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Vollzugsbeirat

Die Aufgaben des Vollzugsbeirats sind die Erarbeitung von Richtlinien, die für den einheitlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes in den Ländern und im Bereich des Tierschutzes beim Transport notwendig sind.

Der Vollzugsbeirat setzt sich aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, den leitenden Fachorganen der Bundesländer, welche mit dem Vollzug des Tierschutzgesetzes betraut sind (Landesveterinärdirektorinnen und Landesveterinärdirektoren), sowie der Tierschutzombudsfrau bzw. dem Tierschutzombudsmann des Bundeslandes, das in der Landeshauptleutekonferenz den Vorsitz innehat, zusammen.