FAQ zur Maul- und Klauenseuche (MKS)
Krankheit
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden (wirtschaftlichen) Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Sie zählt nach der Verordnung (EU) 2016/429 („Animal Health Law“ - AHL) zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie A.
Das MKS-Virus (MKSV) ist nahezu weltweit verbreitet, lediglich in Neuseeland wurden bislang keine MKS-Ausbrüche registriert. Die Krankheit ist in Afrika, Asien, dem mittleren Osten und in Teilen Südamerikas endemisch. In anderen Regionen kann es zu sporadischen Ausbrüchen kommen: so trat MKS in Europa im 21. Jahrhundert bereits zweimal in Großbritannien auf (2001 bis 2002 und 2007). Im Jahr 2011 gab es einen Ausbruch in Bulgarien und nun im Jahr 2025 in gab eine einen Ausbruch in Deutschland, und mehrere Fälle in Ungarn und der Slowakei.
Eine Infektion des Menschen (bei beruflich exponierten Personen, also Landwirt:innen oder Tierärzt:innen) kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.
Nein, diese beiden Krankheiten haben nichts miteinander zu tun. Es handelt es sich um zwei gänzlich verschiedene Erkrankungen mit unterschiedlichen Krankheitserregern, obwohl MKS im Englischen „Foot and mouth disease (FMD)“ genannt wird und somit einen ähnlichen Namen zu Hand-Fuß-Mund-Krankheit trägt.
MKS tritt ausschließlich bei Paarhufern auf, während Hand-Fuß-Mund-Krankheit eine harmlose, aber unangenehme Kinderkrankheit beim Menschen darstellt. Bei beiden Erkrankungen kommt es zu Bläschenbildung im Mund- bzw. Maul- und Fußbereich, was sich in ihren ähnlichen Namen widerspiegelt.
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit wird durch Enteroviren der Gruppe A verursacht, während die MKS von einem speziellen Virus, dem sogenannten MKS-Virus, hervorgerufen wird.
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierten, unbelebten Objekte (Zäune, Stallumgebungen). Auch eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.
NEIN. Das Maul- und Klauenseuchevirus ist sehr widerstandsfähig, seine Stabilität nimmt jedoch bei höheren Temperaturen ab. Laut WOAH wird das Virus durch Kühlen und Einfrieren konserviert, aber bei Temperaturen über 50 °C allmählich inaktiviert.
Das bedeutet, dass wärmere Bedingungen - insbesondere direkte Sonneneinstrahlung und trockene Umgebung - die Überlebensdauer des Virus in der Umwelt verkürzen. Allerdings kann das Virus auch bei Temperaturen um 20 °C noch mehrere Tage infektiös bleiben, insbesondere in organischem Material wie Kot, Speichel oder Erde.
Daher kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass wärmeres Wetter das Übertragungsrisiko verringert. Bei kühler und feuchter Witterung bleibt das Virus aber länger stabil.
Das MKS-Virus kann bis zu 20 Wochen auf Heu- oder Stroheinstreu überleben, im Sommer bis zu 14 Tage im trockenen Mist, im Winter bis zu 6 Monate in Gülle, 39 Tage in Urin und 3 (Sommer) bis 28 (Winter) Tage im Boden. Das Ausmaß des Überlebens des Virus in diesen Materialien hängt jedoch vom Grad der ursprünglichen Kontamination ab.
Die Hitzebehandlung von Milch führt zu einer signifikanten Reduktion der Konzentration von infektiösen MKS-Viren. In roher, unbehandelter Milch kann das Virus mehrere Wochen infektiös bleiben. Durch Pasteurisierung bei 72 °C für mindestens 15 Sekunden wird das Virus jedoch nach kurzer Zeit inaktiviert, wodurch das Risiko einer Übertragung erheblich gesenkt wird.
Ja, wenn Sperma von infizierten Bullen verwendet wird. Das MKS-Virus kann im Samen infizierter Tiere vorkommen, selbst wenn diese keine sichtbaren Symptome zeigen.
Empfängliche Tiere, sind Tiere die an MKS erkranken können. Sie werden gemäß der Durchführungsverordnung VO (EU) 2018/1882 definiert. Für MKS werden folgende Arten als empfänglich gelistet: Paarhufer (Artiodactyla) und Rüsseltiere (Proboscidea). Als die bekanntesten Paarhufern wären Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen sowie Schweine, Rehwild, Rotwild und Schwarzwild und alle Kamelidenarten (Lama, Alpaka) zu nennen. Rüsseltiere wie Elefanten spielen im Rahmen von Maul- und Klauenseuche-Ausbrüchen in der Regel eine untergeordnete Rolle.
Ja, sowohl Alpakas als auch Schafe können von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen sein. Schafe sind empfängliche Wirte und können das Virus oft unbemerkt weiterverbreiten, da ihre Symptome meist milder ausfallen als bei Rindern oder Schweinen. Sie spielen daher eine wichtige Rolle in der Epidemiologie der Krankheit.
Alpakas und andere Neuweltkameliden (wie Lamas) gelten als weniger empfänglich für das MKS-Virus. Zwar gibt es Berichte über experimentelle Infektionen, jedoch scheint die natürliche Anfälligkeit gering zu sein. Falls sie sich infizieren, zeigen sie meist nur leichte oder gar keine Symptome.
NEIN. Hunde, Katzen und andere Haustiere (wie zum Beispiel Pferde) können nicht erkranken.
Sie könnten bei der Übertragung eine Rolle spielen. Wenn sie auf einen Ausbruchsbetrieb das Virus über ihr Fell, ihre Pfoten durch Kontakt mit Speichel oder anderen Körperflüssigkeiten kranker Tiere aufnehmen und danach in einen anderen Stall laufen und das Virus unbeabsichtigt weitertragen.
Während eines MKS-Ausbruchs sollten keine Tiere – auch keine Katzen und Hunde – zwischen verschiedenen Höfen oder Ställen umherlaufen.
Katzen und Hunde können das Virus zum Beispiel über ihr Fell oder ihre Pfoten durch Kontakt mit Speichel oder anderen Körperflüssigkeiten aufnehmen – auch wenn sie selbst nicht krank werden. Wenn sie danach in einen anderen Stall laufen, können sie das Virus unbeabsichtigt weitertragen.
Deshalb sollten während eines MKS-Ausbruchs möglichst keine Tiere – auch keine Katzen und Hunde – zwischen verschiedenen Höfen oder Ställen umherlaufen.
Wildtiere wie Vögel, Schadnager und Marder können das Maul- und Klauenseuche-Virus (MKS) mechanisch übertragen, indem sie das Virus auf ihrem Fell, ihren Federn oder ihren Pfoten tragen. Obwohl sie selbst nicht erkranken, können sie das Virus über kurze Distanzen verbreiten. Daher ist es wichtig, während eines MKS-Ausbruchs Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang von Wildtieren zu Futter, Einstreu und Stallungen zu verhindern.
Tiere die erkranken können sind Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen, Schafe und andere Paarhufer. Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten sind Blasenbildung im Maulbereich, am Euter und an den Klauen. Auch Fieber (40-42 °C), Schmerzen, Appetitlosigkeit, Lahmheit und ein Rückgang der Milchleistung können auftreten. Die Morbidität kann 100 % erreichen. Die Todesrate ist bei erwachsenen Tieren meist gering (bis 5 %), bei jungen Kälbern, Lämmern und Ferkeln kann sie 20 % oder mehr betragen. Die Inkubationszeit beträgt maximal 14 Tage. In der Regel allerdings 2 bis 6 Tage. Meist ist die ganze Herde betroffen.
Welche Symptome zeigen Rinder?
- Fieber mit Temperaturen zwischen 40 und 42 °C.
- Blasenbildung:
- Im Maulbereich, einschließlich Lippeninnenseite, Zunge und Zahnfleisch, was zu vermehrtem Speicheln und reduzierter Futteraufnahme führt.
- An den Klauen, insbesondere im Zwischenklauenspalt und am Kronsaum, was Lahmheit verursacht.
- Am Euter, insbesondere an den Zitzen, was zu Schmerzen beim Melken führt.
- Milchrückgang
- Allgemeine Symptome wie Schmerzen, Apathie und Bewegungsunlust welche durch Fieber und Blasenbildung ausgelöst werden
- Hohe Sterblichkeitsrate bei Kälbern
Welche Symptome zeigen Schweine?
- Fieber: Erhöhte Körpertemperatur.
- Depression und Inappetenz: Die Tiere wirken apathisch und zeigen verminderten Appetit.
- Lahmheit: Aufgrund schmerzhafter Läsionen an den Füßen vermeiden die Schweine das Gehen und nehmen häufig eine sitzende Position ein.
- Blasenbildung (Vesikel):
- Schnauze und Zunge: Bildung von Blasen, die zu Erosionen führen können
- Klauenbereich: Vesikel am Kronsaum und in der Zwischenklauenspalt, oft begleitet von Ablösung des Horns
Ferkel: Bei jungen Ferkeln kann es ohne vorherige Symptome zu plötzlichen Todesfällen durch Herzmuskelentzündung (Myokarditis) kommen
Welche Symptome zeigen Schafe?
- Fieber: Erhöhte Körpertemperatur, die oft unbemerkt bleibt.
- Lahmheit: Aufgrund von schmerzhaften Bläschen (Vesikeln) an den Klauen, insbesondere im Zwischenklauenspalt und am Kronsaum.
- Bläschenbildung:
- Maulbereich: Vesikel auf Zunge, Zahnfleisch und Lippen, die zu Erosionen führen können
- Klauen: Bläschen am Kronsaum, die zu Schmerzen und Lahmheit führen.
- Milchrückgang: Bei laktierenden Tieren kann es zu einem plötzlichen Rückgang der Milchproduktion kommen.
- Allgemeine Schwäche: Betroffene Tiere wirken apathisch und zeigen verminderten Appetit
Da MKS von anderen hoschansteckenden Viruserkrankungen nicht unterscheidbar ist, muss eine entsprechende Labordiagnostik durchgeführt werden. In Österreich ist die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) für die Labordiagnostik der MKS zuständig (Referenzlabor).
Maßnahmen und Biosicherheit
Bei Verdacht auf MKS muss sofort der/die Amttstierärzt:in kontaktiert werden. Eine frühzeitige Diagnose und Isolierung infizierter Tiere können dazu beitragen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Krankheitsfälle bei Einzeltieren, die an MKS erinnernde Symptome zeigen (meist Hautveränderungen), werden im Zuge von Ausschlussuntersuchungen abgeklärt. mehr
Im Falle eines Ausbruches sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Sperre des betroffenen Betriebes
- Keulung aller empfänglichen Tiere im betroffenen Seuchenbetrieb
- Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
- Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
- Handelsrestriktionen
Die Tiere werden am Ausbruchsbetrieb gekeult, von Tierkörperverwertungsanlagen seuchensicher verwahrt abgeholt und durch Verbrennen entsorgt. Während dieses Prozesses wird der Virus durch die hohen Temperaturen abgetötet. Die Fahrzeuge, die die Tiere abholen werden bei Verlassen des infizierten Betriebes gründlich desinfiziert. Sollte es durch große Ausbrüche zur Überlastung der Tierkörperverwertungsanlagen kommen, gibt es auch Möglichkeiten die Kadaver seuchensicher zu entsorgen, wie das Vergraben in Abhängigkeit von Boden- und Grundwassergegebenheiten.
Alle Maßnahmen siehe MKS Allgemein
MKS ist ein hochansteckendes Virus, das in kurzer Zeit viele Tiere anstecken kann. Sobald der Ausbruch bemerkt wird, ist ein Großteil der Herde schon infiziert, auch wenn sie noch keine Symptome zeigen. Es ist nicht möglich scheinbar gesunde Tiere von der Herde zu trennen, ohne das Risiko einer Weiterverbreitung von MKS immens zu erhöhen. Um eine Weiterverbreitung der Seuche effektiv zu verhindern, muss die gesamte Herde am Ausbruchsbetrieb gekeult werden.
Selbst wenn die Tiere keinen direkten Kontakt zueinander haben, gelten sie als ein Bestand, solange sie zum selben Betrieb gehören. Das liegt daran, dass indirekte Übertragungswege (z. B. über Menschen, Geräte oder Fahrzeuge) nicht ausgeschlossen werden können.
Ob in Einzelfällen Ausnahmen möglich sind, hängt von der jeweiligen Seuchenlage, behördlichen Einschätzung und tierseuchenrechtlichen Vorgaben ab – grundsätzlich ist aber die Keulung aller empfänglichen Tiere im Bestand vorgesehen.
Durch MKS anfallende Kosten wie Kosten von Untersuchungen, Probenahme, Laboruntersuchungen, Keulung und Entsorgung werden durch den Bund getragen.
Kommt es zu einem Ausbruch auf einem Betrieb, wird dieser unverzüglich gesperrt. Tiere, sowie Produkte wie Milch dürfen den Betrieb nicht verlassen. Außerdem werden sämtliche Betriebe, die in einem epidemiologischem Zusammenhang stehen (auch die Molkerei), für 21 Tage ab dem Verdacht nachverfolgt. Die Meldung kommt von der Behörde.
Die effektivste Maßnahme zum Schutz empfänglicher Tiere sind Biosicherheitsmaßnahmen. Hier finden Sie entsprechende Unterlagen und Informationsmaterial.
In der Novelle der Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurden Vorgaben zur Biosicherheit verankert um hervorzuheben, dass österreichische Unternehmer:innen selbstverantwortlich und auf eigenen Kosten allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten haben.
Biosicherheit umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden
- um infektionsbedingte Krankheiten von Tierpopulationen (Einzeltiere, Bestände) fernzuhalten, in denen sie bislang nicht auftreten,
- oder um das Risiko einer Ausbreitung von infektionsbedingten Krankheiten innerhalb des Bestandes zu minimieren.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
- Der Zugang zum Betriebsgelände sollte nur kontrolliert erfolgen, Kennzeichnung als „Wertvoller Tierbestand“, ev. Einzäunung bzw. geschlossene Tore.
- Es sollte besondere Aufmerksamkeit auf allgemeine Hygiene gelegt werden, regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Stallungen und aller damit verbundenen Räumlichkeiten (Melkstand, Milchkammer, Geräteraum, Umkleide,…) sowie sämtlicher Gerätschaften, mit denen im Stall und auf dem Betrieb gearbeitet werden.
- Der Zugang zu den Stallungen/Tieren sollte nur jenen Personen gewährt werden, bei denen es unbedingt nötig ist.
- Die Zufahrt betriebsfremder Fahrzeuge sollte auf ein Minimum reduziert werden, nach Möglichkeit außerhalb des Betriebsgeländes geparkt werden.
- Betriebsfremden Personen sollte der Zugang zu den Ställen nur mit betriebseigener Kleidung oder mit Einmalschutzkleidung, die am Betrieb entsorgt wird, gestattet werden.
- Für Tierärzte sollte grundsätzlich betriebseigene Kleidung (Overall) und Stiefel, die sauber und trocken gelagert werden, vorhanden sein.
- Am Eingang zu den Ställen können Desinfektionswannen aufgestellt werden. Hier ist zu beachten, dass die Menge des enthaltenen Desinfektionsmittels täglich überprüft und gegebenenfalls ergänzt wird, die Wannen sind regelmäßig zu reinigen.
- Im Anlassfall sollten Desinfektionsmöglichkeiten auch in den Betriebszufahrten installiert werden.
- Im Eingangsbereich der Stallungen sollte es einen Wasserzugang geben, um sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen eine gründliche Reinigung der Stiefel zu ermöglichen. Eine Handwaschmöglichkeit sollte gegeben sein.
- Die betriebseigene Kleidung muss nach jedem Benutzen gereinigt und gewaschen werden, die Stiefel desinfiziert, wobei besonders auf das Profil zu achten ist.
- Es sollten Besucherlisten geführt werden, in denen dokumentiert wird wer, wann, wie lange auf dem Betrieb war (Tierarzt, TKV, Milchabholung, Futtermittellieferant, Post, Arbeiter, Kontrolleure,…). Im Anlassfall hilft eine gute Dokumentation bei den epidemiologischen Erhebungen.
- Ein Plan des Betriebsgeländes sollte erstellt werden, in dem die Personen-, Tier- und Warenbewegungen eingezeichnet sind. Besondere Beachtung sollte hier auf allfälligen Kreuzungspunkten liegen und diese nach Möglichkeit vermieden werden.
- Futtermittel sollten nicht in der Nähe des Mistplatzes oder der Kadavertonne gelagert werden.
- Kadaver sollten nicht in Stallnähe gelagert werden, um eine Erregerverschleppung zu vermeiden. Kadaver sollten jedenfalls abgedeckt und für andere Tiere unzugänglich gelagert werden.
- Die Lagerung der Kadaver sollte so erfolgen, dass bei der Abholung der Wagen der TKV nicht weit in das Betriebsgelände fahren muss.
- Sollte ein „Ab-Hof-Verkauf“ stattfinden, muss sichergestellt werden, dass dieser nicht in der Nähe der Stallungen stattfindet.
Neben den gewaltigen wirtschaftlichen Schäden durch lang andauernde Exportsperren sind auch die finanziellen Einbußen durch seuchenhafte Verendungen, Keulungen, Belegungssperren und Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nicht zu unterschätzen.
Ein MKS Verdacht muss umgehend der Polizei oder der zuständigen Amtstierärztin gemeldet werden.
Außerdem sollte eine Liste der Gäste (inkl. Kontaktmöglichkeiten) geführt werden und im Vorhinein überprüft werden ob Gäste aus Gebieten mit Ausbrüchen kommen oder regelmäßigen Kontakt zu empfänglichen Tieren haben.
Sollte es auf dem Betrieb dennoch zu einem Ausbruch kommen, sollte eine Liste an Gästen der letzten zwei bis vier Wochen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden. Es muss rückwirkend ausgehoben werden ob und wann Gäste nach dem Besuch Kontakt zu anderen empfänglichen Tieren hatten. mehr zu Urlaub am Bauernhof
Schafscherer sollten sich, wie alle anderen betriebsfremden Personen auch, an die Biosicherheitsmaßnahmen halten. Dazu gehören die betriebseigene Kleidung und Stiefel, die gestellt werden, sowie das gründliche Reinigen und Desinfizieren der benutzen Geräte. Die Fahrzeuge nicht am Betrieb parken.
Gemäß § 9a der MKS-BV sind alle Unternehmer:innen verpflichtet eine schriftliche Risikoabschätzung hinsichtlich der Verbreitung von Tierkrankheiten vorzunehmen.
Aufzeichnungen über betriebsfremde Personen zu führen, die Stallräumlichkeiten betreten, werden empfohlen.
Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zu setzen, um eine Verbreitung der Maul- und Klauenseuche bestmöglich zu verhindern.
Alle Vorgaben zur Biosicherheit sind einzuhalten.
Ziehen Sie Einwegoveralls vorsichtig von innen nach außen aus, damit eventuell anhaftende Erreger eingeschlossen bleiben. Geben Sie den Overall zusammen mit den Überziehschuhen direkt in einen stabilen Müllsack.
Verschließen Sie den Sack gut und entsorgen Sie ihn an einem klar gekennzeichneten, sicheren Ort, der speziell für potenziell kontaminierte Schutzkleidung vorgesehen ist.
Wichtig: Tragen Sie bei der Entsorgung selbst Handschuhe und achten Sie auf Hygienemaßnahmen wie Händedesinfektion danach.
Bietet man Ferienwohnungen oder „Ferien am Bauernhof“ an, so sollte man die Gäste nach Möglichkeit bereits vorab, spätestens jedoch bei der Ankunft über Biosicherheitsmaßnahmen aufklären. Hier mehr zu Urlaub am Bauernhof
In der Novelle der Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurden Vorgaben zur Biosicherheit verankert um hervorzuheben, dass österreichische Unternehmer:innen selbstverantwortlich und auf eigenen Kosten allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten haben.
Man sollte als Betrieb auf jeden Fall ein Biosicherheitskonzept überlegen und dieses den Besuchern weitergeben. Es ist empfehlenswert, wenn Besucher mindestens drei Tage nicht auf einen anderen Betrieb gewesen sind und die Hygienemaßnahmen einhalten. mehr zu Urlaub am Bauernhof
MKS ist eine hochkontagiöse Tierseuche, das bedeutet, dass bereits sehr kleine Mengen an Virus ausreichen um ein Tier zu infizieren, während erkrankte Tiere sehr hohe Virusmengen ausscheiden. Aufgrund dieser hohen Virulenz ist es nach EU-Recht vorgesehen, die Krankheit möglichst auszurotten. Daher ist es nicht erlaubt die Tiere medikamentös wie z.B. in Form einer Impfung präventiv zu behandeln. Die einzig mögliche Vorbeugungsmaßnahme bleibt somit eine Infektion von Tieren durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen zu verhindern.
Ziegen sind neben anderen Wiederkäuern, Kameliden und Schweinen empfänglich für MKS. Für diese Arten muss besondere Vorsicht geboten sein. Pferde und andere Tiere wie z.B. Geflügel oder Heimtiere können nicht erkranken, dennoch muss beachtet werden, dass bei der gemeinsamen Haltung mit empfänglichen Spezies auch diese Tiere in Kontakt mit dem Virus kommen und gegebenenfalls bei Verbringung an andere Betriebe der Erreger über unbelebte Vektoren wie Transportmittel oder Einstreu verschleppt werden kann.
Um ein Infektion zu vermeiden sollten folgende Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden:
- Gesundheitsstatus prüfen: Gesundheitsbescheinigungen des Herkunftsbetriebs einholen, um sicherzustellen, dass dort keine meldepflichtigen Tierseuchen wie MKS vorliegen.
- Vor Verbringung oder Abholung neuer Tiere Einstreu und Futtermittel vom eigenen Betrieb für die Rückfahrt in ausreichender Menge mitführen, damit keine Futtermittel oder Einstreu von anderen Betrieben benötigt werden. Auch Futtermittel können potentiell als Vektor ein Risiko darstellen.
- Im Falle von Pferden vor Verbringung gründlichst die Hufe auskratzen, waschen und gegebenenfalls desinfizieren, damit ausgeschlossen werden kann, dass erregerhaltige Einstreu verschleppt wird.
- Quarantäne einhalten: Tiere mindestens 21 Tage in einem separaten Bereich des Betriebs unter Quarantäne stellen. Sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, möglichst baulich getrennt.
- Hygienemaßnahme in den Stallungen: separate Stallkleidung und -schuhe sowie Gerätschaften verwenden.
- Reinigung und Desinfektion: Transportfahrzeuge, Gerätschaften und Stallbereiche, die mit den neuen Tieren in Kontakt kommen, gründlich reinigen und desinfizieren.
Einschränkung des Zugangs: Der Zugang betriebsfremder Personen sollte kontrolliert und auf ein Minimum reduziert werden. Besucher sollten nur mit betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten dürfen. mehr zu Urlaub am Bauernhof
Die Ansteckungsgefahr mit Maul- und Klauenseuche (MKS) ist im Stall in der Regel höher als auf der Weide. Dies liegt daran, dass Tiere im Stall auf engem Raum gehalten werden, was die Übertragung des Virus durch direkten Kontakt, Tröpfcheninfektion und kontaminierte Materialien begünstigt. Indirekte Übertragungen über kontaminierte Umgebungen können ausreichend sein, um einen Ausbruch aufrechtzuerhalten.
Hunde stellen im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) ein mögliches Übertragungsrisiko dar, auch wenn sie selbst nicht an der Krankheit erkranken. Sie können das Virus mechanisch weitertragen – zum Beispiel über Pfoten, Fell oder durch Kontakt mit kontaminiertem Material wie Speichel, Kot oder Erde. Wenn ein Hund sich in der Nähe infizierter Tiere aufhält oder mit verunreinigten Flächen in Berührung kommt und anschließend eine andere Weide oder einen anderen Betrieb herumläuft, kann er das Virus unbeabsichtigt weiterverbreiten. Unter anderem aus diesem Grund sollten Hunde nicht frei auf der Weide und Ställen laufen gelassen werden.
Sperrzonen
Aufgrund von MKS Ausbrüchen werden lt. EU Recht sogenannte Schutz- und Überwachungszonen sowie im Bedarfsfalle auch eine weitere Sperrzone gezogen. Diese drei Gebiete werden unter dem Begriff Sperrzone zusammengefasst, auch wenn in jeder einzelnen Zone andere Maßnahmen gelten können. Die Zonen werden mittels Kundmachung in den Amtlichen Veterinär- und Verbrauchernachrichten im RIS (Link zur Suchmaske) veröffentlicht.
Eine Schutzzone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 3 km um den Ausbruch. Hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Schutzzone bleibt mindestens 21 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht. Nach den 21 Tagen wird diese Schutzzone Teil der Überwachungszone und bleibt als Teil der Überwachungszone bis zum 30 Tag bestehen.
Eine Überwachungszone ist eine Zone mit einem Umkreis von mindestens 10 km um den Ausbruch. Auch hier werden bestimmte Seuchenbekämpfungsmaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung zu verhindern. Die Zone kann rund sein oder an Katastralgemeindegrenzen angepasst werden. Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht.
Um das Risiko weiterer Ausbrüche zu minimieren kann es erforderlich sein weitere Sperrzonen einzurichten. Mit dieser Sperrzone werden häufig riskante Korridore geschlossen. Die Grenzen dieser erweiterten Sperrzone folgen häufig geologischen Gegebenheiten, Bezirks- und Gemeindegrenzen, natürliche oder künstliche Barrieren (Flüsse, Straßen etc.), aber auch Gebieten mit hoher Tierdichte. In der weiteren Sperrzone gelten nur einzelne Einschränkungen.
Alle Zonen werden in Abstimmung mit betroffenen Bundesländern errichtet.
Biobetriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone können grundsätzlich empfängliche Tiere auf die Weide schicken. In der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone muss sichergestellt sein, dass sie keinen Kontakt mit anderen gehaltenen empfänglichen Tieren haben und bestmöglich vor dem Kontakt mit wildlebenden empfänglichen Tieren geschützt sind.
Können die Betriebe diesen Kontakt nicht mit Sicherheit unterbinden, wird empfohlen, die Tiere nicht auf die Weide zu schicken und im Stall zu belassen. Für die Biobetriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone ist somit die Weidepflicht bis auf Widerruf ausgesetzt.
Falls die Tiere im Stall verbleiben, ist dies entsprechend zu dokumentieren.
Biosicherheit beim Transport
In der Novelle der Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurden Vorgaben zur Biosicherheit verankert um hervorzuheben, dass österreichische Unternehmer:innen selbstverantwortlich und auf eigenen Kosten allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten haben.
Transportunternehmer:innen haben dafür zu sorgen, dass
- Transportmittel für die Verbringung gehaltener empfänglicher Tiere und deren Erzeugnisse sich in einem guten Erhaltungszustand befinden, sodass die Einhaltung guter Hygienebedingungen sichergesetellt ist.
- Lenker und weitere Insassen ihrer Fahrzeuge, bevor sie Betriebe mit empfänglichen Tiere betreten, geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche anwenden. (z.B. Verwendung von Einmalüberschuhen, Desinfektion der Hände etc.)
Viehhändler sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge nach jedem Transport entsprechend zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren, worüber auch entsprechende Aufzeichnungen zu führen sind.
Weiters haben Transportunternehmer:innen den Organen der Behörde auf deren Verlangen glaubhaft zu machen, dass die von ihnen transportierten Tiere und Erzeugnisse nicht den Verbringungsverboten unterliegen.
Fahren Viehhändler auf einen Betrieb um Tiere abzuholen, so sollte die Verladung nach Möglichkeit nicht direkt bei den Stallungen erfolgen, ein eigener Bereich, wo abzuholende Tiere untergebracht werden, wäre von Vorteil. In Risikogebieten wäre es derzeit ratsam keine Sammeltransporte durchzuführen, bei denen mehrere Betriebe nacheinander angefahren werden. Weitere Informationen für Transporteure
In der Novelle der Verordnung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurden Vorgaben zur Biosicherheit verankert um hervorzuheben, dass österreichische Unternehmer:innen selbstverantwortlich und auf eigenen Kosten allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten haben.
Der Milchsammelsammelwagen fährt von Hof zu Hof und ist deshalb eine Gefahrenquelle. Die Unternehmer sind verpflichtet die Transportfahrzeuge zu reinigen und desinfizieren. Ideal wäre es, wenn der Milchsammelwagen für die Abholung nicht direkt/zu weit auf das Betriebsgelände fahren muss.
Die Einschleppung und Verbreitung von Krankheitserregern durch den unvermeidbaren Fahrzeugverkehr kann durch Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge an der Einfahrt weitgehend minimiert werden. Zu den kritischen Teilen für die Reinigung und Desinfektion, welche mit hoher Sorgfalt gereinigt und desinfiziert werden sollen, zählen Reifen, Radkästen, Trittbretter und die Unterkanten der Ladeklappen. Auch hier ist es am sichersten, wenn der Fahrer das Fahrzeug nicht verlässt.
Seitens der Fahrer sind die Biosicherheitsmaßnahmen des Betriebes einzuhalten. Weitere Informationen für Transporteure
Für die Desinfektion sind in erster Linie die Unternehmen selbst verantwortlich, also zum Beispiel die Futtermittellieferanten oder Transportunternehmen. Sie müssen eigenverantwortlich sicherstellen, dass alle Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden – dazu gehört auch die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge.
Außerdem sind sie verpflichtet, ihr Personal entsprechend zu schulen, damit die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden.
Transportmittel: Die Fahrzeuge, mit denen empfängliche Tiere oder deren Erzeugnisse transportiert werden, müssen sich in einem guten Zustand befinden, um sicherzustellen, dass gute Hygienebedingungen eingehalten werden.
Reinigung und Desinfektion
Wenn kein MKS Ausbruch am Betrieb herrscht reicht es die Stall-Kleidung regelmäßig bei mind. 70° C zu waschen. Die hohe Temperatur macht das Virus unschädlich. Es muss kein Desinfektionsmittel verwendet werden. Stallkleidung sollte aber häufig gewaschen und nur im Stall verwendet werden.
Betriebsfremde Personen sollten nur mit betriebseigener Kleidung und Stiefeln bzw. mit Schutzbekleidung (Overall, Überschuhe, Handschuhe, Haube) den Stall betreten.
Verwenden Sie nur geeignete Desinfektionsmittel, um das MKS-Virus wirksam zu bekämpfen. Das Virus ist zwar sehr widerstandsfähig in der Umwelt, reagiert jedoch empfindlich auf Säuren – also auf Mittel mit einem niedrigen pH-Wert.
Gut geeignet sind Desinfektionsmittel auf Basis von Peressigsäure, Ameisensäure, Essigsäure oder Zitronensäure. Wichtig: Die richtige Konzentration und Einwirkzeit laut Herstellerangaben (Beipackzettel) unbedingt einhalten. Empfohlen werden handelsübliche Präparate (alle mit einer Mindest-Einwirkzeit von 30 Minuten)
Zur Orientierung gibt es die DVG-Desinfektionsmittelliste. Leider enthält die DVG-Liste keine Informationen, ob ein Mittel korrosiv ist oder nicht und selbst die Sicherheitsdatenblätter der Produkte können verwirrende Angaben enthalten, da sie sich auf das Produkt in unverdünnter Form beziehen. Bei einer Verdünnung auf 1 % kann es eine gute Materialverträglichkeit aufweisen und sicher in der Anwendung sein. In der Regel finden sich derartige Informationen auf der Website des Herstellers oder in den Anweisungen auf der Verpackung.
Es wird von der Verwendung flüssiger Desinfektionsmittel auf Elektrogeräten abgeraten, abgesehen von der Verwendung von desinfektionsmittelgetränkten Tüchern zum Abwischen der Oberfläche. Bei porösen Materialien muss in der Regel mit einer längeren Einwirkzeit und gegebenenfalls einer erneuten Anwendung des Produkts gerechnet werden, um sicherzustellen, dass die Oberfläche während der gesamten Einwirkzeit sichtbar feucht bleibt.
Weiterführende Informationen finden sie hier.
Für die Händedesinfektion können handelsübliche Präparate verwendet werden, die viruzid wirken – also wirksam gegen Viren sind.
Achten Sie beim Kauf darauf, dass auf dem Etikett steht: „viruzid“, „begrenzt viruzid“ oder „begrenzt viruzid PLUS“. Solche Mittel sind in Apotheken, Drogerien oder im Fachhandel erhältlich.
Wichtig: Nicht jedes Händedesinfektionsmittel wirkt gegen das MKS-Virus (unbehüllte Viren). Verwenden Sie daher nur geprüfte Produkte mit nachgewiesener Virenwirksamkeit.
Ein Seuchenteppich dient der Desinfektion von Schuhen oder Reifen beim Betreten oder Befahren eines Betriebs – er hilft, Krankheitserreger wie das MKS-Virus nicht einzuschleppen oder weiterzutragen.
So funktioniert er: Der Teppich ist mit einem Desinfektionsmittel getränkt. Beim Darüber laufen oder fahren wird dieses auf die Schuhsohlen oder Reifen übertragen und tötet dort anhaftende Viren oder Bakterien ab. Wichtig ist, dass der Teppich ständig feucht und mit ausreichend Desinfektionslösung getränkt ist. Seuchenteppich - Anleitung (PDF, 2 MB)
Eine Desinfektionsmatte kann als Teil der Desinfektionsschleuse verwendet werden. Die Reifen sollten jedoch vorher gereinigt werden, damit das Desinfektionsmittel seine Wirkung entfalten kann. Wichtig ist außerdem, dass das Desinfektionsmittel gegen MKS wirksam ist (z. B. DVG-gelistet) und regelmäßig gewechselt wird (gemäß Herstellerangaben, bei Verschmutzung, Verdünnung durch Regenwasser usw.). Die Matte selbst muss lang genug (mindestens 3,5 Meter lang sein, wenn es der Platz erlaubt, dann aber 7 Meter lang, um zwei volle Reifenumdrehungen durch das Desinfektionsmittel zu ermöglichen) sein und ausreichend Desinfektionsmittel enthalten, um die Reifen vollständig zu bedecken. Desinfektionssprühgeräte können zusätzlich zu den Desinfektionsmatten eingesetzt werden. Zur Desinfektion von Schuhen (z. B. Gummistiefeln) empfiehlt sich anstelle einer Matte eine tiefere Wanne, um eine bessere Abdeckung des Stiefels zu erreichen. Weitere Informationen für Transporteure
Die Verwendung von Stroh als Desinfektionsmatte kann wirkungslos sein. Pflanzenreste können die Wirkung des Desinfektionsmittels aufheben, und der tägliche Wechsel der Matte verursacht viel Abfall. Das Stroh könnte von den Reifen aufgenommen und über größere Entfernungen verteilt werden, was die Ausbreitung der Tierseuche begünstigen könnte, wenn sich im Stroh nicht inaktiviertes virushaltiges Material befindet.
Ja, Eigenbaulösungen sind möglich, z.B. mit strapazierfähigen Planen, Bodenvlies als Unterlage und Auffangwannen.
Um die Konzentration von Desinfektionslösungen am Betrieb zu überprüfen, stehen verschiedene Methoden zur Verfügung:
Teststreifen: Diese ermöglichen eine schnelle und einfache Kontrolle der Konzentration. Spezielle Teststreifen sind für verschiedene Desinfektionsmittel erhältlich.
Photometrische Messgeräte: Für eine präzisere Bestimmung können photometrische Methoden eingesetzt werden. Diese nutzen chemische Reaktionen, um die Konzentration des Desinfektionsmittels zu messen.
Die Wahl der Methode hängt von den spezifischen Anforderungen des Betriebs und dem verwendeten Desinfektionsmittel ab. Lassen Sie sich hierfür am Besten im Fachhandel beraten.
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Desinfektionsmitteln hängt von der Art und der Menge des Produkts ab. Sie gelten als Sondermüll und sollten auch so behandelt werden. Für alle Mittel gilt: Niemals über die Kanalisation entsorgen. Bis zur fachgerechten Entsorgung müssen die Desinfektionsmittel unbedingt in den dafür vorgesehenen Behältern aufbewahrt werden. Die Originalverpackung gibt Auskunft über die genauen Inhaltsstoffe, nach denen der Entsorger die Mittel klassifiziert. Je nach zu entsorgender Menge sind die örtlichen Sammelstellen oder spezialisierte Entsorgungsunternehmen zu kontaktieren.
Futtermittel
Studien zeigen, dass das Virus bis zu 20 Wochen nach Ausbruch im Heu nachgewiesen werden kann, daher werden alle Futtermittel, die sich nicht reinigen und desinfizieren lassen unter (veterinär)behördlicher Aufsicht beseitigt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Futtermittel wie Silage und Heu MKS weiterverbreiten können. Alle potentiell kontaminierten Erzeugnisse, Materialien und Stoffe sind zu reinigen oder zu definieren, oder sollte dies nicht möglich sein, unschädlich zu beseitigen. Ob Silage und Heu potentiell infiziert sind, wird im Einzelfall von der Behörde abgeklärt.
Der Bezug von Futtermitteln aus der Schutz und Überwachungszone in einen Betrieb, der sich in keiner Zone befindet, ist verboten.
Grundlegend sollten Futtermittel (sofern verfügbar) aus seuchenfreien Ländern/Gebieten bezogen werden. Futtermittel müssen unter Einhaltung der guten Herstellungspraxis produziert werden. Handelt es sich um zertifizierte Futtermittel müssen zusätzliche Garantien für die Einfuhr in die EU (somit auch nach Österreich) erfüllt werden. Im Zuge der Zollkontrollen werden auch Stichproben gezogen und Analysen vorgenommen.
Es besteht auch die Möglichkeit diese Futtermittel zusätzlich privat untersuchen zu lassen.
Mist und Gülle
Der Unternehmer ist verpflichtet Gülle, Mist und benutzte Einstreu unter (veterinär)behördlicher Aufsicht zu isolieren. Des Weiteren müssen Gülle, Mist und benutzte Einstreu vor Insekten und Nagetieren, nicht empfänglichen, sowie wild lebenden Tieren geschützt aufbewahrt werden, soweit dies technisch und praktisch möglich. Daher immer mit der Behörde Rücksprache halten.
Die Reinigung und Desinfektion nach einem MKS Ausbruch am Betrieb wird unter (veterinär)behördlicher Aufsicht durchgeführt. Den Anweisungen der Behörde ist Folge zu leisten. Auch der Unternehmer ist verpflichtet die Behörde bei den Tätigkeiten (sofern möglich) zu unterstützen.
Da das Virus bis zu 6 Monate in der Gülle nachweisbar ist, wird unter (veterinär)behördlicher Aufsicht diese entsprechend desinfiziert werden.
Impfung / Behandlung
Ja, es gibt Impfungen gegen MKS. Diese werden in Ländern in denen MKS regelmäßig Auftritt zur Kontrolle von Ausbrüchen verwendet. In Ländern, die frei von MKS sind, darf diese Impfung grundsätzlich nicht verwendet werden.
Das MKS Virus hat sieben verschiedene Serotypen und entwickelt sich ständig weiter. Deshalb ist es schwierig universell und langfristig wirksame Impfstoffe zu entwickeln. Meistens wirkt ein Impfstoff nur gegen einen der sieben Serotypen und muss alle 4 bis 6 Monate aufgefrischt werden.
Das MKS Virus hat sieben verschiedene Serotypen und entwickelt sich ständig weiter. Deshalb ist es schwierig universell und langfristig wirksame Impfstoffe zu entwickeln. Meistens wirkt ein Impfstoff nur gegen einen von sieben Serotypen und muss alle 4 bis 6 Monate aufgefrischt werden.
Es gibt trotz aktiven Forschungsprojekten noch keine anti-virale Behandlung für MKS. Das heißt, dass bei infizierten Tiere nur auftretende Symptome (Fieber, Läsionen etc.) behandelt werden, nicht das Virus direkt bekämpft werden kann. Tiere, die eine Infektion mit MKS überleben, können das Virus auch weiterhin ausscheiden und andere Tiere anstecken.
Mit MKS infizierte Tiere werden in Ländern die zuvor frei von MKS waren ausnahmslos gekeult. MKS ist eine hochansteckende Krankheit die direkt und indirekt übertragen werden kann. Bei einer Infektion mit MKS ist innerhalb kürzester Zeit die ganze Herde betroffen.
Während der Behandlung würden weiterhin sehr große Mengen Virus ausgeschieden werden und das Risiko weitere Tiere anzustecken und das Virus weiter zu verbreiten ist immens. Sollten Tiere die Infektion mit MKS überleben, können sie das Virus auch nach Genesung noch ausscheiden und weiterverbreiten. Da die Krankheit in zuvor MKS freien Ländern wieder ausgerottet werden soll ist es nicht möglich dieses Risiko einzugehen.
Blauzunge ist eine vektorübertragene Krankheit, das heißt sie wird nur durch Gnitzen übertragen. Im Gegensatz zur MKS kommt es zu keiner direkten Übertragung zwischen infizierten Tieren und zu keiner indirekten Übertragung über infizierte Lebensmittel, Oberflächen, Mist oder ähnlichem. Die Krankheit breitet sich nicht so schnell aus wie MKS und kann durch Impfungen und Vektorbehandlungen in Schach gehalten werden. Mehr zur Blauzungenkrankheit
Letzte Aktualisierung: 18.02.2026