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Archiv von Herkunfts- und Spezialitätenschutz


Archiv von Publikationen betreffend "Herkunfts- und Spezialitätenschutz (Qualitätsangaben)"

Jährliche Kontrollplanung QA

 Mitgeltende Dokumente


Maßnahmenkatalog QA


Zulassung von Kontrollstellen

  • Richtlinie Zulassung von Kontrollstellen
    (RL_0001) Version 2 (gilt ab 23.11.2016) - ungültig ab 21.11.2022,
    da Verwaltung durch Länder: VA-A 0503.01 Veröffentlichung im QM-System der Länder
  • Richtlinie Zulassung von Kontrollstellen
    (RL_0001) Version 2 (gilt ab 23.11.2016)
  • Richtlinie Zulassung von Kontrollstellen 
    (RL_0001) Version 1 (gilt ab 1.10.2016)
    In Österreich erfolgt die Kontrolle der Anforderungen in den Bereichen biologische Produktion, geschützte geografische Angaben, geschützte Ursprungsbezeichnungen, garantiert traditionelle Spezialitäten und geografische Angaben für Spirituosen durch akkreditierte und zugelassene Kontrollstellen. Gemäß § 4 Abs. 1 des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes (EU-QuaDG) ist der Landeshauptmann die zuständige Behörde für die Zulassung. Diese Richtlinie beinhaltet Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen und -bedingungen, Angaben zu den erforderlichen Unterlagen, die im Zuge des Antragsverfahrens vorzulegen sind, Erläuterungen zu den auf die Kontrollstellen übertragenen Aufgaben sowie Hinweise auf die Mitteilungspflichten der Kontrollstellen nach der Zulassung.


„Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit.“


(25.9.2023)