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Tierarzneimittelanwendung und Rückstandskontrolle

Die Rückstandskontrolle erfolgt auf Basis der Richtlinie 96/23/EG umgesetzt durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und die Rückstandskontrollverordnung 2006. Der nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein wirksames und in der Gemeinschaft einheitlich angewendetes Instrument zur Überwachung und Kontrolle der Verwendung unerlaubter und erlaubter Stoffe bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie in Lebensmitteln tierischer Herkunft. Der von der Europäischen Kommission jährlich genehmigte NRKP umfasst Plan- und Verdachtsproben. Untersucht wird auf Stoffe mit anaboler Wirkung, nicht zugelassene Stoffe, Tierarzneimittel und Kontaminanten. Weitere Informationen über die Kontrolle tierischer Lebensmittel auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen finden Sie auf der Homepage der AGES.