Newcastle Disease Aviäres Paramyxovirus 1
Aktuelles
Seit dem 19.02.2026 werden in Deutschland erstmals seit über 20 Jahren wieder Ausbrüche der Newcastle Disease (NCD) in großen Geflügelbeständen registriert. Aktuell treten Fälle in Bayern sowie in Brandenburg auf, wo fortlaufend weitere Ausbrüche gemeldet werden. Betroffen sind vor allem Legehennenherden und Putenbetriebe.
Auch aus anderen Mitgliedstaaten wie Polen und Tschechien werden derzeit NCD-Ausbrüche sowohl in großen Geflügelbetrieben als auch in Kleinhaltungen gemeldet. In Polen wurde 2023 erstmalig ein neuer, aus dem Nordosten eingeschleppter APMV-1-Stamm (Genotyp VII.1.1) detektiert, der hoch virulent ist. Dieser neue Genotyp wurde auch in der Tschechischen Republik, in Slowenien und nun auch in Deutschland detektiert.
In Österreich ist die NCD im Hausgeflügel zuletzt 1997 aufgetreten. In Wildtauben sowie bei Haus- und Hobbytauben wurde die NCD jedoch immer wieder nachgewiesen. Im Jahr 2025 kam es bei Wildvögeln in der Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich und in Wien zu vermehrten Ausbrüchen. Auch 2026 wurde eine positive Taube in Graz-Umgebung aufgefunden. Es handelt sich hierbei allerdings um einen an Tauben angepassten Virusstamm, der in Österreich bisher nicht im Hausgeflügel nachgewiesen wurde.
Aufgrund der aktuellen Lage in den Nachbarstaaten Polen, der Tschechischen Republik, Slowenien und Deutschland, wo das derzeit zirkulierende Virus eine sehr schnelle und hohe Ausbreitungstendenz zeigt, wird die Impfung empfänglicher Tiere dringend empfohlen. In Österreich stehen diverse Impfstoffe gegen die NCD zur Verfügung, deren Anwendung auf freiwilliger Basis möglich ist.
Zur Minimierung des Risikos eines Eintrags in Geflügelbestände durch Handel und Verbringungen nach Österreich wird zudem auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (PDF, 2 MB) hingewiesen sowie dazu appelliert, die passive Überwachung durch Ausschlussuntersuchungen zu verstärken.
Auch hinsichtlich des Risikos eines Eintrags in Geflügelbestände durch Wildvögel wird auf entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen.
Weitere Fachinformationen finden Sie hier: AGES
Weitere Informationen unter: QGV
Was ist New Castle Disease?
Die NCD ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, die mit einer hohen Morbidität und Mortalität einhergehen kann. Empfänglich sind viele Vogelarten, allen voran Tauben. Das Virus kann durch den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Tierbestände eingetragen werden. Vor allem der Freiflug von gehaltenen Tauben kann hier ein Risiko darstellen.
Die NCD bei Tauben und Geflügel ist meldepflichtig. Beim Auftreten verdächtiger, klinischer Symptome ist der Amtstierarzt oder die Amtstierärztin zu kontaktieren.
Erreger
Erreger der NCD ist das Newcastle-Disease-Virus (Avian Avulavirus 1, APMV-1). Es handelt sich um ein Einzelstrang-RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviridae und wird der Gattung Avulavirus zugeordnet.
Es werden verschiedene Virustypen unterschieden: apathogene, lentogene (niedrig virulente), mesogene (mäßig virulente) und velogene (hoch virulente) Varianten. Die Ausprägung der Krankheitssymptome hängt von der Virulenz des jeweiligen Virus ab.
Symptome
Das klinische Bild der NCD ähnelt jenem der Aviären Influenza (Geflügelpest), weshalb die Erkrankung auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet wird. Typische Symptome sind hohes Fieber, wässrige Durchfälle, ein plötzlicher starker Rückgang der Legeleistung, dünnschalige oder schalenlose Eier, Atemnot sowie Nasen- und Augenausfluss. Häufig zeigen die Tiere auch unspezifische Symptome wie Apathie und verminderte Futteraufnahme.
Bei hohem Infektionsdruck innerhalb eines Bestandes sind perakute Krankheitsverläufe möglich, bei denen betroffene Tiere ohne vorherige Symptome plötzlich verenden. Die Sterblichkeit kann dabei innerhalb eines Bestandes bei zu 100 % liegen.
Bei chronischen Verläufen stehen vor allem Störungen des zentralen Nervensystems im Vordergrund.
Übertragung
Die Übertragung des NCD-Virus kann über die Luft, durch direkten Kontakt zwischen Tieren oder indirekt über kontaminierte Gegenstände erfolgen. Die Ausbreitung der Erkrankung wird durch die hohe Widerstandsfähigkeit des Virus sowie durch das breite Wirtsspektrum begünstigt. Häufige Ansteckungsquellen sind klinisch unauffällig infizierte Tiere, erkrankte Tiere oder Tiere, die sich in der Inkubationszeit befinden.
Das Virus wird in großen Mengen über Kot sowie über Augen-, Nasen- und Rachensekrete und andere Körperflüssigkeiten ausgeschieden. Die Virusausscheidung beginnt bereits während der Inkubationszeit und kann – abhängig von der betroffenen Vogelart – etwa 1–2 Wochen bis zu mehreren Monaten oder sogar bis zu einem Jahr andauern; bei geimpften Tieren in der Regel etwa zwei Wochen.
Die Erreger werden sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über Gerätschaften, Stallstaub und Luft, sowie Schuhe oder Fahrzeuge verbreitet. Eine weitere wichtige Rolle spielt die Übertragung über das Ei (transovarielle Übertragung), bei der infizierte Küken aus mit NCD-Viren belasteten Eiern schlüpfen können.
Die NCD ist eine Zoonose, das bedeutet, dass eine Übertragung auf den Menschen möglich ist. Diese gilt jedoch als ungefährlich. Eine Infektion beim Menschen kann zu einer Bindehautentzündung führen, die jedoch in der Regel sehr mild verläuft und von selbst ausheilt.
Genauere Fachinformationen finden sie unter: AGES
Verbreitung / Lage
Die NCD ist weltweit verbreitet. Im Juli 2018 wurde in Belgien ein Ausbruch bei Hausgeflügel gemeldet. Seitdem wird in mehreren EU-Ländern eine deutliche Zunahme von Ausbrüchen bei gehaltenen Vöglen beobachtet, was auf eine verstärkte Zirkulation des Virus hinweist. Die meisten Ausbrüche treten derzeit in Mittel- und Osteuropa auf.
Bekämpfung / Maßnahmen
Da es sich bei der NCD um eine nach EU-Vorgaben meldepflichtige Tierseuche der Kategorie A handelt, sind bei einem Ausbruch der NCD bei gehaltenen Tauben oder Geflügel entsprechende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, ähnlich den Bekämpfungsmaßnahmen der Geflügelpest, durchzuführen. Diese umfassen unter anderem die Sperre des betroffenen Betriebes, die Keulung aller empfänglichen Tiere des Bestandes sowie die unschädliche Beseitigung der Tierkadaver und einer Reinigung und Desinfektion unter amtlicher Aufsicht.
Es kommt zur Einrichtung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb). In diesen Zonen wird ein Überwachungsprogramm für vogelhaltende Betriebe etabliert und es gelten strenge Auflagen hinsichtlich der Verbringung empfänglicher Arten sowie empfindlicher Materialien (u.a. z.B. Eier, Mist). Ausbrüche von Tierseuchen gehen stets mit Handelsrestriktionen einher, was große wirtschaftliche Verluste für die Tierhalter:innen zur Folge haben kann. Es sei daher darauf hingewiesen, dass im Falle der NCD, anders als bei der Geflügelpest, eine Impfung auf freiwilliger Basis zur Verfügung steht.
Diese wird zum Schutz der heimischen Vogelbestände dringendst empfohlen.
Rechtsinformation
Durchführungsbeschluss (EU) 2026/243 vom 26.01.2026 betreffend Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit in Polen erlassen, die Notfallmaßnahmen gegen NCD in Polen verschärft und Schutz und Überwachungszonen neu definiert.
Letzte Aktualisierung: 06.03.2026