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Beurteilungskriterien

Die Arbeitsgruppe „Nicht Sicher“ wurde 2005 vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gegründet. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist eine einheitliche Auslegung des Begriffes „nicht sicher“ der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und die Harmonisierung der Beurteilungspraxis im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle in Österreich. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus amtlichen Lebensmittelgutachterinnen und -gutachtern, Risikobewerterinnen und –bewertern und Risikomanagerinnen und -managern zusammen und wird von DI Dr. Johannes Lückl von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) geleitet.

Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der Beurteilung von Erzeugnissen, die dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), BGBl. I, Nr. 13/2006 unterliegen. Als Ergebnis der Beratungen liegen im Wesentlichen folgende Dokumente vor:

  • Eine Leitlinie mit grundsätzlichen Überlegungen zu den Begriffen „nicht sicher – gesundheitsschädlich“ und „nicht sicher – für den menschlichen Verzehr ungeeignet“
  • Eine Leitlinie zur Vorgangsweise bei der Risikobewertung von Einzelproben
  • Beiblätter mit Grundsatzbeurteilungen zu spezifischen Themen aus der täglichen Praxis
  • Rechenblätter zur Unterstützung bei der Berechnung von Exposition und Risikocharakterisierung im Zuge der Risikobewertung von Einzelproben

Die Dokumente der Arbeitsgruppe „Nicht Sicher“ stellen keine Rechtsvorschriften in engerem Sinn dar, dienen jedoch als Grundlage für die amtliche Beurteilung von Erzeugnissen, die dem LMSVG unterliegen. Diese Dokumente werden in regelmäßigen Abständen oder im Anlassfall überprüft und allenfalls aktualisiert. Hier werden nur die aktuellen Versionen veröffentlicht.

Leitlinien

Rechenblätter