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Kosmetik Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Verbrauchergesundheit zuständig, dazu zählen auch die im LMSVG geregelten kosmetischen Mittel.
Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig. Davon ausgenommen sind jedoch bestimmte Inhalts- und Zusatzstoffe kosmetischer Mittel wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und UV- Filter. Der Begriff "Kosmetische Mittel" umfasst eine sehr große und vielfältige Warengruppe wie zum Beispiel Schönheitsmasken, Schminkgrundlagen, Gesichtspuder, Toilettenseifen, Parfums, Bade- und Duschzusätze, Haarentfernungsmittel, Deodorantien usw. Unabhängig um welches kosmetische Mittel es sich handelt, muss die verantwortliche Person die Sicherheit des Produktes gewährleisten.
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Autorisierte GutachterInnen und SicherheitsbewerterInnen für kosmetische Mittel
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Broschüre: Was tun bei Beschwerden über Kosmetika?
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Empfehlungen an HerstellerInnen zur Wirksamkeit und Auslobung von Sonnenschutzmitteln
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INCI - Internationale Nomenklatur der Bestandteile kosmetischer Mittel
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Informationen über die Einfuhr und den Vertrieb kosmetischer Mittel in Österreich
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Kosmetik - Gute Herstellungspraxis (GMP)
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Kosmetische Mittel: Voraussetzungen und Anforderungen an SicherheitsbewerterInnen und GutachterInnen
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Notifizierung von kosmetischen Mitteln
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Produktinformationsdatei / Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel
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Verantwortung der KosmetikunternehmerInnen
Die Verantwortung der UnternehmerInnen für Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Schutz der Umwelt ist ein untrennbarer Bestandteil ihrer unternehmerischen Gesamtverantwortung. Rasche Fortschritte in Technologie und Produktentwicklung, sowie vermehrte Anforderungen der VerbraucherInnen an kosmetische Mittel erfordern eine hohe Flexibilität der UnternehmerInnen. mehr zu "Verantwortung der KosmetikunternehmerInnen"