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EU-Rückstandsmonitoring

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG und der jährlichen Empfehlung der Kommission hat jeder Mitgliedstaat im Rahmen eines koordinierten Überwachungsprogrammes und eigener Monitoringpläne entsprechende Untersuchungsergebnisse der Kommission zu übermitteln.

Berichte an die Europäische Kommission

Weiteführende Infos (AGES)

Letzte Aktualisierung: 20.09.2023