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Aujeszky’sche Krankheit
Morbus Aujeszky, Pseudowut, betrifft Schweine.
Inhaltsverzeichnis
Überwachungsprogramm
Im Jahr 1997 erhielt Österreich aufgrund der Freiheit von Aujeszky'scher Krankheit bei Hausschweinen Zusatzgarantien für den Handel. Die Impfung ist verboten.
Um den guten Seuchenzustand, mit welchem auch wirtschaftliche Vorteile verbunden sind, aufrecht erhalten zu können, wird jährlich ein Überwachungsprogramm durchgeführt.
Im Jahr 2018 wurden 13.404 Schweine aus 3.838 Betrieben untersucht. Zusätzlich wurden 3.598 Blutproben aufgrund von Abortusfällen und 95 Fetus-Proben untersucht, alle Proben waren negativ.
Information für Hausschweinehaltung
Aufgrund des Auftretens der Aujeszky’schen Krankheit bei Wildschweinen wird ersucht, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb zu überprüfen, wie z.B.:
- Wechsel der Schuhe/der Überbekleidung vor dem Betreten des Stallgebäudes
- Vermeidung des Kontakts zwischen Haus- und Wildschweinen
Hände waschen auch vor dem Betreten des Stallgebäudes - Kein Wildschwein im eigenen Bestand aufbrechen
Die Einhaltung des Trankfütterungsverbotes wird vorausgesetzt - Keine Verfütterung von rohem Fleisch und rohen Innereien an Hunde und Katzen
Weitere Informationen
Im Zusammenhang mit dem Auftreten der Aujeszky’schen Krankheit bei Wildtieren und der Erkrankung von (Jagd)Hunden wurde eine detaillierte Information durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erstellt:
Informationen zu Aujeszky der AGES
Aujeszky: Probeneinsender und Jäger