hat den Status seuchenfrei gegenüber der WOAH. Ein Ausbruch der PPR in Österreich hätte den Verlust der diesbezüglichen Freiheit zur Folge und würde - neben den zu erwartenden tierschutzrelevanten Aspekten - zu gravierenden Auswirkungen beim Handel mit Schafen und Ziegen und deren Produkten führen. Um eine mögliche Einschleppung der Seuche aus betroffenen Staaten nach Österreich zu verhindern, gelten die folgenden Kundmachungen.

Einbringen von Schlachttieren aus EU Ländern

Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von kleinen Wiederkäuern aus bestimmten Gebieten innerhalb der Europäischen Union zur Schlachtung in österreichische Schlachtbetriebe zur Prävention der Einschleppung der Pest der kleinen Wiederkäuer (GZ: 2026-0.113.531), AVN Nr. 2026/2

  • Anlage 1 nennt Gebiete (Kroatien): Für Tiere gelisteter Arten, die dort innerhalb der letzten 21 Tage vor der Verbringung gehalten wurden, sind bei der Einbringung zur Schlachtung in Schlachtbetriebe in Österreich die besonderen Maßnahmen gemäß dieser Kundmachung anzuwenden.
  • Anlage 2 listet Mitgliedstaaten (Griechenland, Bulgarien, Rumänien), aus denen aufgrund von Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission keine Tiere gelisteter Arten verbracht werden dürfen; somit ist die Einbringung von Schafen und Tieren aus diesen Staaten nach Österreich untersagt.

Einbringen von Schlachttieren aus Drittstaaten

Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von kleinen Wiederkäuern aus bestimmten Drittstaaten nach Österreich zur Prävention der Einschleppung der Pest der kleinen Wiederkäuer (GZ: 2025-0.902.910), AVN 2025/34: aus den in Anlage 1 gelisteten Staaten (Albanien, Kosovo) dürfen keine Schafe und Ziegen nach Österreich verbracht werden außer unter den dort genannten Bedingungen

Es darf eindringlich um Beachtung und Einhaltung entsprechend der allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen - insbesondere auch bei Versteigerungen, Veranstaltungen und Ähnlichem ersucht werden.

Eine aktuelle Übersicht über die Lage in betroffenen Mitgliedsländern finden Sie hier.

Was ist die Pest der kleinen Wiederkäuer?

Die PPR ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende Virusinfektion der Schafe und Ziegen. Gelegentlich erkranken auch andere Paarhufer. Eine Übertragung erfolgt v.a. durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen sowie durch Inhalation von erregerhaltigem Material. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr. Die PPR zählt laut Tiergesundheitsgesetz 2024 zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie A, D und E.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der AGES.

Behördliche Maßnahmen

Beim Nachweis einer Seuche der Kategorie A wird der gesamte Bestand getötet. Das Risiko einer Verschleppung des Virus (insbesondere auch bei Transporten von symptomlosen, aber bereits infizierten Tieren) ist groß. Auch Schlachtkörper infizierter Tiere und Rohmilch können zu einer weiteren Verbreitung beitragen.

Es gibt derzeit keinen in Europa zugelassenen Impfstoff zur Bekämpfung der Seuche. Abgeschwächte Lebendimpfstoffe (z. B. auf Basis des Stammes Nigeria-75/1) werden außerhalb Europas (z. B. in der Türkei) in Gebieten mit endemischer Verbreitung eingesetzt.

Hygienische Maßnahmen und die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Tierbeständen und bei Tiertransporten können das Risiko einer Infektion des eigenen Bestandes und die Verbreitung der Infektion minimieren.

Die WOAH und FAO planen weltweit eine Ausrottung der PPR bis 2030.

Im internen Bereich finden Sie weitere Informationen für Amtstierärzt:innen: (Pfad: Home / ENet Vet / Tierseuchen /Pest der kleinen Wiederkäuer)

Rechtsinformationen

Tiergesundheitsgesetz 2024

Durchführungsbeschluss 2025/638

Durchführungsbeschluss 2024/3238

Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von kleinen Wiederkäuern aus bestimmten Gebieten innerhalb der Europäischen Union zur Schlachtung in österreichische Schlachtbetriebe zur Prävention der Einschleppung der Pest der kleinen Wiederkäuer (GZ: 2026-0.113.531), AVN Nr. 2026/2

Kundmachung zur Festlegung von Sofortmaßnahmen beim Einbringen von kleinen Wiederkäuern aus bestimmten Drittstaaten nach Österreich zur Prävention der Einschleppung der Pest der kleinen Wiederkäuer (GZ: 2025-0.902.910), AVN 2025/34:

 

Letzte Aktualisierung: 18.12.2025