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BSE: Vorkommen, Bekämpfung und Überwachung, Tests, Merkblatt über BSE und BSE-Krisenplan

Allgemeine Informationen

Vom 1. Jänner 2001 bis zum 31. Dezember 2008 wurden u.a. alle zur Lebensmittelgewinnung geschlachteten Rinder, die älter als 30 Monate sind, einem Schnelltest auf Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) unterzogen. Auf Grund der guten Entwicklung der Seuchensituation wurde einigen Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, der Wechsel in ein neues, ebenfalls EU-konformes Untersuchungsschema möglich. Daher wurden vom 1. Jänner 2009 bis 30. Juni 2011 alle in Österreich geborenen und für die Lebensmittelgewinnung geschlachteten Rinder untersucht, die älter als 48 Monate sind.

Mit 1. Juli 2011 gab es eine weitere Anhebung des verpflichtenden Untersuchungsalters: Es waren alle in Österreich geborenen gesund geschlachteten Rinder, die älter als 72 Monate sind, einem verpflichtenden BSE-Test zu unterziehen. Gesund geschlachtete Rinder, geboren in anderen Ländern, werden gemäß den einschlägigen Bestimmungen ab einem Alter von 72 bzw. 30 Monaten getestet.

Seit 1. April 2013 gilt ein neues - EU- und OIE-konformes (Office International Epizootie; Internationales Tierseuchenamt) - risikobasiertes Testregime, Schwerpunkt Risikotiere. Risikotiere sind zum Beispiel: verendete und getötete Rinder, Schlachtungen in besonderen Fällen. Das Testalter ist davon abhängig, in welchem Land das Rind geboren ist.

Mit 1. Jänner 2014 trat die neue Rindergesundheits-Überwachungsverordnung (BGBl. II Nr. 336/2013) in Kraft. 

Durchführungsdetails für die BSE-Überwachung entnehmen Sie auch der Kundmachung GZ 2020-0.853.815, veröffentlicht in der AVN 2021/2, zuletzt geändert durch GZ 2021-0.665.826, veröffentlicht in den AVN 2021/10.

Die TSE-Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen werden seit In-Kraft-Treten der VO (EU) 999/2001/EG von der Europäischen Union kofinanziert. 

Krankheitsbild und weitere Informationen

Informationen zur Krankheit BSE:

BSE - KVG
TSE - AGES

Vorkommen

Informationen über das Vorkommen von BSE:

Liste der weltweiten BSE-Fälle seit 1989 des Internationalen Tierseuchenamtes OIE

TSE-Jahresberichte der EU-Kommission

Tests

Seit dem 1. BSE-Fall in Österreich im Dezember 2001 wurden mehr als 2,5 Millionen Rinder auf BSE untersucht. Es gab insgesamt acht BSE-Fälle. Das letzte positive Rind (September 2010) war ein 15 Jahre altes Tier. 

Jährliche Zusammenstellungen der in Österreich durchgeführten Tests:

BSE-Untersuchungen 2022

BSE-Untersuchungen 2021

BSE-Untersuchungen 2020

BSE-Untersuchungen 2019

BSE-Untersuchungen 2018

BSE-Untersuchungen 2017

BSE-Untersuchungen 2016

BSE-Untersuchungen 2015

BSE-Untersuchungen 2014 (korrigierte Version)

BSE-Untersuchungen 2013

BSE-Untersuchungen 2012

BSE-Untersuchungen 2011

BSE-Untersuchungen 2010

BSE-Untersuchungen 2009

BSE-Untersuchungen 2008 

BSE-Untersuchungen 2007

BSE-Untersuchungen 2006 

BSE-Untersuchungen 2005

BSE-Untersuchungen 2004

Bekämpfung und Überwachung

Links zum Krisenplan zur Bekämpfung der BSE und zur TSE-Überwachungskundmachung:

BSE-Krisenplan (Login erforderlich)

Kundmachung zur Überwachung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien GZ 2020-0.853.815, veröffentlicht in der AVN 2021/2, zuletzt geändert durch GZ 2021-0.665.826, veröffentlicht in den AVN 2021/10.

Feststellung des BSE-Status

Der BSE-Status von Österreich wurde neu beurteilt. Im Rahmen der 80. Generalversammlung der OIE wurde Österreich mit 24. Mai 2012 offiziell als Land mit "vernachlässigbarem BSE Risiko" anerkannt. Das Zertifikat ist ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.

Das bedeutet, dass der gute Gesundheitszustand der österreichischen Rinderpopulation wieder bestätigt wurde.

Rückblick: Mit der Entscheidung 2007/453/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 wurde gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates Österreich in die Kategorie "kontrolliertes BSE-Risiko" eingestuft. Die zusätzliche offizielle Klassifizierung durch die OIE erfolgte mit 30. Mai 2008: Kategorie "kontrolliertes BSE-Risiko".

OIE-Zertifikat
Kopie des OIE-Zertifikats

EdK 2007/453/EG
Entscheidung der Kommission 2007/453/EG im Amtsblatt der Europäischen Union

BdK 2020/2212/EU
Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2212 der Kommission, letzte Änderung des Anhangs der EdK 2007/453

(05.02.2021)