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Rückstandshöchstgehalte von Schädlingsbekämpfungsmitteln in und auf Lebensmitteln

Am 1.9.2008 derogiert die am 1.3.2008 kundgemachte Verordnung (EG) Nr. 149/2008 der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung (SchäHöV).

Bis zu dem genannten Zeitpunkt gelten die seit der letzten Novellierung der SchäHöV in Kraft getretenen Richtlinien betreffend Änderungen der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG, 86/363/EWG bzw. 90/642/EWG bezüglich der dort festgesetzten Rückstandshöchstgehalte unmittelbar. Eine Umsetzung in nationales Recht in Form einer letztmaligen Novelle der SchäHöV soll im Hinblick auf den genannten baldigen Zeitpunkt unterbleiben.

Weiters hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit periodisch wiederkehrend eine Bewertung angemeldeter Pflanzenschutzmittel aus Deutschland und den Niederlanden bzw. eine Bewertung auf Grund nationaler Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln vorgenommen. Höchstwerte werden daher auf dem Erlassweg entsprechend der Anlage geändert, eingefügt oder ergänzt.

(24.01.2014)