Tuberkulose (TBC) Mycobacterium tuberculosis Komplex
Aktuelles zur Tuberkulose (TBC)
- Starker Anstieg von Tuberkulose-Infektionen (M. caprae) im Rinderbestand in bestimmten Gebieten Tirols und Vorarlbergs
- Kundmachung AVN 2026/19 zur Überwachung der Tuberkulose im Rind ab 2026
Was ist Tuberkulose?
Die Rindertuberkulose (Mycobacterium bovis) zählt in Österreich und international zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Sie ist eine langsam fortschreitende, gefährliche Infektionskrankheit und Zoonose (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit). Von Tier zu Tier übertragen werden kann diese durch Einatmen feiner, erregerhaltiger Lufttröpfchen,die von erkrankten Tieren ausgehustet werden sowie über Speichel und Kot. Auf den Menschen kann die Krankheit durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder durch Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln (z.B. Rohmilch) übertragen werden.
Die Besonderheit der Erkrankung beim Tier liegt darin, dass die Infektion über Monate bis Jahre bestehen kann, ohne dass die Tiere klinische Anzeichen entwickeln. Treten Symptome auf, sind diese meist unspezifisch. Auch klinisch unauffällige Tiere können den Erreger auf andere Tiere oder den Menschen im näheren Umfeld übertragen und in vielen Fällen bleibt Tuberkulose über Jahre unerkannt. Die Überwachung der Krankheit erfolgt im Zuge der Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
Symptome
Die chronische Lungentuberkulose äußert sich bei Rindern vorwiegend in fortschreitendem Husten und sich langsam verschlechterndem Allgemeinzustand. Erkrankungsprozesse können aber auch in anderen Organen auftreten. Bei Rindern kann die Tuberkulose über Jahre latent oder subklinisch verlaufen.
Auch bei Kameliden sollte bei schlechter Kondition und Abmagerung eine Infektion mit Mykobakterien in Betracht gezogen werden. Respiratorische Symptomatik kann auftreten.
Infizierte Rothirsche zeigen im frühen Krankheitsstadium häufig keine spezifischen Symptome. In fortgeschrittenen Fällen können Rothirsche in schlechter Kondition, abgemagert und geschwächt sein.
Lage in Österreich
Im Zuge der jährlichen Untersuchungen auf Tuberkulose (TBC) im Anschluss an die Weideperioden wurde in Österreich in den Jahren 2024/2025 und 2025/2026 ein starker Anstieg (insgesamt 31 Betriebe mit Stand 08.07.2026) von Tuberkulose-Infektionen (M. caprae) im Rinderbestand in bestimmten Gebieten Vorarlbergs und Tirols festgestellt.
Seit dem letzten Jahr ist eindeutig nachvollziehbar, dass 85% der festgestellten Infektionen bei Rindern durch Ansteckung beim Rotwild erfolgen, der Rest der Fälle entsteht durch Ansteckung im Viehhandel oder auf der Weide von Rind zu Rind.
Der Anstieg der Tuberkulose-Fälle im Rind und die festgestellte Ausweitung der Gebiete, in denen das Rotwild mit M. caprae infiziert ist, erfordern nunmehr eine Anpassung der Maßnahmen, um die weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Der klassische Erreger der Rindertuberkulose, M. bovis, konnte seit Erlangen der TBC-Freiheit in Österreich in keinem Fall mehr nachgewiesen werden.
Für die aktuelle Lage bezüglich Tuberkulose in Österreich besuchen Sie bitte folgende Seite: AGES
Behördliche Maßnahmen
Die Tuberkulose des Mycobacterium tuberculosis Komplex bei Tieren ist gemäß den EU-Bestimmungen eine meldepflichtige Tierkrankheit und verpflichtend zu bekämpfen. Eine Behandlung ist verboten, daher konzentriert sich die Bekämpfung auf die Ausmerzung der infizierten Tiere.
Der Rotwildbestand bestimmter Gebiete Tirols und Vorarlbergs stellt seit etlichen Jahren ein Tuberkulosereservoir (Wildtiertuberkulose; Mycobacterium caprae) dar. In den Bundesländern Tirol und Vorarlberg wird seit 2008 ein Übergreifen der Infektion von Rotwild auf Rinder – bedingt durch die Nutzung der gleichen Weideflächen – insbesondere während der Weide- und Alpungsperiode festgestellt. In diesen Regionen Tirols und Vorarlbergs werden daher jährlich sog. Sonderüberwachungsgebiete (siehe Rinder-TBC-Verordnung, BGBl. II Nr. 279/2014) amtlich ausgewiesen, in welchen Rinder nach der Alpungsperiode mittels TBC-Test auf Tuberkulose untersucht werden. Begleitend zu den Untersuchungen bei den Rindern in den Risikogebieten, werden sowohl in Tirol als auch in Vorarlberg jagdliche Maßnahmen einschließlich entsprechender Untersuchungen von erlegtem Rotwild durchgeführt um die Infektion einzudämmen. Anhand der dabei festgestellten epidemiologische Situation werden gegebenenfalls entsprechende Gebietsanpassungen vorgenommen.
Tuberkulose-Überwachung im Rind ab 2026
Mit der Kundmachung betreffend aktive Überwachung der Tuberkulose (AVN 2026/19) gültig ab 08.08.2026 ist die Tuberkulose (M. caprae) Überwachung im Rind wie folgt geregelt:
- Alle Tiere, die sich im angegebenen Zeitraum in einem Sonderüberwachungsgebiet (siehe Kundmachung) aufgehalten haben, müssen im Heimbetrieb auf TBC getestet werden.
- Verbringung nur mit negativem Testergebnis:
Tiere, die sich in einem Sonderüberwachungsgebiet aufgehalten haben und in einen anderen Betrieb verbracht werden sollen, müssen vor Verlassen des Heimbetriebes ein negatives TBC-Testergebnis aufweisen. - Einzuhaltende Fristen
Der TBC-Test kann bis zu 8 Wochen nach einer Infektion ein negatives Ergebnis zeigen.
Nach dem Abtrieb von der Alm/Alpe im Sonderüberwachungsgebiet:
Im Jahr 2026 gilt als Übergangsfrist: Nachdem die Tiere von der letzten Alm/Alpe in einem Sonderüberwachungsgebiet in den Heimbetrieb zurückgekehrt sind, muss mindestens 4 Wochen gewartet werden, bevor der Test durchgeführt werden kann.
Ab dem Jahr 2027 gilt folgende Frist verpflichtend: Nachdem die Tiere von der letzten Alm/Alpe in einem Sonderüberwachungsgebiet in den Heimbetrieb zurückgekehrt sind, muss mindestens 8 Wochen gewartet werden, bevor der Test durchgeführt werden kann.
Heimbetrieb liegt IM Sonderüberwachungsgebiet:
Alle Tiere, die im angegebenen Zeitraum (laufendes Kalenderjahr bis 31.03.2027) in einem Sonderüberwachungsgebiet gehalten wurden, müssen auf TBC untersucht werden, bevor sie den Betrieb verlassen. Hier gilt keine Frist von 4 Wochen.
ACHTUNG: Privatrechtlich können jederzeit auch längere Fristen verlangt werden!
- Möglichkeiten der Testung:
Die vorgeschriebene amtliche Testung erfolgt wie auch in den vergangenen Jahren durch die Behörde (bis spätestens 31.03.2027).
ODER
Bei beabsichtigter Verbringung vor dem amtlichen Test (kein Warten auf die kostenlose amtliche Testung) kann der Landwirt bzw. die Landwirtin einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin mit der Durchführung des Tests beauftragen.
Die TBC-Tests dürfen von allen Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt werden, die eine entsprechende Schulung durch Organe des Amtes der Landesregierung absolviert haben. - Verbringungsaufzeichnungen über alle Aufenthalte:
Der Landwirt muss alle Aufenthalte der Tiere aufzeichnen und diese Aufzeichnungen auf Nachfrage der Behörde nachweisen. Auch Aufenthalte auf Weiden vor und nach dem meldepflichtigen Auf- und Abtrieb müssen erfasst werden.
Eine übersichtliche Darstellung gibt das folgende Ablaufdiagramm:
Rechtsinformation
Verordnung (EU) 2016/429 vom 09. März 2016: Tiergesundheitsrecht
Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2020: Ergänzung des Tiergesundheitsrechtes, Überwachungs- und Tilgungsprogramme für bestimmte gelistete und neu auftretende Tierseuchen
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission vom 19. Dezember 2018: Kategorisierung und Listung bestimmter Seuchen
Rindertuberkulose-Verordnung, BGBl. II Nr. 322/2008 in der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 279/2014 vom 07. November 2014
Rotwild-TBC-Verordnung, BGBl. II Nr. 181/2011
Verordnung der Landesregierung Vorarlberg zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tuberkulose in Rotwildbeständen, LGBl. Nr. 88/2016 in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 29/2022 vom 29. April 2022
Letzte Aktualisierung: 14.08.2026