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Blauzungenkrankheit

Bluetongue Disease (BT). betrifft vor allem Schafe, Ziegen, Kühe und Wildwiederkäuer.

Bluetongue in Österreich

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartiger und wildlebender Wiederkäuer und kommt beinahe weltweit vor. Sie zählt laut Tiergesundheitsgesetz 2024 zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie C, D und E. Als empfänglichste Tierart gilt das Schaf, wobei zwischen den einzelnen Rassen Unterschiede in der Empfänglichkeit bestehen. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Allgemeine Informationen zur Krankheit

AGES

Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Mücken (Gnitzen). Es besteht kein Risiko, dass sich die Blauzungenkrankheit durch Fleisch oder Milch verbreitet oder überträgt. Das klinische Krankheitsbild kann an die Maul- und Klauenseuche erinnern (z. B. Fieber, Schleimhautrötungen/entzündungen, Lahmheit). Die Sterblichkeit ist mit Ausnahme von Schafen gering und auch vom Virusstamm abhängig.

Lage in Österreich und der EU

Österreich hat den Status "seuchenfrei" gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 seit dem 15.04.2021. Die ersten BT-Infektionen in Österreich wurden 2008 mit dem Serotyp 8 nachgewiesen. Im 2. Halbjahr 2014 begann ein BTV-4-Seuchenzug in Südosteuropa und breitete sich rasch von der Türkei über Griechenland, Rumänien, Bulgarien und die Balkanstaaten bis Ungarn und Kroatien aus. Im Zuge dieser Ausbreitung wurde 2015 erstmalig der Serotyp 4 auch in Österreich festgestellt. Die letzten Ausbrüche mit Serotyp 4 wurden 2016 festgestellt. Die Freiheit bei der WOAH wurde im Februar 2019 wiedererlangt.

Aktuelle Tiergesundheitsberichte (Statistiken über Ausbrüche) auf Basis der internationalen Tierseuchenmeldungen ADNS (Animal Disease Notification System der EU) finden Sie seit 1.7.2017 wöchentlich aktualisiert hier.

Impfung

Gegen die Blauzungenkrankheit gibt es serotypenspezifische Impfstoffe. Derzeit gibt es einen inaktivierten Impfstoff gegen die Serotypen 1, 2, 4 oder 8 bei Schafen und Rindern, der in der EU (EMA) zugelassen ist (BTVPUR). Das bedeutet, dass dieser Impfstoff in Österreich gemäß § 29 Tiergesundheitsgesetz 2024 angewendet werden dürfen (der behandelnde Tierarzt hat die beabsichtigte Impfung zeitgerecht der zuständigen Behörde zur Kenntnis zu bringen; über die durchgeführten Impfungen haben Tierärzte jährlich Berichte an die zuständige Behörde zu schicken). Außerdem muss die Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung § 10 beachtet werden (geimpfte Tiere müssen über eine Einzeltierkennzeichnung verfügen). Derzeit wird in Österreich kein amtliches Impfprogramm gegen BT durchgeführt. Eine Impfung gegen die Serotypen 1, 2, 4 oder 8 der Blauzungenkrankheit ist amtlich gestattet, wobei diese auf freiwilliger Basis auf Wunsch (und Kosten) der Tierhalter erfolgen kann, solange die Rahmenbedingungen des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung eingehalten werden. Dabei ist nach den Vorgaben des § 58 TAMG („Kaskade“) und des § 8 AWEG vorzugehen. Gegen den aktuell in Deutschland und in den Niederlanden vorkommenden Serotypen 3 gibt es aktuell keinen bei der EMA zugelassenen inaktivierten Impfstoff. Es gibt 3 inaktivierte Impfstoffe, die über eine Notfallzulassung in einem Land der EU bei Schafen und Rindern verfügen. Diese Impfstoffe wurden in die Tierimpfstoffanwendungsverordnung (Novelle 2024) aufgenommen und können in Österreich bei Schafen und Rindern unter den Bedingungen des § 29 Tiergesundheitsgesetz 2024 und § 10 Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung angewendet werden.

In den Niederlanden und Deutschland wurden die BTV-3 Impfstoffe bei Rindern und Schafen bereits angewendet. Die ersten Erfahrungsberichte zeigen, dass die Datenlage über die Wirksamkeit noch weitere Abklärung benötigt. Aus den Niederlanden wird berichtet, dass eine Impfung nicht zwingend vor einer Infektion und/oder Erkrankung schützt. Unter diesen Bedingungen können geimpfte Tiere nicht in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.

Überwachung in Österreich

Bei Rindern wird jährlich ein amtliches Monitoring zum Nachweis des Nicht-Vorhandenseins des Erregers durchgeführt, das vor allem auf dem Nachweis von Antikörpern gegen das Virus der Blauzungenkrankheit beruht. 

Behördliche Maßnahmen

In Österreich wurde seit 2016 kein BT-Fall mehr verzeichnet. Da die Blauzungenkrankheit eine meldepflichtige Tierseuche ist, wird sie prophylaktisch durch ein amtliches Monitoring überwacht. Für meldepflichtige Krankheiten gilt unter anderem: 

• Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
• Kein Inverkehrbringen des Tieres
• Sperre des Betriebs

Verbringungen in der EU

Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission regelt die Tiergesundheitsanforderungen, die bei der Verbringung von lebenden Tieren innerhalb der EU einzuhalten sind. Betreffend Blauzungenvirus (BTV) sind ergänzend die Anforderungen gemäß Anhang V Teil II Kapitel 2 der Verordnung (EIU) 20202/689 einzuhalten. Weitere Informationen

Rechtsvorschriften

Die Sperrzonen in den Mitgliedstaaten werden ständig von der EU-Kommission aktualisiert und finden sich deren Webseite: EU: Bluetongue situation in the EU Member States

Rechtstexte zur Überwachung und Bekämpfung der BT

AGES
Europäische Kommission
WOAH
Info zu den Rechtstexten Blauzungenkrankheit auf KVG

Letzte Aktualisierung: 23.07.2024