Institutionen zur unmittelbaren Unterstützung der Gesundheitsbehörden
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
Die AGES wurde vom Bund unter anderem zur Wahrung des Schutzes der Gesundheit von Menschen und zur epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten beim Menschen errichtet. Damit bildet die AGES und deren Institut für Infektionsepidemiologie eine wesentliche Institution bei der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten.
Gemäß § 8 Abs. 2 Z 1 und 2 GESG zählen insbesondere Untersuchungen, Diagnosen und Begutachtungen im Zusammenhang mit Rechtsvorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie die Erfassung und Beobachtung der epidemiologischen Situation betreffend übertragbare Krankheiten zu den Aufgaben der AGES.
Des Weiteren hat sie die zur Vollziehung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zuständigen Behörden zu beraten und zu unterstützen. Dies kann insbesondere bei der Erkennung und der Abklärung von Ausbrüchen von übertragbaren Krankheiten erfolgen, indem sie betroffene Personen erhebt und befragt, Proben nimmt und untersucht sowie die Informationen im EMS überprüft und auswertet.
Die AGES unterstützt weiters das Gesundheitsministerium bei der Beurteilung der epidemiologischen Lage, der Erstellung von Lageberichten und Leitlinien, bei der Erfüllung der internationalen Meldeverpflichtungen, bei der Qualitätssicherung des EMS sowie bei Früherkennungs- und Überwachungsprogrammen im Sinne des § 5a EpiG. Im Zuge ihrer Forschungs- und Informationstätigkeit hat die AGES gemäß § 8 Abs. 3 Z 7 GESG auch einschlägige Referenzzentralen und Referenzlaboratorien zu führen.
Nationale Referenzzentralen und Referenzlabore
Im Zusammenhang mit der Implementierung des europäischen Netzwerkes für die epidemiologische Überwachung von Infektionskrankheiten in Österreich hat das Gesundheitsministerium verschiedene nationale Referenzzentralen und Referenzlabore benannt.
Nationale Referenzzentralen und Referenzlabore führen epidemiologische und laborgestützte Analysen und Risikobewertungen durch, beobachten und bewerten nationale und internationale epidemiologische Entwicklungen und sind weiters in der Methodenentwicklung sowie Forschung zu Ursachen, Diagnostik und Prävention insbesondere von übertragbaren Krankheiten tätig.
Zu ihren Aufgaben gehören, sofern sie nicht nur für die Überwachung zuständig sind, außerdem die Referenzdiagnostik einschließlich genauer Charakterisierung der Krankheitserreger und, falls nach Art des Krankheitserregers oder der übertragbaren Krankheit erforderlich, die Resistenztestung.
Außerdem trifft Labore nach § 26a Abs. 1, 26b EpiG die Pflicht, Proben (Isolate) von Zoonoseerregern im Sinne des Anhang I des Zoonosengesetzes sowie Meningokokken, Pneumokokken und Haemophilus influenzae – soweit Erkrankungen an diesen Erregern der Meldepflicht nach EpiG unterliegen – an das zuständige nationale Referenzlabor zu übermitteln. Wird ein Tuberkuloseerreger beim Menschen diagnostiziert, sind Labors zudem gemäß § 11a Abs. 2 Tuberkulosegesetz verpflichtet, Isolate an die nationale Referenzzentrale zur Resistenzbestimmung und Feintypisierung zu übermitteln.
Mit diesen Tätigkeiten der Referenzzentralen und Referenzlabore und den von ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Auswertungen werden die Gesundheitsbehörden unmittelbar bei ihren Aufgaben zur Überwachung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten unterstützt.