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Gutachten zur Herkunft

Rechtsgutachten zu den Möglichkeiten einer verpflichtenden nationalen Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln

Vor dem Hintergrund des Regierungsprogramms, welches eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) und in verarbeiteten Lebensmitteln auf nationaler Ebene forciert, haben das BMSGPK und das BMLRT ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Zentrale Frage war, ob die Einführung nationaler Regelungen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimmte Lebensmittel mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Dabei kommt der Gutachter, Univ. Prof. Dr. Obwexer, zu dem Schluss, dass mitgliedstaatliche Maßnahmen zur Einführung einer verpflichtenden Angabe von Ursprungsland oder Herkunftsort bei Lebensmitteln, die nicht bereits nach Unionsrecht einer verpflichtenden Angabe von Ursprungsland oder Herkunftsort unterliegen, nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und in einem sehr eingeschränkten Umfang zulässig sind.

Er verweist dabei auf die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, die vorsieht, dass bei nationalen Maßnahmen hinsichtlich der verpflichtenden Angabe der Herkunft von Lebensmitteln, nachweislich eine Verbindung zwischen bestimmten Qualitäten des Lebensmittels und seinem Ursprung oder seiner Herkunft bestehen muss. In seinem Gutachten stützt sich Univ. Prof. Dr. Obwexer auch auf ein kürzlich veröffentlichtes EuGH Urteil (C-485/18) zur Vereinbarkeit des französischen Systems der Pflichtkennzeichnung der Herkunft für Milch und Milcherzeugnisse.

Gutachten zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln