Inhalt
Blauzungenkrankheit
Bluetongue Disease (BT). betrifft vor allem Schafe, Ziegen, Kühe und Wildwiederkäuer.
Inhaltsverzeichnis
- Aktuelles
- Allgemeine Informationen zur Krankheit
- Lage in Österreich
- Impfung
- Vorbeugung
- Behördliche Maßnahmen bei Verdacht in einem Betrieb
- Behördliche Maßnahmen bei Auftreten in einem Betrieb
- Verbringungen in Österreich
- Verbringungen in der EU
- Überwachung in Österreich
- Rechtsvorschriften
- Weitere Informationen
Aktuelles
Derzeit gibt es in Österreich Ausbrüche von BTV Serotyp 3 (BTV-3) im Westen des Landes (Vorarlberg) sowie Ausbrüche von BTV Serotyp 4 (BTV-4) im Südosten des Landes (Kärnten, Steiermark). Aufgrund der sehr dynamischen Seuchensituation muss in den nächsten Tagen mit weiteren Fällen gerechnet werden.
Eine Österreichkarte und Tabellen mit Daten zu den untersuchten Betrieben und bestätigten Ausbrüchen nach Bundesland und Bezirk finden Sie auf der Homepage der AGES
Nach den letzten Ausbrüchen von BTV im Jahr 2016 (BTV-4) wurde die Krankheit in Österreich erfolgreich getilgt und bei der WOAH wurde der Freiheitsstatus für Österreichs erklärt. Aufgrund der Ausbrüche im September 2024 wurde nun dieser Freiheitsstatus sowohl bei der EU als auch der WOAH ausgesetzt. Das Vektormonitoring wurde wiederaufgenommen und das nationale BTV – Überwachungsprogramm verstärkt. Mit Impfungen gegen BTV-3 wurden begonnen, auch die Immunisierung gegen andere Serotypen ist möglich. Amtliche Untersuchungen für Verbringungen lebender empfänglicher Tiere werden von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (NRL) durchgeführt. Das Verbringen von klinisch gesunden Tieren ist innerhalb Österreichs ohne weitere Auflagen möglich; für Verbringungen in Mitgliedstaaten der EU sowie Drittländer stehen ausreichend Kapazitäten für PCR –Tests zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zur Krankheit
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartiger und wildlebender Wiederkäuer und kommt beinahe weltweit vor. Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.
Sie zählt laut AHL zu den meldepflichtigen Tierseuchen der Kategorie C, D und E, es sind zahlreiche verschieden Serotypen bekannt. Als empfänglichste Tierart gilt das Schaf, wobei zwischen den einzelnen Rassen Unterschiede in der Empfänglichkeit bestehen.
Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Stechmücken (Gnitzen). Es besteht kein Risiko, dass sich die Blauzungenkrankheit durch Fleisch oder Milch verbreitet oder überträgt. Das klinische Krankheitsbild kann an die Maul- und Klauenseuche erinnern (z. B. Fieber, Schleimhautrötungen/entzündungen, Lahmheit).
Der derzeit in Mitteleuropa kursierende Serotyp 3 führt vor allem bei Schafen zu schweren Krankheitserscheinungen und einer hohen Mortalität (Todesfälle). Auch Rinder zeigen bei dieser Virusvariante häufig deutliche Symptome und starken Leistungsrückgang.
Für diverse Fragen und Antworten steht folgendes Dokument zur Verfügung: FAQs zur Blauzungenkrankheit
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der AGES.
Lage in Österreich
Aktuell sind Ausbrüche in Vorarlberg, der Steiermark und Kärnten bestätigt. Daher setzt ganz Österreich den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ aus, und das gesamte Bundesgebiet wird als „Blauzungenzone“ ausgewiesen. Dadurch sind für den innergemeinschaftliche Handel (Handel zwischen EU Mitgliedsstaaten) zusätzliche Bestimmungen einzuhalten.
Eine Österreichkarte und Tabellen mit Daten zu den untersuchten Betrieben und bestätigten Ausbrüchen nach Bundesland und Bezirk finden Sie auf der Homepage der AGES
Impfung
Es gibt von mehreren Herstellern Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit, die – unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – verwendet werden können.
Eine Impfung mit inaktivierten BTV-3-Impfstoffen stellt in der gegenwärtigen Situation die wirksamste Maßnahme dar, um Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen!
Auch die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt mit großer Dringlichkeit, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen: Nähere Informationen.
Um Tierleid zu verhindern und Kosten zur Behandlung von erkrankten Tieren möglichst gering zu halten, wird Haltern von empfänglichen Tieren daher dringend empfohlen, in Rücksprache mit ihren Betreuungstierärzten, ihren Tierbestand mit einer Impfung zu schützen.
Vorbeugung
Die Übertragung des Erregers erfolgt ausschließlich durch Gnitzen (Fluginsekten). Diese sind vor allem in der Abend- und Morgendämmerung aktiv. Daher wird empfohlen, die Tiere in diesen Zeiträumen so unterzubringen, dass sie bestmöglich vor Gnitzen geschützt sind.
Um einer Übertragung der Krankheit vorzubeugen, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden. Die Behandlung mit Repellentien ist auch eine der Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel (IGH) mit einigen Europäischen Mitgliedstaaten.
Die hierfür infrage kommenden Mittel und die Dokumentation deren Anwendung sind in folgendem Dokument zusammengefasst: Anwendung von Repellentien
Behördliche Maßnahmen bei Verdacht in einem Betrieb
- Jeder Verdacht ist von Tierhaltern bei der zuständigen Behörde (ATA) zu melden
- Betriebe, in denen der Verdacht auf Blauzungenkrankheit vorliegt, werden amtlich gesperrt.
- Alle empfänglichen Tiere des Bestandes sind zu erfassen
- Blutproben werden vom Amtstierarzt (ATA) gezogen
- Untersuchung durch nationales Referenzlabor (AGES)
- Tiere mit Krankheitssymptomen sind durch Tierärzte zu behandeln
- Empfängliche Tiere dürfen nicht vom Betrieb verbracht, oder neu eingestallt werden.
- Das Verenden von Tieren empfänglicher Arten ist dem Amtstierarzt unverzüglich zur Kenntnis zu bringen
- Nach Vorliegen der Laborergebnisse erfolgt die Bestätigung des Ausbruches ODER Aufhebung der Betriebssperre
Behördliche Maßnahmen bei Auftreten in einem Betrieb
- Betriebe, in denen das Auftreten der Blauzungenkrankheit bestätigt wurde, werden amtlich gesperrt.
- Es erfolgt keine Tötungsanordnung erkrankter Tiere durch die Behörde!
- Empfängliche Tiere dürfen nicht vom Betrieb verbracht, oder neu eingestallt werden
- In Rücksprache mit dem ATA können klinisch gesunde Tiere zur direkten Schlachtung verbracht werden
- Tiere mit Krankheitssymptomen sind durch Tierärzte zu behandeln
- Das Verenden von Tieren empfänglicher Arten ist dem Amtstierarzt unverzüglich zur Kenntnis zu bringen
- 14 Tage nach Seuchenbestätigung erfolgt eine erneute Untersuchung durch den ATA
- Wenn keine Ausbreitung von BTV am Betrieb stattgefunden hat, kann die Betriebssperre aufgehoben werden und klinisch gesunde Tiere können innerhalb Österreichs verbracht werden
- Wenn eine Ausbreitung von BTV am Betrieb stattgefunden hat, erfolgt die weitere Vorgehensweise in Abstimmung mit dem ATA
Verbringungen in Österreich
Empfängliche Tiere aus nicht gesperrten Betrieben können innerhalb Österreichs ohne weitere Einschränkungen verbracht werden, wenn sie am Tag der Verbringung keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen.
Um Wiederkäuer innerhalb Österreichs verbringen zu können, muss von Seiten der Tierhalter:innen bestätigt werden, dass die betreffenden Tiere augenscheinlich gesund (das heißt, sie zeigen keine Krankheitssymptome) bzw. gegebenenfalls mit Repellentien behandelt sind. Für eine einfache Dokumentation und Bestätigung, können dazu ergänzende Angaben auf den Viehverkehrsscheinen gemacht werden. Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument: Dokumentation Viehverkehrsschein
Verbringungen in der EU
Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission regelt die Tiergesundheitsanforderungen, die bei der Verbringung von lebenden Tieren innerhalb der EU einzuhalten sind.
Verbringungen empfänglicher Tiere aus Österreich in andere Mitgliedstaaten:
Die Bedingungen werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite Blauzungenkrankheit - Europäische Kommission (europa.eu) veröffentlicht. Eine - nicht rechtlich bindende - Zusammenfassung der Bedingungen finden Sie hier: Österreichische Handelsbedingungen für Blauzungenkrankheit (Stand: 03.10.2024).
Verbringungen empfänglicher Tiere aus nicht freien Mitgliedsstaaten nach Österreich:
Auch Österreich hat auf Basis der delegierten Verordnung (EU) 2020/688 Voraussetzungen zum Einbringen empfänglicher Tiere aus nicht freien Mitgliedsstaaten festgelegt. Diese sehen eine mindestens 14-tägige Behandlung der Tiere mit Repellentien und eine Untersuchung mittels PCR vor. Der genaue Wortlaut ist folgendem Dokument zu entnehmen: Austrian Trade conditions
Überwachung in Österreich
Bei Rindern wird seit 2008 ein aktives Monitoring zum allfälligen Nachweis der Blauzungenkrankheit durchgeführt. Ergebnisse des Programmes sind auf der Homepage der AGES zu finden.
Zusätzlich werden alle der Behörde gemeldeten Verdachtsfälle epidemiologisch abgeklärt (passives Monitoring).
Rechtsvorschriften
Die Sperrzonen in den Mitgliedstaaten werden ständig von der EU-Kommission aktualisiert und finden sich auf deren Webseite: EU: Bluetongue situation in the EU Member States
- Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung, BGBl II Nr. 248/2024
- Bluetongue-Überwachungsverordnung BGBl. II Nr. 158/2007
Weitere Informationen
TGÖ Erfahrungsberichte aus der Rinder- und Schafpraxis vom 19.09.2024
Präsentation zur Blauzungenkrankheit (Medieninformation BMSGPK vom 13.09.2024)
Präsentation zur Blauzungenkrankheit (für Medieninformation AGES vom 13.09.2024)
27.09.2024