Sachkunde

Eine zentrale Neuerung, die im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes 2024 umgesetzt wurde, ist die Einführung eines bundesweiten Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln, mit Ausnahme von Unzertrennlichen, Plattschweifsittichen, Wellensittichen und Nymphensittichen.

Dies soll Spontankäufe verhindern und deutlich machen, wieviel Verantwortung die Haltung eines Tieres bedeutet. Ab 1. Juli 2026 muss daher gemäß § 13 Abs. 4 TSchG vor Beginn der Haltung eines solchen Tieres eine mindestens vierstündige theoretische Ausbildung absolviert werden. Für die Haltung von Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit gemeinsam mit dem Hund erforderlich.

Nähere Vorgaben hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, die Qualifikation der Vortragenden und die Ausnahmen von der verpflichtenden Sachkunde wurden im Rahmen einer Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung festgelegt.

Weiterführende Informationen finden sich in den Erläuterungen (PDF, 161 KB)zu der Novelle. Weiters wurden zum besseren Verständnis der Bestimmungen FAQs erstellt, die je nach Bedarf laufend erweitert werden.  

Alle Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie außerdem unter https://tierwissen.at.