Tollwut
Aktuelles zur Tollwut
Tollwut ist eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die sowohl Tiere als auch Menschen betrifft. Sie wird meist durch Bissverletzungen oder Speichelkontakt übertragen. Sobald Symptome auftreten, ist die Krankheit fast immer tödlich. Eine Heilung gibt es nicht, nur eine rechtzeitige Schutzimpfung kann Leben retten.
In Deutschland (Rheinland-Pfalz Kreis) wurde im Februar 2026 bei einem Hund Tollwut festgestellt. Das betroffene Tier stammte ursprünglich aus Russland. Nachdem der Hund deutliche Verhaltensauffälligkeiten zeigte, wurde er behördlich in Quarantäne genommen.
In diesem Zusammenhang ermittelt die Kriminalpolizei in Deutschland wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz. Es wird davon ausgegangen, dass bei der Einfuhr des Tieres unzutreffende Angaben gemacht wurden. Der Welpe, der über eine Internetplattform von einer russischen Tierschutzorganisation erworben worden war, soll jünger als angegeben gewesen sein und über keinen wirksamen Tollwutschutz verfügt haben.
Dieser Vorfall verdeutlicht, dass äußerste Vorsicht geboten ist bei der "Rettung" von Streunern oder Hunden aus angeblichen Tötungsstation aus dem Ausland, unabhängig ob dies durch Privatpersonen oder Tierschutzorganisationen erfolgt. Solche Importe bergen ein erhebliches Risiko der Einschleppung von Krankheiten und Tierseuchen. Zudem sind derartige Aktionen aus tierschutzfachlicher Sicht kritisch zu bewerten, da viele der eingeführten Tiere mit den massiven Veränderungen ihrer Lebensumstände nicht zurechtkommen und in der Folge Verhaltensauffälligkeiten entwickeln.
Zum Schutz vor bestimmten Tierkrankheiten unterliegt die Einfuhr (wie zb. aus einem Drittstaat wie Russland) besonderen Bestimmungen. Informationen dazu finden Sie beim BAVG.
Weiterführende Infos finden sie außerdem auch auf der Seite der Österreichischen Tierärztekammer unter Illegaler Welpenhandel | Gemeinsam gegen illegale Welpenhändler.
Auf dieser Seite finden sie eine Auflistung zu folgenden Themen:
- Unseriöse Welpenhändler erkennen
- Einfuhrbestimmungen aus dem Ausland
- Verdächtige Verkaufsanzeigen im Internet
- seriöse Züchter vs. Betrüger
Was ist Tollwut?
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die durch das Tollwutvirus verursacht wird. Der Erreger wird über den Speichel eines infizierten Tieres meist über eine Bisswunde übertragen. Betroffen ist das zentrale Nervensystem, die Ausscheidung des Virus erfolgt über den Speichel infizierter Tiere. Es kommt zu schweren neurologischen Symptomen, einschließlich Lähmungen und Aggression. Sobald Symptome auftreten, ist Tollwut fast ausnahmslos tödlich. Allerdings kann eine rechtzeitige Tollwutimpfung die Krankheit verhindern, wenn sie unmittelbar nach beispielsweise einem Biss eines verdächtigen Tieres verabreicht wird.
Weitere Informationen über Tollwut finden Sie auf der Seite der AGES.
Erreger
Der Erreger gehört zur Familie der Rhabdoviren und zur Art der Lyssaviren. Das Wirtsspektrum umfasst Säugetiere und den Menschen. Das Tollwut-Virus hat hohe Affinität zu den Nervenzellen und verursacht eine Encephalitis bzw. Encephalomyelitis.
Symptome
- Prodromalstadium: kann leicht übersehen werden, verändertes Verhalten, Scheu, Nervosität, Gereiztheit, Schluckbeschwerden, Speichelfluss, Hydrophobie (Abscheu vor Wasser); Dauer etwa drei Tage.
- Excitationsstadium: die Unruhe steigert sich und die Tiere zeigen zunehmende Aggressivität und beißen zu, wodurch die Infektionsgefahr steigt. Man spricht von „rasender Wut", wenn dieses starke Erregungsstadium im Vordergrund steht.
- Paralysestadium: kurz vor dem Tod kommt es zu Lähmungen der Gesichtsmuskulatur und der Rumpf- und Gliedmaßen-Muskulatur. Herrschen die Lähmungserscheinungen vor, spricht man von „stiller Wut".
- Die Krankheitsdauer beträgt ein bis sieben Tage; die Infektion endet in der Regel tödlich.
Verbreitung/Lage in Österreich
Seit September 2008 wird Österreich als frei von Tollwut anerkannt: Österreich erklärt sich frei von Tollwut (PDF, 182 KB) (PDF, 182 KB). Dieser Erfolg ist das Ergebnis strenger Impf- und Kontrollmaßnahmen.
Im September 2023 wurde erstmals Fledermaus-Tollwutvirus bei einer Breitflügelfledermaus in Österreich bestätigt. Die durch Fledermäuse verursachte Tollwut wird nicht durch das klassische Rabiesvirus verursacht, sondern durch verschiedene andere verwandte Lyssaviren. Da die Fledermaustollwut ein eigenständiges Infektionsgeschehen darstellt und nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang steht, bleibt Österreich weiterhin frei von Tollwut.
Das betroffene Tier war bereits im Juni in der Auffangstation der Fledermausrettung Österreich verendet. Bei weiteren 55 aktuell untersuchten Fledermäusen wurde kein Fledermaus-Tollwut-Virus festgestellt.
Fledermäuse attackieren weder Menschen noch Haustiere, selbst wenn sie Tollwut haben. Allerdings können sie zubeißen, wenn sie berührt werden. Die sicherste Vorbeugung gegen Fledermaus-Tollwut ist: Nicht ohne entsprechende Fachkenntnis und Schutz berühren! Das gilt besonders bei Tieren, die tagsüber im Freien gefunden werden, die flugunfähig sind, oder auffälliges Verhalten zeigen.
Verbreitung/Lage in anderen Staaten
Das Tollwut-Virus ist weltweit verbreitet. In vielen Ländern mit begrenzten veterinärmedizinischen Präventions- und Kontrollmaßnahmen tritt die Krankheit weiterhin häufig auf. In Teilen Europas kommt es vereinzelt zu Tollwutfällen, während in einigen Regionen zuletzt ein größerer Anstieg der Fallzahlen beobachtet wurde.
Bekämpfung und Maßnahmen in Österreich
Tollwut (Rabies) gilt in Österreich als meldepflichtige Tierseuche. Sowohl der Verdacht als auch bestätigte Krankheitsfälle bei Tieren müssen unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Impfungen und Vorsorge
- Für Haustiere (insbesondere Hunde, Katzen und Frettchen) ist eine gültige Tollwutimpfung eine der Voraussetzungen für das Verbringen nach Österreich.
- Tiere dürfen frühestens mit 12 Wochen geimpft werden; der Impfschutz gilt erst 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung. Deshalb ist die frühestmögliche Einreise im innergemeinschaftlichen Handel häufig erst mit etwa 15-16 Wochen möglich.
- Der Impfschutz muss im Heimtierausweis oder Tiergesundheitszeugnis korrekt dokumentiert sein.
- In bestimmten Fällen – besonders bei Einfuhr aus Drittländern – ist eine Tollwut-Antikörperbestimmung (Titer ≥ 0,5 IU/ml) erforderlich, um die Wirksamkeit der Impfung nachzuweisen. Die Blutentnahme hierfür darf frühestens 30 Tage nach der Impfung erfolgen; nach der Titerbestimmung muß eine Wartezeit von 3 Monaten bis zur Verbringung eingehalten werden.
Für Menschen wird eine prophylaktische (präexpositionelle) Tollwutimpfung insbesondere empfohlen, wenn ein beruflicher oder sonstiger erhöhter Kontakt zu potenziell infizierten Tieren besteht (z. B. Tierärzt:innen, Tierheimmitarbeiter:innen, Personen die Pflegestellen betreiben, Jäger:innen, Forstpersonal) oder bei Reisen in Regionen mit hoher Tollwutgefahr.
Melde- und Untersuchungsmaßnahmen bei Verdacht
- Jeder Verdacht auf Tollwut bei Tieren muss umgehend den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten gemeldet werden; erst dann kann eine weitergehende Diagnostik angestoßen werden.
- Eine sichere Diagnose ist am lebenden Tier nicht möglich. Die Probenahme und der Virusnachweis erfolgen in der Regel nach dem Tod des Tieres mittels virologischer Tests wie PCR oder Virusisolation.
- Im Verdachtsfall kann eine diagnostische Tötung des betroffenen Tieres angeordnet werden, um Gefahren für andere Tiere oder Menschen zu minimieren.
Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle sowie Bissverletzungen durch wutkranke oder -verdächtige Tiere unterliegen der Anzeigepflicht und sind der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde binnen 24 Stunden zu melden. Zu den zur Meldung Verpflichteten zählen unter anderem der:die zugezogene Ärzt:in und auch Tierärzte, wenn sie in Ausübung ihres Berufes von der erfolgten Infektion eines Menschen oder dem Verdacht einer solchen Kenntnis erlangen.
Schreiben an alle Landesregierungen (PDF, 126 KB) (PDF, 126 KB)
Tollwut Überwachung 2013 - Information an die Jägerschaft (PDF, 107 KB) (PDF, 107 KB)
Weitere Informationen
AGES
WHO-Factsheet
WHO-Bulletin zu Tollwut
BMASGPK-Reiseinformationen: Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen (Heimtierausweis)
BAVG – Einreise von Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich
Letzte Aktualisierung: 20.02.2026