Enterohämorrhagische Escherichia coli

Informationen zu E. coli Infektionen (VTEC, STEC, EHEC).

Bestimmte Escherichia coli-Bakterien produzieren ein Zellgift, das Shiga-Toxin oder auch Vero-Toxin genannt wird. Deshalb werden dafür auch die Bezeichnungen verotoxin-bildende (VTEC) und Shigatoxin-bildende E. coli (STEC) als Synonyme verwendet. Die Bakterien sind empfindlich gegenüber Hitze, überleben jedoch gut in gefrorenen Lebensmitteln und im sauren Milieu.

Als enterohämorrhagische Escherichia coli, kurz EHEC, werden diejenigen VTEC/STEC-Stämme des Darmbakteriums Escherichia coli bezeichnet, die in der Lage sind, aufgrund zusätzlicher krankmachender Faktoren beim Menschen sehr schwere Entzündungsreaktionen hervorzurufen.

Vorkommen

Weltweites Vorkommen: VTEC-Infektionen treten vor allem in Ländern mit industrialisierter Nutztierhaltung auf. 

Erregerreservoir

Wiederkäuer, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer (v.a. Rehe und Hirsche) werden als Hauptreservoir für EHEC angesehen.

Infektionsweg

Die Übertragung der Bakterien beim Menschen erfolgt hauptsächlich über den Verzehr folgender Lebensmittel: Rohes oder nicht vollständig erhitztes Rinderfaschiertes, Mettwurst, Salami, Rohmilch, nicht pasteurisierter Apfelsaft und Sprossen. Möglich sind auch Mensch-zu-Mensch-Infektionen (Schmierinfektion). Zur Infektion reicht eine Keimzahl von ca. 10 - 100 Keimen.

Weitere Infektionsursachen sind

  • unsachgemäße Schlachtung,
  • direkter Kontakt mit Tieren (Streichelzoo),
  • über die Umwelt (z.B. mit Kuhmist gedüngte Wiesen) oder
  • direkte Übertragung von Mensch zu Mensch.

Zeit von Kontakt mit dem Erreger bis zur Erkrankung (Inkubationszeit)

Die Inkubationszeit beim Menschen beträgt 1 - 3 Tage, max. 8 Tage. Eine Ansteckungsgefahr besteht, solange Bakterien im Stuhl / Kot nachgewiesen werden. In der Regel dauert die Keimausscheidung 5 - 10 (bis 20) Tage, kann aber (besonders bei Kindern) auch über einen Monat betragen. Viele VTEC-Infektionen verlaufen ohne Krankheitszeichen und bleiben daher oft unerkannt.

Krankheitsanzeichen (Symptomatik)

Symptome beim Menschen: Die Erkrankung beginnt mit wässrigen Durchfällen, die oft blutig verlaufen und von starker Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen begleitet sein können. Die Krankheit endet meist von selbst und dauert im Durchschnitt 8 - 10 Tage. Bei Säuglingen, Kleinkindern, alten oder abwehrgeschwächten Personen kann es zu Erkrankungen kommen, die mit lebensbedrohenden Komplikationen einhergehen können. Die Toxine schädigen die Zellen. Die kleinen Blutkapillaren werden zerstört und in weiterer Folge kann es zu Nierenversagen, Harnstauung, Blutarmut (hämolytisch-urämischen Syndrom - HUS), verminderter Anzahl an Blutplättchen, Hautblutungen und neurologischen Veränderungen kommen.

Symptome bei Tieren: Die in Frage kommenden Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer) sind nur Überträger von EHEC-Stämmen, welche den Menschen krank machen, die Tiere selbst erkranken meist nicht; Durchfälle können jedoch auch bei Tieren auftreten.

Diagnostik

Die Diagnose erfolgt aus Stuhlproben durch bakteriologische Untersuchungen.

Vorbeugung und Bekämpfung

Der beste Schutz ist die persönliche Hygiene (regelmäßig Händewaschen!) und Küchenhygiene. Es gibt keine Schutzimpfung bzw. vorbeugende Medikamente. Das Ansteckungsrisiko lässt sich durch folgende Maßnahmen verringern:

  • rohe Lebensmittel tierischer Herkunft und andere leicht verderbliche Lebensmittel immer bei Kühlschranktemperatur lagern (wie z.B. Fleisch, Mettwurst, Wurstaufschnitt, Milch und Milcherzeugnisse oder Feinkostsalate)
  • rohes Gemüse vor dem Verzehr gründlich waschen
  • rohe Lebensmittel immer getrennt aufbewahren
  • nach jedem Hantieren mit rohen Lebensmitteln die Arbeitsflächen, Arbeitsbehelfe und Hände reinigen
  • Speisen, insbesondere Fleisch, immer gut durchgaren; die Kerntemperatur sollte 10 Minuten lang mindestens 70°C betragen
  • nach Kontakt mit Tieren, vor allem mit Wiederkäuern, die Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife reinigen und mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen (z.B. Streichelzoo oder Bauernhof)
  • Speisen und Getränke nur außerhalb von Tierkontaktzonen einnehmen

Wird in einem Tierhaltungsbetrieb EHEC nachgewiesen, sind jedenfalls die Maßnahmen des „Allgemeinen Merkblatts“ zu beachten. Darin wird auch auf die Verpflichtung eines Lebensmittelunternehmers gemäß Art. 19 der VO (EG) 178/2002 verwiesen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Amtstierärztin bzw. an Ihren Amtstierarzt.

Zusatzinformationen

Fachinformation

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