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Rechtsmittel gegen Tierschutzbescheide und -erkenntnisse
In Tierschutzangelegenheiten hat der:die Bundesminister:in für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das Recht, gegen Bescheide der Behörde Beschwerde und gegen Erkenntnisse der Landesverwaltungsgerichte Revision zu erheben (Parteistellung). Damit dieses Recht entsprechend gewahrt werden kann, sind Bescheide und Erkenntnisse in Tierschutzangelegenheiten dem Ressort zu übermitteln. Hierfür steht das Postfach veterinaerrecht@gesundheitsministerium.gv.at zur Verfügung.