Gesundheitsbehörden

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Gesundheitsministerium

Als oberste Gesundheitsbehörde kommen der:dem Gesundheitsminister:in und ihrem:seinem Ministerium bei der Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten eine Vielzahl von Aufgaben zu. Die für die Überwachung der nationalen epidemiologischen Lage relevanten Daten aus Anzeigen und gesundheitsbehördlichen Erhebungen nach EpiG werden unter anderem hierfür im EMS erfasst. Außerhalb des EMS werden für die Überwachung weitere Informationen erhoben, beispielsweise von Referenzzentralen bzw. -laboren und durch Studien. Darstellung und Beurteilung der bundesweit relevanten Daten zu übertragbaren Krankheiten erfolgen grundsätzlich durch das Gesundheitsministerium, wobei auch die Gesundheitsbehörden auf Landesebene und relevante Institutionen, wie die AGES, Referenzzentralen oder sonstige Expert:innen einbezogen werden können.

Das Vorgehen der Landeshauptleute wird vom Gesundheitsministerium überwacht, koordiniert und unterstützt. Hierzu dient insbesondere der Austausch zwischen dem Gesundheitsministerium und den Landessanitätsdirektor:innen sowie den für die öffentliche Gesundheit zuständigen Ämtern der Landesregierungen. In diesem Zusammenhang stellt das Gesundheitsministerium Strategien und fachliche Empfehlungen für die Gesundheitsbehörden zur Verfügung. Bei deren Erstellung wird das Gesundheitsministerium von den Landessanitätsdirektor:innen und den Ämtern der Landesregierungen, der AGES, den jeweiligen Referenzzentralen bzw. -laboren sowie sonstigen Expert:innen unterstützt.

Sollte es für die effektive Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten erforderlich sein, beispielsweise um den einheitlichen Vollzug sicherzustellen, kann die:der Gesundheitsminister:in auch mittels Erlässen steuernd eingreifen, die in Folge von den Landeshauptleuten umzusetzen sind.

Die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere mit der Europäischen Kommission, dem ECDC, der WHO sowie den Gesundheitsbehörden anderer Staaten, erfolgt federführend durch das Gesundheitsministerium. Mit Unterstützung durch die AGES und die Referenzzentralen nimmt das Gesundheitsministerium am internationalen fachlichen Austausch Teil, meldet grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren an die WHO und europäische Behörden und stimmt, sofern erforderlich, die Maßnahmensetzung mit diesen ab. Die Meldung von grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren erfolgt außerdem im Zusammenwirken mit den Gesundheitsbehörden der Länder.

Maßnahmen, welche unmittelbar vom Gesundheitsministerium gesetzt werden, sind meist gesundheitspolitischer Natur oder betreffen weite Teile der Bevölkerung. Beispiele hierfür sind Informations- und Aufklärungskampagnen zu übertragbaren Krankheiten, bundesweite Impfprogramme in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, das Erlassen von Verordnungen und die Vorbereitung von Gesetzesvorhaben für die Bundesregierung.

Ämter der Landesregierungen

Die Landeshauptleute bilden bei der Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten das Bindeglied zwischen dem Gesundheitsministerium und den ihnen nachgeordneten Bezirksverwaltungsbehörden. Wahrgenommen wird diese Aufgabe durch die ihnen unterstellten Ämter der Landesregierungen, insbesondere den dort angesiedelten Landessanitätsdirektor:innen und den Abteilungen für öffentliche Gesundheit der Länder.

Die zuständigen Ämter der Landesregierungen koordinieren und kontrollieren im Rahmen ihrer fachlichen Aufsicht die Maßnahmen der Bezirksverwaltungsbehörden und beraten diese in Zusammenhang mit meldepflichtigen Krankheiten. Vorgaben des Gesundheitsministeriums können von den zuständigen Ämtern der Landesregierungen für die Bezirksverwaltungsbehörden noch näher ausgestaltet oder ergänzt werden, um beispielsweise die regionale Behördenstruktur oder die Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen. Sollte es erforderlich sein, können die Landeshauptleute mittels Weisung an die Bezirkshauptleute steuernd eingreifen.

Durch den unmittelbaren Kontakt zu den Bezirksverwaltungsbehörden und damit dem regionalen Fallgeschehen kommt den Ämtern der Landesregierungen eine wichtige Rolle bei der Erfassung der epidemiologischen Lage zu. Sie können neben den Daten im EMS auch weitere Parameter, wie genaue räumliche Verbreitung oder die Betroffenheit bestimmter Personengruppen, rasch erfassen und sind dazu in der Lage, auf Grundlage der Informationen der Bezirksverwaltungsbehörden, qualitative Einschätzungen der Situation zu treffen.

Dementsprechend besteht gemäß § 43 Abs. 6 EpiG auch die Verpflichtung der Landeshauptleute, Ausbrüche von anzeigepflichtigen Krankheiten der:dem Gesundheitsminister:in unverzüglich zu melden. Bei Ausbrüchen handelt es sich um ein über das erwartbare Ausmaß hinausgehendes, örtlich und zeitlich gehäuftes, in Zusammenhang stehendes Auftreten einer übertragbaren Krankheit.

Die Ämter der Landesregierungen wirken als zentrale koordinierende Stellen bei der Umsetzung von Maßnahmen des Gesundheitsministeriums mit, wie beispielsweise durch die Organisation von öffentlichen Impfstellen für bundesweite Impfprogramme und die Verteilung von Informations- und Aufklärungsmaterial an regionale Stakeholder:innen. Um auf die regionalen Gegebenheiten effizient eingehen zu können, können auch von den Gesundheitsbehörden auf Landesebene Maßnahmen ähnlich jener des Gesundheitsministeriums gesetzt werden, beispielsweise zusätzliche Impfaktionen sowie Informations- und Aufklärungskampagnen.

Bezirksverwaltungsbehörden

Die wesentlichsten Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörden als Gesundheitsbehörden im Bereich der meldepflichtigen Krankheiten nach dem EpiG, dem Tuberkulosegesetz und dem Geschlechtskrankheitengesetz sind die Erhebungen über das Auftreten und die Quelle anzeigepflichtiger Krankheiten sowie das Setzen von unmittelbaren gesundheitsbehördlichen Maßnahmen, um deren Verbreitung zu verhindern. So sprechen diese beispielsweise Empfehlungen aus, verfügen Verkehrsbeschränkungen und Absonderungen und veranlassen Desinfektionen, die Durchführung von Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika. Hierbei gelten Erlässe und Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und der Landeshauptleute als Leitlinien für ihr Vorgehen, wobei sie sich an Erlässe zwingend zu halten haben.

Die Bezirksverwaltungsbehörden tauschen sich weiters mit dem jeweiligen Amt der Landesregierung aus. Die Daten zu Anzeigen, ihre Erhebungen und gesetzten Maßnahmen verarbeiten sie im EMS. Diese Informationen werden vom Gesundheitsministerium und den Ämtern der Landesregierungen zur Überwachung des Auftretens anzeigepflichtiger Krankheiten sowie für die Koordinierung und Kontrolle des gesundheitsbehördlichen Vorgehens in anonymisierter Form herangezogen.